Erfolg in Zahlen –
Zentrales Vorsorgeregister und Testamentsregister
Die Bundesnotarkammer führt zwei Register, die für die Rechtspraxis in
Deutschland mittlerweile unersetzlich geworden sind: Das Zentrale
Vorsorgeregister und das Testamentsregister. Die Bedeutung lässt sich auch
aus den Zahlen des abgelaufenen Jahres ablesen. So sind im Vorsorgeregister
mittlerweile über vier Millionen Vorsorgeverfügungen erfasst und ermöglichen
im Notfall eine schnelle Entscheidung über die Notwendigkeit einer Betreuung.
Mit knapp 17 Millionen registrierten Testamenten und Erbverträgen ist das
Testamentsregister die Basis für effektive und schnelle Nachlassverfahren in
Deutschland.
Zentrales Vorsorgeregister knackt 4-Millionen-Grenze
Als das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vor 15 Jahren an den
Start ging, hätte wohl niemand mit einem solchen Erfolg gerechnet. Im Jahr 2018
wurde erstmals die Grenze von vier Millionen registrierten Vorsorgeverfügungen
überschritten.
In dem Register werden Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und
Patientenverfügungen registriert. Die Betreuungsgerichte informieren sich aus dem
Register, um so unnötige Betreuungsverfahren zu vermeiden. Das Register ist also
eine Informationsquelle, die Urkunden selbst werden dort nicht hinterlegt. Eine
staatliche Betreuung kann im Ernstfall, wenn zum Beispiel jemand seine
Angelegenheiten alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr selbst erledigen kann,
Von einer solchen Vollmacht muss das Gericht jedoch erst einmal Kenntnis erlangen.
Hier hilft das Vorsorgeregister zuverlässig und sicher.
Zentrales Testamentsregister mit fast 17 Millionen Testamenten und Erbverträgen
Was nützt das beste Testament, wenn es nach dem Tode nicht – oder vom Falschen
– gefunden wird? „Um sicherzustellen, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod beachtet
wird, ist eine amtliche Verwahrung dringend zu empfehlen. Wird das Testament
notariell beurkundet, kümmert sich Ihre Notarin oder Ihr Notar bereits darum. Der
Notar nimmt auch die Registrierung im Testamentsregister vor“, erläutert Dr.
Christian Grüner, Geschäftsführer der Notarkammer Thüringen. Das
Testamentsregister wird in jedem Sterbefall auf vorhandene Testamente und andere
erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Anschließend wird das zuständige
Nachlassgericht informiert. „Das Zentrale Testamentsregister sichert die
Durchsetzung Ihres letzten Willens. Nachlassverfahren können dadurch schnell und
effizient abgewickelt werden“, so Grüner.
Rund 16,7 Millionen erbfolgerelevante Urkunden, also insbesondere Testamente und
Erbverträge, waren Ende 2018 im Zentralen Testamentsregister verzeichnet. Die
Gesamtzahl der Neuregistrierungen belief sich im vergangenen Jahr auf etwa
489.000. Im Einzelnen wurden im Jahr 2018 ca. 134.000 Erbverträge, 278.000
Testamente und rund 77.000 sonstige Urkunden registriert. 91 % der
Neuregistrierungen entfielen auf notarielle Urkunden.
Über die Notarkammer Thüringen
Die Notarkammer Thüringen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die Gesamtheit der in ihr zusammengeschlossenen Notare im Freistaat Thüringen. Sie hat derzeit 70 Mitglieder, darunter 23 Notarinnen. Die Notarkammer Thüringen fördert die Pflege des Notariatsrechts und notarspezifischer Rechtsgebiete. Die Beratung und Belehrung der Notare in dienst- und standesrechtlichen Fragen gehören ebenso zu den Aufgaben der Notarkammer Thüringen wie Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben in Rechtsgebieten mit notariellem Bezug. Die Notarkammer Thüringen unterstützt die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit. Außerdem ist sie für die Fortbildung der Notare und die Ausbildung des notariellen Nachwuchses verantwortlich. Notarinnen und Notare in Thüringen sind im Suchdienst der Notarkammer unter: www.notarkammerthueringe n de zu finden.
Herausgeber:
Notarkammer Thüringen
Erfurt am 05. Juni 2019
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