Dienstag, 19. Januar 2016

Stellungnahme der Landeselternvertretung zur Beendigung der Erprobungsmodelle

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Die Landeselternvertretung kritisiert die Entscheidung des Thüringer Bildungsministeriums (TMBJS) zur Beendigung des Modellprojektes und die damit verbundene Rückführung der Grundschulhorte in die alleinige Trägerschaft des Freistaates.
Zwar stehen wir auch weiterhin zu unserer Aussage, dass Schule und Hort eine untrennbare Einheit bilden müssen, wofür das Land die Verantwortung trägt. Hierfür ist es jedoch nicht zwingend erforderlich, dass alle Horte in der Trägerschaft des Freistaates stehen.
Vielmehr fordern wir die Einführung eines Optionsmodells, das den Kommunen, die z. T. deutliche Qualitätsentwicklungen im Bereich der Grundschulhorte erreichten, erlaubt auch weiterhin diese Verantwortung zu übernehmen.
Die jetzige Entscheidung stellt nach Auffassung der Landeselternvertretung zudem einen Verstoß gegen § 12 Abs. 6 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) dar.
Demnach sind Erprobungsmodelle zulässig. Jedoch haben sie sich im Rahmen der jeweiligen Konzeption und der getroffenen Vereinbarungen zu bewegen. Aus den entsprechenden Unterlagen (vgl. http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/schulwesen/schulsystem/grundschule/weiterentwicklung/index.aspx) ergibt sich nach unserer Auffassung eindeutig, dass  Ziel der Erprobungsmodelle von Anfang an war, in den Kommunen, in denen sich die kommunale Trägerschaft bewährt, die Voraussetzungen für deren Übernahme zu entwickeln.
Des Weiteren ist ein wesentlicher Bestandteil des Rahmenkonzeptes (Ziff. 3.3) die wissenschaftliche Begleitung und deren Evaluierung, da nur so generalisierbare Ergebnisse erkennbar und ableitbar sind. Eine abschließende wissenschaftliche Auswertung, welche die Erfahrungen der letzten fünf Jahre abbildet, ist bisher nicht dargestellt. Lediglich die Evaluationsberichte von Herrn Dr. Buhl sowie Dr. Jantowski et. al. aus dem Jahre 2010 liegen vor.
Welche Erkenntnisse aus den letzten fünf Jahren nunmehr die Landesregierung bewogen haben, die Kommunalisierung gänzlich aufzugeben, bleibt im Dunkeln.
Letztlich ist zu vermuten, dass allein politische Erwägungen den Ausschlag für die nunmehrige Entscheidung gegeben haben. Es erscheint, dass die Landesregierung kein Konzept hat, dass es in Anbetracht der geplanten Gebietsreform Thüringens erlaubt, Bewährtes fortzuführen.
Positiv bewerten wir einzig die von Frau Ministerin Dr. Klaubert in Aussicht gestellte Weiterentwicklung der Ganztagsschulen. Ganztagsschulen mit rhythmisierten Unterrichtskonzepten unter Einbeziehung qualifizierter Erzieherinnen und Erzieher sind aus Sicht der Landeselternvertretung unabdingbare Voraussetzung für eine Schule, die den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist.

Roul Rommeiß
Gemeinsamer Landeselternsprecher


Siehe auch: (http://www.lev-thueringen.de/2015/12/schulhorte-in-thueringen-entwickeln-bewaehrtes-erhalten/)

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