Donnerstag, 7. März 2013
Wer recht in Freuden wandern will . . .
. . . heißt es doch in einem Wanderlied, das mir gern einfällt, wenn ich mich gelegentlich morgens auf den Weg mache, um durch die Gegend zu wandern. Und die nähere und weitere Umgebung von Nordhausen bietet dafür ja wirklich viel Natur.
In meinem vorhergehenden Eintrag war von einer zufälligen Begegnung mit Gleichgesinnten die Rede, über die ich mich freute. Hier nun geht es um ganz andere Eindrücke, die allerdings längst nicht mehr zufällig sind, sondern ständig wiederkehren. Dann nämlich, wenn ich den Weg von der „Schönen Aussicht“ in Nord hinunter zur Gumpe wähle. Und manches, dem man immer wieder begegnet, nimmt man mit der Zeit einfach zur Kenntnis. In gemeintem Fall sind es keine Begegnungen mit anderen Wanderern, es ist der Müll und es sind die Gartenabfälle, die auf dem ersten Teil des Weges den Wegrand säumen. Nicht erst in den vergangenen Tagen, sondern seit langer Zeit. Und allmählich ist diese Begleiterscheinung so zur Gewohnheit geworden, dass ich nur noch registriere, wenn wieder etwas an Müll oder Gartenabfällen dazugekommen ist.
Nun wurden mir diese gewohnheitsgemäßen Eindrücke doch frisch bewusst angesichts der Mitteilung des Landratsamtes über Brenntage und dem wieder rollenden Grünschnittmobil. Da lese ich von Hinweisen und Belehrungen des Abfallberaters Hans-Georg Backhaus vom Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie und überlege, warum sich die Abfallberatung auf Hinweise und Belehrungen beschränkt? Die Ablagerungen an diesem Weg zur Gumpe gleichen an einzelnen Stellen längst einer Deponie, wie die Bilder zeigen. Von ihnen scheinen zwar alle jene zu wissen, die ihren Müll oder Gartenabfall bequem entsorgen wollen, aber scheinbar keine Stelle oder Amt, das sachlich für solche Ablagerungen zuständig ist.
Ich denke, Abfallberatung ist die eine Seite, für die ein Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie zuständig ist, die Verfolgung von Missständen sollte die andere Seite sein. Vielleicht aber ist das Landratsamt mit diesem Fachgebiet gar nicht räumlich zuständig, sondern das Umweltamt der Stadt Nordhausen? Ich weiß es nicht. Nachdem ich mich aber längst an diesen Anblick gewöhnt habe, beschränke ich mich darauf, diesen Teil des Weges „mit Blick geradeaus“ hinter mich zu bringen. Nachdem ich aber ganz allgemein für eine saubere Umwelt bin, will ich mich der Abfallberatung anschließen und lasse wissen, was das Fachbereich Abfallwirtschaft/Deponie und sein Abfallberater Hans-Georg Backhaus der Öffentlichkeit mitzuteilen hat:
Nordhausen (pln 48/13). Vom 15. März bis 15. Mai ist im Landkreis Nordhausen gestattet, trockenen Baum -und Strauchschnitt zu verbrenne. Ein Automatismus zum Überall-Verbrennen sei damit jedoch nicht verbunden, wie das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie mit aller Deutlichkeit unterstreicht. „Das Verbrennen bleibt immer ein Ausnahmefall und unterliegt stets bestimmten Auflagen, die vom Gesetzgeber klar vorgegeben sind“, verdeutlicht Abfallberater Hans-Georg Backhaus. So seien vor allem territoriale- und Witterungsbedingungen unbedingt zu beachten. „Wenn es beispielsweise tagelang geregnet hat oder es ausgerechnet am Brenntag anfängt zu regnen, dann zündet man kein Feuer an bzw. hat dies wieder zu löschen und wartet trockenes Wetter ab. Auch das vorherige Gespräch mit dem Nachbarn ist immer hilfreich, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Kleingärtner, die alle Erfordernisse einhalten können, sollten sich zusammentun und auf einer Parzelle ein gemeinsames Feuer machen“, so Backhaus.
Aufgrund festgestellter schwerwiegender Verstöße gegen die Thüringer Pflanzenabfallverordnung im vergangenem Herbst erinnert das Fachgebiet Abfallwirtschaft nochmals daran, dass folgende Mindestabstände einzuhalten sind: 1,5 km zu Flugplätzen (dazu zählen der Segelflugplatz Bielen und der Hubschrauberlandeplatz am Südharz-Klinikum Nordhausen), 50 m zu öffentlichen Straßen und Schienenwegen, 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leichtentzündlichem Bewuchs, 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung (z.B. Gartenlauben, Garagen, Carports, Tierunterkünfte u.ä.) und 5 m zu Grundstücksgrenzen. Wer unsicher ist, ob sein Kleingarten oder Grundstück schon außerhalb des Radius zu einem der aufgeführten Flugplätze liegt, sollte auf jeden Fall im FG Abfallwirtschaft nachfragen. Anhand vorhandenen Kartenmaterials können die Mitarbeiter/innen konkret Auskunft geben. Grundsätzliches Brennverbot besteht an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Wer dagegen verstößt, hat mit hohen Bußgeldern zu rechnen. Feiertage sind der Karfreitag (29. März), Ostersonntag und Ostermontag (31. März und 1. April) sowie am 1. und 9. Mai (Christi Himmelfahrt). Im Kurort Neustadt/Harz ist das ganze Jahr über das Verbrennen von Grünschnitt verboten.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft empfiehlt, gänzlich auf das Verbrennen von Grünschnitt zu verzichten und verweist alternativ auf Verwertung im eigenen Garten, die Nutzung von Biotonnen, Laubsäcken, des Grünschnittmobils und der Grünabfallkarte, die das ganze Jahr über gilt. An folgenden sechs Annahmestellen können Bürger mit der Grünabfallkarte ihren Grünabfall anliefern:
- Betriebshof Stadtwerke Nordhausen, Robert-Blum-Str. 1,
- Bauhof Gemeinde Harztor OT Niedersachswerfen, Geschw.-Scholl-Str. 19a,
- Bauhof Stadt Ellrich, Wernaer Str. 17,
- Bauhof Stadt Heringen, Karl-Liebknecht-Str. 6
- Hof der Gemeindeverwaltung Wipperdorf, Straße der Einheit 64 und
- Abfallwirtschaftszentrum (Deponie) Nentzelsrode Kleinfurra, An der B 4.
Weitere Informationen zur Thüringer Pflanzenabfallverordnung, zur Allgemeinverfügung und zur Grünabfallentsorgung gibt es unter 03631 911-330, -346. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes nimmt die Leitstelle des Landkreises Nordhausen begründete Beschwerden von Bürgern zu den Brenntagen unter 03631 89 380 entgegen.
Grünschnittmobil rollt wieder
Nordhausen (pln 47/13). Auch in diesem Frühjahr sind wieder zwei Touren für die Entsorgung von Grünabfall im Landkreis Nordhausen geplant. Die erste rollt vom 11. bis 23. März, die zweite vom 15. bis 27. April. Darauf weist die Abfallberatung des Landratsamtes hin. Nutzen kann das Grünschnittmobil jeder, der von seinem privaten Grundstück und aus seinem Kleingarten Grünabfälle wie Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, pflanzliche Abfälle und Laub kostenlos entsorgen will. Der Baum- und Strauchschnitt darf nicht länger als 1,50 m sein, Bindematerial muss vorher entfernt werden. Der gesamte Tourenplan für das Grünschnittmobil ist im Entsorgungskalender 2013 abgedruckt. Wer zum Jahreswechsel keinen Kalender erhalten hat, kann sich an das Landratsamt Nordhausen, Behringstraße 3, wenden und erhält diesen im Foyer oder im Zimmer 317.
Das Grünschnittmobil hält circa eine halbe Stunde am jeweiligen Standort. Die Grünabfälle müssen eigenständig in das Mobil geladen werden. Eine vorherige Ablagerung an der Sammelstelle ist unzulässig, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet. Die Abfallberatung empfiehlt nachdrücklich, dass eine Verwertung des Grünabfalls Vorrang vor der Beseitigung im Rahmen der Brenntage hat. Das Fachgebiet Abfallwirtschaft empfiehlt daher, vorrangig das Grünschnittmobil oder auch die Grünabfallkarte, die ab 2013 ganzjährig gilt, zu nutzen, um Gartenabfälle ordnungsgemäß und umweltschonend zu entsorgen. Weitere Infos unter Tel. 03631 / 911 330 oder 911 346.
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