Identifizierung ohne Behördengang
Das Selfie-Ident-Verfahren per Handy macht es möglich
Das
 Verfahren steht Kunden der Arbeitsagenturen, die ihre Arbeitslosmeldung
 in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, als freiwillige 
Online-Identifikationsmöglichkeit
 zur Verfügung
Gesetzlich ist 
vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für
 Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld 
geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies
 ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die 
Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden. Da nach wie
 vor persönliche Vorsprachen so gering wie möglich gehalten werden 
sollen, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) daher befristet
 bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für 
Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige 
Identifikation ohne persönliches Erscheinen erfolgen. Der Schutz der 
personenbezogenen Daten hat dabei höchste Priorität.
 In Kooperation mit dem Partnerunternehmen garantiert die Bundesagentur 
für Arbeit eine sichere Verarbeitung der Personendaten.
Wichtig!
 Wer sich bislang nicht persönlich gemeldet hat, erhält bis Ende Juli 
ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren 
angeboten
 und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie 
angeschrieben werden. Sollten sich Kunden dagegen entscheiden, erhalten 
sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich persönlich in der 
Agentur für Arbeit zu identifizieren.
Prozess der Online-Identifizierung
Für die Online-Identifizierung brauchen die Kunden drei Dinge:
Ø 
ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet),
Ø 
eine stabile Internetverbindung,
Ø 
ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal.
Ø 
über einen QR-Code 
auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten 
Internetseite sind weitere Informationen zum Verfahren nachlesbar.
Nordhausen am 01.07.2020
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