Identifizierung ohne Behördengang
Das Selfie-Ident-Verfahren per Handy macht es möglich
Das
Verfahren steht Kunden der Arbeitsagenturen, die ihre Arbeitslosmeldung
in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, als freiwillige
Online-Identifikationsmöglichkeit
zur Verfügung
Gesetzlich ist
vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für
Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld
geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies
ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die
Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden. Da nach wie
vor persönliche Vorsprachen so gering wie möglich gehalten werden
sollen, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) daher befristet
bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für
Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige
Identifikation ohne persönliches Erscheinen erfolgen. Der Schutz der
personenbezogenen Daten hat dabei höchste Priorität.
In Kooperation mit dem Partnerunternehmen garantiert die Bundesagentur
für Arbeit eine sichere Verarbeitung der Personendaten.
Wichtig!
Wer sich bislang nicht persönlich gemeldet hat, erhält bis Ende Juli
ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren
angeboten
und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie
angeschrieben werden. Sollten sich Kunden dagegen entscheiden, erhalten
sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich persönlich in der
Agentur für Arbeit zu identifizieren.
Prozess der Online-Identifizierung
Für die Online-Identifizierung brauchen die Kunden drei Dinge:
Ø
ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet),
Ø
eine stabile Internetverbindung,
Ø
ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal.
Ø
über einen QR-Code
auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten
Internetseite sind weitere Informationen zum Verfahren nachlesbar.
Nordhausen am 01.07.2020
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