Donnerstag, 2. Mai 2019

Wirtschaftsausschuss fordert Gutachten zu Unternehmensumfrage an

Voigt: „Es bestehen Zweifel an der fachlichen Kompetenz des Datenschutzbeauftragten“

Erfurt – Die umstrittene Unternehmensumfrage des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Lutz Hasse, soll juristisch überprüft werden. Einen entsprechenden Auftrag hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags den Juristen der Landtagsverwaltung erteilt. „Damit haben nicht nur wir Christdemokraten in diesem Fall Zweifel an der fachlichen und juristischen Kompetenz des Datenschutzbeauftragten“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Prof. Dr. Mario Voigt.

Geprüft werden soll durch den wissenschaftlichen Dienst unter anderem, ob die Umfrage des Datenschutzbeauftragten rechtlich zulässig war und ob es sich dabei überhaupt um einen Verwaltungsakt gehandelt hat. Auch sollen die Landtagsjuristen nun prüfen, inwieweit der Datenschutzbeauftragte bei der Ausgestaltung dieser Umfrage an verschiedenen Punkten möglicherweise gegen grundlegende datenschutzrechtliche Bestimmungen verstieß. „Es ist beispielsweise immer noch unklar, woher und auf welcher rechtlichen Grundlage er die Aderess-Daten der angeschriebenen Firmen bezogen hat“, sagte CDU-Ausschussmitglied Marcus Malsch im Anschluss an die Sitzung. „Zudem sollten die Unternehmen ihre Antwortbögen als Anlage per Email an den Datenschutzbeauftragten zurücksenden. Dieses Verfahren lässt eine Zuordnung von Fragebogen und Firma zu und kann die in der Umfrage zugesicherte Anonymität nicht einhalten.“ Besonders kritisch sei in diesem Zusammenhang zu werten, dass den Unternehmen in der Umfrage auch Fragen zum Umsetzungsstand von datenschutzrechtlichen Auflagen und Bestimmungen gestellt wurden, deren Nichteinhaltung mit Bußgeldern geahndet werden kann, so Malsch.

Matthias Thüsing

Pressereferent
Erfurt am 02.05.2019

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