Voigt: „Es bestehen Zweifel an der fachlichen Kompetenz des Datenschutzbeauftragten“
Erfurt – Die umstrittene Unternehmensumfrage des
Landesbeauftragten für den Datenschutz, Lutz Hasse, soll juristisch
überprüft werden. Einen entsprechenden Auftrag hat der
Wirtschaftsausschuss des Landtags den Juristen der Landtagsverwaltung
erteilt. „Damit haben nicht nur wir Christdemokraten in diesem Fall
Zweifel an der fachlichen und juristischen Kompetenz des
Datenschutzbeauftragten“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion Prof. Dr. Mario Voigt.
Geprüft werden soll durch den wissenschaftlichen
Dienst unter anderem, ob die Umfrage des Datenschutzbeauftragten
rechtlich zulässig war und ob es sich dabei überhaupt um einen
Verwaltungsakt gehandelt hat. Auch sollen die Landtagsjuristen
nun prüfen, inwieweit der Datenschutzbeauftragte bei der Ausgestaltung
dieser Umfrage an verschiedenen Punkten möglicherweise gegen
grundlegende datenschutzrechtliche Bestimmungen verstieß. „Es ist
beispielsweise immer noch unklar, woher und auf welcher rechtlichen
Grundlage er die Aderess-Daten der angeschriebenen Firmen bezogen hat“,
sagte CDU-Ausschussmitglied Marcus Malsch im Anschluss an die Sitzung.
„Zudem sollten die Unternehmen ihre Antwortbögen als Anlage per Email an
den Datenschutzbeauftragten zurücksenden.
Dieses Verfahren lässt eine Zuordnung von Fragebogen und Firma zu und
kann die in der Umfrage zugesicherte Anonymität nicht einhalten.“
Besonders kritisch sei in diesem Zusammenhang zu werten, dass den
Unternehmen in der Umfrage auch Fragen zum Umsetzungsstand
von datenschutzrechtlichen Auflagen und Bestimmungen gestellt wurden,
deren Nichteinhaltung mit Bußgeldern geahndet werden kann, so Malsch.
Matthias Thüsing
Pressereferent
Erfurt am 02.05.2019
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen