Berlin, 5. Januar
2016. Zu den heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen erklärt die
BDA:
2015 war ein gutes Jahr für die Beschäftigten. Die
Fakten widerlegen erneut jegliche Propaganda angeblicher
Prekarisierung am Arbeitsmarkt. Bei den Erwerbstätigen gibt es mit
rund 43 Millionen einen neuen Rekordstand, wobei insbesondere die
Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten deutlich weiter
gestiegen ist. Die Arbeitslosigkeit liegt auf dem tiefsten Stand seit
der Wiedervereinigung.
Die aktuell noch gute Lage darf aber
nicht über strukturelle Probleme in Deutschland hinwegtäuschen. Die
Investitionen sind viel zu schwach, die Lohnstückkosten zuletzt
deutlich gestiegen. Die notwendige Anpassung der Sozialsysteme an die
demografische Entwicklung steht in weiten Teilen noch aus.
2016
bedarf es einer klaren Kurskorrektur: Nach milliardenteuren
Leistungsausweitungen in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
muss Schluss sein mit neuen Ausgabenpaketen. Insgesamt dürfen jetzt
keine weiteren Belastungen für unsere Betriebe auf den Weg gebracht
werden.
Das Arbeitsrecht darf nicht verreguliert werden.
Entsprechende Pläne zur massiven Einschränkung von Zeitarbeit und
Werkverträgen sind beschäftigungsschädlich und müssen vom Tisch.
Die differenzierte Lohnpolitik der autonomen Tarifpartner darf nicht
durch die geplanten nachträglichen Eingriffe realitätsfernen
Schreibtischhandelns diskreditiert und die Betriebe mit neuer
Antidiskriminierungs-Bürokratie überzogen werden.
Asylsuchende
mit hoher Bleibeperspektive, anerkannte Flüchtlinge und Geduldete
müssen schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt integriert werden. Der
Bundestag muss den Weg frei machen, damit die Arbeitsagenturen ihnen
und den Betrieben auch alle notwendigen Unterstützungsinstrumente
uneingeschränkt zur Verfügung stellen dürfen.
Das
Beschäftigungsverbot für Nicht-EU-Ausländer in der Zeitarbeit ist
ein Anachronismus, der abgeschafft werden muss. Für Flüchtlinge mit
Bleibeperspektive und aufnahmebereite Betriebe besonders wichtig ist
zudem Rechtssicherheit im Aufenthaltsstatus während der gesamten
Ausbildung sowie die umfassende und frühzeitige Förderung des
Erlernens der deutschen Sprache. Sprach- und Integrationskurse müssen
für diese Flüchtlinge verpflichtend und kostenfrei sein.
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