Freitag, 30. November 2012

Ruhe in Frieden „ As Werther „

Geboren 2000 - Verstorben 01.10.2102

Die Gemeinde Werther ist entsetzt, enttäuscht und trauert über den Verlust der „eigenen Anschlussstelle Werther auf der BAB 38.
„Ich sehe in der Umbenennung in Nordhausen-West ein Stück regionalen Identitätsverlust für die ganze Gemeinde Werther.“, so Werthers Bürgermeister Hans-Jürgen Weidt.
Sicher geht nun die Welt nicht unter und es gibt ganz gewiss wichtigere Probleme in unserem kommunalen Umfeld zu lösen, aber diese ganze Prozedur und Umsetzung der Umbenennung ist zum jetzigen Zeitpunkt mehr als dubios.
Die große Stadt Nordhausen, und das ist unbestritten, benötigt natürlich mindestens drei Anschlussstellen an der Autobahn und deshalb hat die Stadt auch in den letzten Jahren mehrere Versuche unternommen dies zu realisieren.
Von diesen Bemühungen der Stadt Nordhausen erfuhren die betroffenen Kommunen, Stadt Heringen und Gemeinde Werther, aus der Presse. Diese Art des Umganges ist alles andere als offen und fair innerhalb der kommunalen Familie.
Der letzte Antrag auf Umbenennung, gestellt am 11.03.2010, ging durch zwei Anhörungen und wurde vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) als zuständige Behörde im August 2010 genehmigt. Im Oktober legte das  TLBV das genehmigte Verfahren dem Bundesministerium zur Zustimmung vor, diese lehnte das gesamte Verfahren im Mai 2011 ab.
In der Anhörung am 24.07.2012 zur Anordnung der Markierungs- und Beschilderungs-Pläne einschließlich der Ausfahrtziele, im Zusammenhang mit der Verkehrsfreigabe der B 243n/AS Großwechsungen war eine Umbenennung der AS Werther nicht vorgesehen und kein Thema.
Deshalb hat die Gemeinde Werther am 18.06.2012 eine positive Stellungnahme abgegeben und keine Bedenken geäußert.
Am 19.09.2012 erhielt die Gemeinde Werther zum ersten Mal eine Information zu einer geplanten  Umbenennung im Zuge der Freigabe der 243n. Den Vollzug der StVO-Verkehrsrechtlichen Anordnung auf Bundesautobahnen erhielt Werther am 01.10.2012, damit war die Umbenennung rechtlich und offiziell angeordnet.
Nachdem der Bürgermeister in Abstimmung mit dem Gemeinderat Widerspruch beim TLBV gegen diesen Vollzug eingelegt erhielt die Gemeinde 19.11.2012 eine Ablehnung des Widerspruchs. Die Begründung war für die Vertreter der Gemeinde nicht nachvollziehbar.
Hauptgrund für die Umbenennung seien die Grundlagen der StVO in Verbindung mit der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO und den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000). Weiterhin betrachtet man bei den Beschilderungen die verkehrswichtigen Ziele im regionalen Raumordnungsplan Nordthüringen mit den dort ausgewiesenen zentralen Orten.
Diese Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen ist seit dem 28.12.2000 in Kraft und wenn ich richtig informiert bin gibt es die StVO schon länger. Auch ist Nordhausen schon im vorangegangenen Regionalplan ein Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums gewesen.
Nun wenn man jetzt diese Umbenennung zum jetzigen Zeitpunkt sehr sachlich und völlig nüchtern betrachtet stellen sich verschiedene Fragen.

  1. Warum wurden bei der ursprünglichen Benennung die AS 10/AS 12, also Werther und Heringen, nicht nach der gültigen RWBA 2000, der StVO und den Vorgaben des regionalen Raumordnungsplans verfahren? Haben die zuständigen gleichen Behörden, die jetzt Umbenennen, damals willkürlich gehandelt?
2.       Warum wurden bisher alle Anträge trotz der gültigen Richtlinien, die jetzt plötzlich die Grundlage für eine Umbenennung sein sollen, abgelehnt?
3.       Gemeinsam möchten die Bürgermeister aus Werther und Heringen eine plausible Erklärung dafür, welche neue Situation entstanden ist. Gab es Änderungen der Rechtsnormen für die Ausweisung welche  diese bereits geschehene Umbenennung rechtfertigen?


Der Gemeinderat Werther, aber auch die Bürger der Gemeinde Werther, erwartet eine jederzeit nachvollziehbare  Erklärung. Und sollte die Abfahrt Heringen künftig erneut in Frage gestellt werden trifft das für die Helmestadt natürlich genauso zu.Nach einer Anfrage beim zuständigen Bearbeiter des Bundesverkehrsministeriums gibt es keinerlei rechtlichen neuen Vorgaben die eine Umbenennung rechtfertigen oder erklären.
Die AS Werther befindet sich in der Gemarkung Werther und liegt dementsprechend relativ nahe an dem Ortsteil Werther. Die Emissionsbelastungen durch die Nähe zur Autobahn trägt in diesem Bereich ausschließlich die Ortschaft Werther.
Gerade diese Belastung hat durch die Erhöhung der Verkehrsdichte  in den letzten Jahren stark zugenommen. Nach der Einbindung und Fertigstellung der A71 eine weitere Zunahme dieser Belastungen zu erwarten.
Auch die Tatsache einer, „eigenen“ AS Werther war ein nicht unerheblicher Faktor bei den Bürgern des Ortsteils Werther, die Belastungen zu akzeptieren.Dieser Fakt ist für die Betroffenen nicht ganz ohne, aber für die Behörden und Antragsteller völlig unwichtig.
Weidt ist nicht der einzige der bei dieser Aktion keine sachlichen bzw. rechtsnotwendigen Gründe für eine nicht unbedingt kostengünstige Maßnahme erkennt. Es drängt sich der Eindruck auf, hier geht es um rein politische Befindlichkeiten und Wünsche eines Vertreters einer großen Stadt.
Es kostet natürlich auch Geld wenn Wünsche erfüllt werden. Das es sich hier um Steuergelder in einer nicht unwesentlichen Höhe handelt ist jedem klar. Und es geht bei weitem nicht nur um Material und Personalkosten für die Beschilderung, sondern auch die Kosten für die Änderung von Kartierungen und Plänen usw. liegen mit Sicherheit in einem Bereich den sich kaum einer vorstellen kann.
Wenn der Bund und das Land Geld für solche Geschenke an eine große Stadt Mittel zur Verfügung hat dann ist nicht zu verstehen, warum genau diese Behörden erklärt, dass wichtige Verkehrswege aus Kostengründen nicht gebaut werden können. Beste Beispiele sind die Rückstellung des Planfeststellungsverfahrens zum 2. BA Ortsumfahrung Günzerode, Holbach und Mackenrode. Hier wohnen Menschen, deren Lebensqualität stark negativ beeinflusst ist. Straßensanierungen werden und können nicht getätigt werden. In Kleinwechsungen besteht seit Jahren Baurecht für die Erneuerung der Helmbrücke. „Kein Geld!“, so die Aussage des Straßenbauamtes Nordthüringen. Die Tonnage wurde von 7 t auf 3 t gesenkt und nun gibt es Gerüchte, dass sie gesperrt wird. Diesen Menschen müssen die Vertreter der Gemeinde in die Augen schauen und genau solche unnötigen Geldverschwendungen erklären. 
Bürgermeister Jürgen Weidt und die Mitglieder des Gemeinderates erwarten ehrliche Antworten auf diese Fragen.
Diese Fragen, auch nach der Höhe der Kosten, wurden an das verantwortliche Straßenbauamt Nordthüringen, an den Verkehrsminister Christian Carius und an den Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer gestellt.
Gemeinsam wollen beide Bürgermeister an Abgeordnete des Thüringer Landtages herantreten und die Angelegenheit thematisieren.
Außerdem wird Werthers Bürgermeister den Bund der Steuerzahler informieren.
Abschließend sagte Weidt: „Bei alle Sachlichkeit, die wir immer in den Vordergrund stellen, verzeihen Sie eine vielleicht moralische und doch etwas emotionale Bemerkung: Ich gehe mit meineNachbarn anders um!“

V. i. S. d. P.
Hans-Jürgen Weidt und Maik Schröter
Bürgermeister der Gemeinde Werther und der Stadt Heringen/Helme

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