Windräder im
Wald – CDU lehnt Änderung am Waldgesetz und Naturschutzrecht ab
Erfurt
– „Eine Öffnung des Naturschutzrechts und des Waldgesetzes für
Windräder im Wald wird es mit der CDU-Fraktion nicht geben.“ Das
hat der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Egon
Primas, zur aktuellen Debatte über die Nutzung der Wälder für
Windenergieanlagen gesagt. Entsprechende Ansinnen des
Wirtschaftsministers wies er zurück. Unbeschadet dessen können nach
seinen Angaben bereits heute Windräder in privaten und kommunalen
Wäldern errichtet werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen
in den Raumordnungsplänen gegeben sind. „Wenn das Thüringer
Bauministerium in der angekündigten Potenzialstudie diese
Möglichkeiten mit betrachtet und entsprechende Kriterien für die
Raumordnung definiert, ist dagegen nichts einzuwenden“, sagte
Primas. Einen tatsächlichen Bedarf für Windräder im Wald sieht der
Umweltpolitiker jedoch nicht.
Primas
hielt Machnig vor, mit seinen Änderungswünschen am Waldgesetz
„einen überflüssigen Streit an einem untauglichen Gegenstand zu
führen“. Entscheidender Anknüpfungspunkt für das umstrittene
Thema ist nach seinen Angaben das Raumordnungsrecht. Dass jetzt das
dafür zuständige Bauministerium in einer weiteren Studie
verbindliche Kriterien festlegen will, ist für Primas legitim.
„Herrscht in diesem Punkt Eindeutigkeit, können und müssen die
Regionalen Planungsgemeinschaften selbst entscheiden, wie und wo sie
in ihren Raumordnungsplänen unter Beachtung der Standards
Windvorrangflächen ausweisen. Kommunen und Private erhalten damit
die erforderliche Planungssicherheit“, sagte Primas. Wie er
hinzufügte, „kann auch die vom Bauministerium geplante Studie am
Ende politische Entscheidungen weder vorformen noch ersetzen. Der
Schutz wertvoller Waldgebiete ist nicht verhandelbar.“
Für
die CDU-Fraktion ist nach Primas´ Worten ausschlaggebend, „dass in
Wäldern mit einem wie auch immer gearteten Schutzstatus genauso
wenig Windräder errichtet werden können, wie in landschaftlich
sensiblen Lagen. Eine Öffnung des Naturschutzrechts und des
Waldgesetzes wird es deshalb mit uns nicht geben“, unterstrich der
Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Für
den Staatswald sind Windräder seiner Ansicht nach weder denkbar noch
erforderlich. Er verwies dazu auf Datenerhebungen, die das
Wirtschaftsministerium selbst veranlasst hat. „Daraus ergibt sich,
dass die Ausbauziele des Freistaats auf den bestehenden
Windvorrangflächen außerhalb des Waldes erreicht werden können“,
so der Umweltpolitiker wörtlich.
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