Förderprogramm
„Energieberatung im Mittelstand“ bis Ende 2019 verlängert
|
Das
zum Jahresende 2015 ausgelaufene Förderprogramm für
Energieberatungen im Mittelstand wird bis Ende 2019 fortgeführt.
Grundlage ist die am 16.12.2015 im Bundesanzeiger veröffentlichte
Förderrichtlinie, die für Anträge ab dem 01.01.2016 gilt.
Für
Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro
wird der Zuschuss von 800 Euro auf bis zu 1.200 Euro erhöht.
Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro
erhalten weiterhin eine maximale Förderhöchstsumme von 8.000
Euro. Dies gilt einschließlich einer eventuell in Anspruch
genommenen Umsetzungsberatung. Der Fördersatz von 80 % der
förderfähigen Beratungskosten bleibt in beiden Bereichen
erhalten.
Weitere
Informationen finden sie unter www.bafa.de
des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Udo
Rockmann
Leiter
Regionales Service-Center
|
Mittwoch, 6. Januar 2016
IHK-Info:
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen