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Die Landeselternvertretung kritisiert die Entscheidung des
Thüringer Bildungsministeriums (TMBJS) zur Beendigung des
Modellprojektes und die damit verbundene Rückführung der
Grundschulhorte in die alleinige Trägerschaft des Freistaates.
Zwar stehen wir auch weiterhin zu unserer Aussage, dass Schule und
Hort eine untrennbare Einheit bilden müssen, wofür das Land die
Verantwortung trägt. Hierfür ist es jedoch nicht zwingend
erforderlich, dass alle Horte in der Trägerschaft des Freistaates
stehen.
Vielmehr fordern wir die Einführung eines Optionsmodells, das den
Kommunen, die z. T. deutliche Qualitätsentwicklungen im Bereich der
Grundschulhorte erreichten, erlaubt auch weiterhin diese
Verantwortung zu übernehmen.
Die jetzige Entscheidung stellt nach Auffassung der
Landeselternvertretung zudem einen Verstoß gegen § 12 Abs. 6
Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) dar.
Demnach sind Erprobungsmodelle zulässig. Jedoch haben sie sich im
Rahmen der jeweiligen Konzeption und der getroffenen Vereinbarungen
zu bewegen. Aus den entsprechenden Unterlagen (vgl.
http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/schulwesen/schulsystem/grundschule/weiterentwicklung/index.aspx)
ergibt sich nach unserer Auffassung eindeutig, dass Ziel der
Erprobungsmodelle von Anfang an war, in den Kommunen, in denen sich
die kommunale Trägerschaft bewährt, die Voraussetzungen für deren
Übernahme zu entwickeln.
Des Weiteren ist ein wesentlicher Bestandteil des Rahmenkonzeptes
(Ziff. 3.3) die wissenschaftliche Begleitung und deren Evaluierung,
da nur so generalisierbare Ergebnisse erkennbar und ableitbar sind.
Eine abschließende wissenschaftliche Auswertung, welche die
Erfahrungen der letzten fünf Jahre abbildet, ist bisher nicht
dargestellt. Lediglich die Evaluationsberichte von Herrn Dr. Buhl
sowie Dr. Jantowski et. al. aus dem Jahre 2010 liegen vor.
Welche Erkenntnisse aus den letzten fünf Jahren nunmehr die
Landesregierung bewogen haben, die Kommunalisierung gänzlich
aufzugeben, bleibt im Dunkeln.
Letztlich ist zu vermuten, dass allein politische Erwägungen den
Ausschlag für die nunmehrige Entscheidung gegeben haben. Es
erscheint, dass die Landesregierung kein Konzept hat, dass es in
Anbetracht der geplanten Gebietsreform Thüringens erlaubt, Bewährtes
fortzuführen.
Positiv bewerten wir einzig die von Frau Ministerin Dr. Klaubert
in Aussicht gestellte Weiterentwicklung der Ganztagsschulen.
Ganztagsschulen mit rhythmisierten Unterrichtskonzepten unter
Einbeziehung qualifizierter Erzieherinnen und Erzieher sind aus Sicht
der Landeselternvertretung unabdingbare Voraussetzung für eine
Schule, die den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist.
Roul Rommeiß
Gemeinsamer Landeselternsprecher
Siehe auch:
(http://www.lev-thueringen.de/2015/12/schulhorte-in-thueringen-entwickeln-bewaehrtes-erhalten/)
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