Berlin, 12. Januar 2016. Anlässlich der für morgen geplanten Beratung
des Pflegeberufsgesetzes im Bundeskabinett erklärt die BDA:
Die Reform der Pflegeausbildung muss mit Augenmaß erfolgen und darf
nicht dazu führen, dass der bereits bestehende Fachkräftemangel in der
Altenpflege noch weiter verstärkt wird. Mit dem Pflegeberufsgesetz
drohen negative Folgen für die gesellschaftlich immer wichtigere
Altenpflege, wenn nicht noch deutlich nachgebessert wird. Es ist falsch,
einen unausgegorenen Entwurf mit derart weitreichenden Konsequenzen für
die Pflege ohne jede Not durch das Gesetzgebungsverfahren zu peitschen.
Eine generalistische Pflegeausbildung, in der alle drei bisherigen
Pflegerichtungen zusammengefasst werden, garantiert noch lange keine
höhere Attraktivität des Berufsbilds. Sollte es durch die Zusammenlegung
zu einem Verlust bestimmter Fachkompetenzen kommen, könnte sogar das
Gegenteil der Fall sein. Dass auch eine spezialisierte Ausbildung
attraktiv sein kann, belegen die zuletzt verzeichneten
Ausbildungsrekorde in der Altenpflege. Diese Erfolge dürfen jetzt nicht
gefährdet werden.
Wenn die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterentwickelt werden sollen,
wäre ein Ausbildungsmodell vorzuziehen, das eine Grundausbildungsphase
zur Vermittlung übergreifender Inhalte und eine anschließende
Spezialausbildung in den bisherigen Berufen umfasst.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen