Donnerstag, 22. November 2012

Bundesmittel für Grundsicherung an Landkreise

 Nordhausen (pln 284/12).  „Das Geld muss bei uns ankommen“, sagt Landrätin Birgit Keller und schließt sich einer Forderung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände an, dass die Bundesländer die steigenden Bundeszuschüsse für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig an die Kommunen weiterreichen sollen. Wie der Bundestag in diesem Monat bestätigt hat, beteiligt sich der Bund im kommenden Jahr zu 75 Prozent an den Kosten dieser Grundsicherung. Ab 2014 übernimmt der Bund die Kosten komplett – mit dem Ziel, die kommunalen Haushalte zu entlasten. „Dieses Anliegen geht jedoch fehl, wenn die Landeszuschüsse im Gegenzug sinken“, so Birgit Keller. „So kommt keine Entlastung bei uns an und es bleibt kein Spielraum für uns, durch mehr Bundesmittel die Umlage senken zu können, um so die Haushalte unserer Städte und Gemeinden zu entlasten.“ Die Bundesregierung geht davon aus, dass allein aufgrund der demografischen Entwicklung die  Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung weiter zunehmen werden.
Im Landkreis Nordhausen belaufen sich die jährlichen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter auf rund 3,7 Millionen Euro. Seit 2005 haben sich die Ausgaben für diesen Bereich verdoppelt. Nach eigenen Angaben geht die Bundesregierung von 2012 bis 2015 von einer Entlastung der Kommunen von rund 12,2 Milliarden Euro aus – bis 2020 sollen es rund 54 Milliarden Euro sein.
Kommen die vom Bund geplanten Entlastungen nicht 1 zu 1 bei den Kommunen an, wird es insbesondere dann schwierig, wenn der Bund wie geplant die Mittel für die Mittagsverpflegung für Schüler sowie für kommunale Schulsozialarbeit einstellt. Diese Mittel stellt der Bund nämlich nur befristet durch eine entsprechend erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung bis 2013 bereit.

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