Donnerstag, 2. Mai 2019

Vergabegesetz der Landesregierung stößt auf Ablehnung

Voigt: „Ideologie hat beim Bau einer Straße nichts verloren.“

Erfurt – Überwiegend auf Ablehnung ist der Entwurf der Landesregierung zum Thüringer Vergabegesetz im Rahmen der Anhörung im Wirtschaftsausschuss gestoßen. „Die Landesregierung macht die Auftragserteilung der öffentlichen Hand damit bürokratischer und setzt keinen Anreiz für die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Thüringen“, so auch die Kritik des wirtschaftspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Mario Voigt. Überfrachtet mit gesellschafts- und sozialpolitischen Wunschvorstellungen würde das Gesetz dazu führen, dass es für die öffentliche Hand noch schwerer wird, Investitionen umzusetzen.

So wurde im Rahmen der Anhörung kritisiert, dass etwa der geplante vergabespezifische Mindestlohn sowie die stärkere Berücksichtigung vergabefremder ökologischer und sozialer Kriterien die Bürokratie in den Unternehmen deutlich erschwere. „Neben den finanziellen Belastungen der öffentlichen Hand durch eine Verteuerung öffentlicher Beschaffungsvorgänge können auf Seiten der Unternehmen die notwendige Buchführung, die aufwändigere Angebotskalkulation und die innerbetrieblichen Koordinationsbedarfe zu höheren Vollzugskosten bei der Abarbeitung öffentlicher Aufträge führen“, führte etwa der Vertreter des Thüringer Landkreistages aus.

Mario Voigt warb daher noch einmal für den Alternativentwurf der CDU-Landtagsfraktion: „Während die Novelle der Landesregierung durch die zusätzlichen Kriterien teilweise als rechtsunsicher betrachtet wurde, steht unser Gesetzentwurf für die einfache und unbürokratische Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Wir wollen die vergabefremden Kriterien streichen. Wir brauchen keinen vergabespezifischen Mindestlohn und wir wollen die Möglichkeit der Präqualifizierung beibehalten.“

Matthias Thüsing
Pressereferent
Erfurt am 02.05.2019


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