Neue
Informationspflichten für Online-Händler
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Der Leiter des
Regionalen Service-Centers Nordhausen der IHK Erfurt, Herr Udo
Rockmann, weist auf neue Informationspflichten für
Online-Händler ab dem 09.01.2016 hin. Diese ergeben sich aus
der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-VO). Hauptziel ist die
Einrichtung einer Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
auf EU-Ebene. Sie soll Anlaufstelle für Verbraucher und
Unternehmer sein, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene
Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten. Damit
Verbraucher von der OS-Plattform Kenntnis erhalten, ergeben sich
für Online-Händler zu unterschiedlichen Zeiten die folgenden
neuen Verpflichtungen:
Die Informationspflichten treffen alle Online-Händler unabhängig davon, ob die Teilnahme an einer alternativen Streitbeilegung gewollt ist oder nicht. Betroffen sind auch Händler, die über keine eigene Internetseite verfügen, sondern ihre Produkte oder Dienstleistungen über Portale wie ebay oder Amazon vertreiben.
Obwohl
die Informationspflichten die Unternehmen ab dem 09.01.2016
treffen, ist die OS-Plattform bis zum heutigen Tag noch nicht
fertiggestellt, voraussichtlich zum 15. Februar 2016. Um das
Abmahnrisiko zu vermeiden, sollten Unternehmen aber bereits ab
sofort (bzw. ab dem 09.01.2016) die o. g. Informationspflichten
erfüllen.
Udo Rockmann
Leiter Regionales
Service-Center
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Montag, 18. Januar 2016
IHK-Info:
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