Dienstag, 19. Januar 2016

Kindeswohl muss an erster Stelle stehen

Astrid Rothe-Beinlich: Keine Abschiebungen aus Schule, Kita oder mitten in der 
Nacht

Kinderrechte sind Menschenrechte. Bis auf die USA und Somalia haben alle Mit- 
gliedsstaaten der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert.
Die Thüringer Integrations- und Migrationsbeauftragte Mirjam Kruppa forderte be-
reits Ende letzten Jahres klare Regelungen bei Abschiebungen und die konsequente Achtung des Kindeswohls. Eine entsprechende Richtlinie wurde schon im November imMigrations- und Justizministerium erarbeitet und liegt seitdem zur Prüfung im 
Innenministerium.

"Ziel muss sein", so die flüchtlings- und migrationspolitische Sprecherin der 
grünen Fraktion im Landtag, Astrid Rothe-Beinlich, "dass entgegen der bisherigen Praxis zukünftig keine Abschiebungen mehr über Nacht, aus der Kita oder aus 
Schulen vorgenommen werden. Zudem muss vor Abschiebungen verstärkt geprüft werden, ob die Verhältnisse in den jeweiligen Herkunftsländern gerade im Winter einen 
Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen rechtfertigen."

In Nordrhein-Westfalen wurde im letzten Jahr ein solcher Erlass auf den Weg gebracht. Innenminister Jäger hatte dies damit begründet, dass "wenn es um Kinder geht, bei uns eine Grenze existiert."

"Wir erwarten, dass der entsprechende Erlass mit Regelungen im Rahmen von Ab-
schiebungen auch in Thüringen endlich kommt. Die wenigen Spielräume, die uns die massiv verschärften Bundesgesetze überhaupt noch erlauben, müssen unbedingt im 
Sinne einer humanitären Flüchtlingspolitik genutzt werden. Die Menschenwürde und insbesondere das Kindeswohl sind zwingend zu beachten. Das Recht auf Bildung und auf Schutz vor weiteren Traumatisierungen gebieten einfach ein anderes staat-
liches Vorgehen als bisher", so Rothe-Beinlich an die Adresse des Innenministe-
riums.

"In einen solchen Erlass gehört zudem, dass vor jeder Abschiebung intensiv über 
die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der freiwilligen Ausreise beraten werden muss. Insbesondere bei Angehörigen der Roma, die beispielsweise in die Westbal-
kanstaaten abgeschoben werden sollen, muss es eine tief gehende Einzelfallprüfungvor jeder Abschiebung geben. Abschiebungen in die Obdachlosigkeit, ins Elend und in den Kältetod kann und darf es nicht geben", so Rothe-Beinlich abschließend.
Mitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen am 19. Januar 2016

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