Nachtrag zum CDU-Kreisparteitag (1.Teil)
Nachzutragen zum 1. Teil des Kreisparteitags der CDU am Montag in der Kantine der Schachtbau GmbH in Nordhausen ist ein Initiativantrag des CDU-Kreisvorstandes Nordhausen an den 28. Landesparteitag der CDU Thüringen, der vom Vorstandsmitglied Frank Rostek verlesen wurde. Antragstext und Begründung lauten wie folgt:
Antragstext: Die CDU-Landtagsfraktion wird aufgefordert, im Rahmen der parlamentarischen Diskussion um den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) 2013 für eine nachhaltige Verbesserung der Finanzausstattung der Gemeinden, Städte und Landkreise in Thüringen Sorge zu tragen.
Begründung:
Ein starkes Thüringen braucht starke Kommunen.
Die CDU ist seit 1990 gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in unseren Gemeinden, Städten und Landkreisen erfolgreich in kommunalpolitischer Verantwortung. Im Interesse der Menschen, die in den Kommunen leben, muss der KFA ab 2013 deutlich nachgebessert werden. Die Kommunen müssen finanziell in der Lage sein, ihre Aufgaben wie Kita, Schule, Betreuung der Langzeitarbeitslosen, Hilfen für behinderte und älter werdende Menschen, Jugendhilfe und vieles mehr für die Menschen vor Ort erfüllen zu können. Unsere Demokratie organisiert sich von unten nach oben. Sie geht aus von den Menschen in den Gemeinden, Städten und Landkreisen. Daran muss sich der KFA ab 2013 messen lassen!
Der Regierungsentwurf des KFA ab 2013, der jetzt in den Landtag eingebracht wird, erfüllt dagegen die berechtigten Forderungen der Kommunen nach einer auskömmlichen Finanzausstattung nicht! Der Startschuss mit 1.839 Mio. € Landesanteil im KFA ist viel zu niedrig gesetzt. Anders formuliert: Im Tank ist zu wenig Benzin, um die nächsten 2 Jahre damit fahren zu können. Offen ist ein dreistelliger Millionenbetrag. Der KFA ab 2013 muss deutlich nachgebessert werden.
Auch führt der KFA ab 2013 dazu, dass in vielen Landkreisen die Kreisumlagen zwischen 8 % und 13 % ansteigen würden; entgegen den Ankündigungen des Finanzressorts! Im Durchschnitt ist bei allen Landkreisen eine Erhöhung der Kreisumlagen um 6,5 % zu prognostizieren. Bei der absoluten Höhe der Kreisumlagen wird vielerorts die 50 %-Marke gerissen werden. Gerade im Interesse der kreisangehörigen Kommunen darf es eine solche Explosion der Kreisumlagen nicht geben.
Entgegen den Bekundungen des Landes, auf Basis der Rechnungsstatistik 2010 die Finanzbedarfsermittlung vornehmen zu wollen, wird den Kommunen lediglich ein 6 %iger Anteil an den ermittelten Zuschussbedarfen des Verwaltungshaushaltes zur Finanzierung freiwilliger Aufgaben zugestanden. Der eingerechnete Anteil für freiwillige Leistungen beträgt somit statt 270 Mio. € lediglich 151,2 Mio. €. Rund 120 Mio. € bleiben unberücksichtigt und fehlen
Das Gebot der Verteilungssymmetrie wird durch den KFA ab 2013 nicht beachtet. So steigen nach der Mai- Steuerschätzung 2012 die Einnahmen des Landes im Vergleich 2012 zu 2013 um insgesamt 237 Mio. €. Dagegen werden die für den gleichen Zeitraum prognostizierten Steuermehreinnahmen der Gemeinden in Höhe von 123 Mio. € beim KFA abgezogen. Das Land spart also 123 Mio. € für seinen Landeshaushalt ein und hat gleichzeitig noch Steuermehreinnahmen in Höhe von 237 Mio €.. In Summe sind dies 360 Mio. €. für das Land, für die Kommunen 0 €. Eine solche Verteilung ist keine Partnerschaft. Eine Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Kommunen ist inakzeptabel.
Auf der Ausgabenseite werden die Kommunen gänzlich allein gelassen vom Land. Die zukünftige Deckelung des Landesanteils am KFA wälzt Finanzierungsrisiken im sozialen Leistungsbereich einseitig auf die kommunale Ebene ab . Vor dem Hintergrund der bereits geleisteten Einsparungen der Kommunen in den letzten Jahren sind weitere Einsparungen auf der Ausgabenseite nicht mehr darstellbar. Zudem müssen bei den Landkreisen alle steigenden Kosten des sozialen Leistungsbereichs über die Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt werden. Ursächlich dafür ist das Land und sein Ausklinken aus der finanziellen Verantwortung für steigende Kosten bei SGB II und SGB XII!
Trotz eindeutiger Positionierungen der kommunalen Spitzenverbände, die ein finanzielles Sicherheitsnetz für steigende Kosten über eine gesetzliche Dynamisierungsregel gefordert haben, wurde seitens des Finanzministeriums lediglich eine Übergangsevaluation für das Jahr 2013 mit Wirkung für 2016 angeboten.
Allen Kommunen ist aber bereits durch den KFA 2012 finanziell viel zugemutet worden. Die Schlüsselzuweisungen wurden um 200 Mio. € gekürzt. Dies war bereits ein massiver Einschnitt in den KFA
Alle Leistungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter, die zu einer finanziellen Entlastung der kommunalen Haushalte führen sollen, müssen bei den Landkreisen und Städten ankommen und zu einer tatsächlichen Entlastung ihrer Haushalte führen. Bisher wurde nur der Landeshaushalt durch diese Bundesleistungen entlastet.
Auch die zu erwartenden Bundesleistungen zum SGB XII im Rahmen des Fiskalpaktes müssen zu 100 % bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger dieser Aufgabe ankommen und zu einer tatsächlichen Entlastung der kommunalen Haushalte führen.
Die Nachbesserungen des Landes beim KFA sind mit rund 1 % pro Jahr bezogen auf den Landesanteil bei weitem nicht ausreichend. Zumal von den 70 Mio. € für drei Jahre 30 Mio. € im KFA bereits als kommunales Geld für den Landesausgleichsstock enthalten sind.
Finanzielle Nachbesserungen des KFA ab 2013 können gegen finanziert werden durch:
- globale Minderausgabe in Höhe von 50 Mio. € (noch nicht einmal 1 %) aus jedem Fachressort (Einzelpläne 01 bis 10)
- erwartete Steuermehreinnahmen des Landes nach der Herbst-Steuerschätzung
- mindestens 50 -ige Reduzierung der beabsichtigten Tilgung der Landesschuleden in Höhe von 65 Mio. € für 2013.
Das Ziel der Landesregierung eine weitere Netto-Neuverschuldung zu vermeiden und sogar einen Teil Schulden zu tilgen, ist dadurch nicht gefährdet. Die globale Minderausgabe für die Ressorts dient auch als Anreiz, den unbedingt notwendigen Personalabbau zu forcieren.
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