Dienstag, 20. November 2012

Kinder und Jugend

Kristina Schröder: "Die Rechte von Kindern sind das Fundament für ein gesundes,
glückliches und chancenreiches Aufwachsen."

Bundesfamilienministerium feiert 20-jähriges Jubiläum der Kinderrechtskonvention
der Vereinten Nationen in Deutschland


Heute (Dienstag) feiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend das 20-jährige Jubiläum der Ratifikation der Kinderrechtskonvention der
Vereinten Nationen in Deutschland. In Kraft getreten hierzulande am
5. April 1992, bestimmt die Konvention den allgemeinen Vorrang des Kindeswohls
und enthält grundlegende Rechte für Kinder, wie zum Beispiel das Recht auf
Bildung, auf Schutz vor Gewalt, auf Meinungsfreiheit, das Recht angehört zu
werden sowie das Recht auf Ruhe und Freizeit.

"Die Gesellschaft hat sich mit der Kinderrechtskonvention stark gewandelt", sagt
die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder.
"Heute geht es nicht mehr allein darum, Kinder zu Erwachsenen zu erziehen. Es
geht darum, dass Kinder hier und heute eigenständige Persönlichkeiten sind mit
eigenen aktuellen Rechten und Bedürfnissen. Diese Rechte und Bedürfnisse nehmen
wir sehr ernst," so Bundesministerin Kristina Schröder.

Vertreter des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Verbände diskutieren
heute auf einer Fachkonferenz in Berlin über den bisherigen Stand der Umsetzung
der Kinderrechtskonvention. Thema ist auch die anstehende Ratifikation des neuen
Zusatzprotokolls zur Kinderrechtskonvention. Das neue Zusatzprotokoll regelt ein
Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer
Rechte beim Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen in Genf
rügen können. Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag der Ratifikation des
neuen Zusatzprotokolls zugestimmt. Deutschland wird vorbehaltlich des Votums des
Bundesrates im Dezember damit zu den ersten Staaten gehören, die das neue
Zusatzprotokoll ratifizieren.

"Ich freue mich sehr darüber, dass wir gemeinsam mit Vertretern aus den
unterschiedlichen staatlichen und politischen Ebenen das 20-jährige Inkrafttreten
der Kinderrechtskonvention feiern", sagt Bundesministerin Kristina Schröder. "Die
stetige Diskussion über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention ist für die
Geltungskraft der Kinderrechte von zentraler Bedeutung."

Die Kinderrechtskonvention ist mit 193 Vertragsstaaten die am meisten
ratifizierte Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Jeder
Vertragsstaat, so auch Deutschland, ist verpflichtet, alle fünf Jahre einen
Staatenbericht zum Umsetzungsstand der Kinderrechtskonvention vorzulegen.
Deutschland hat den Dritten und Vierten Staatenbericht im Oktober 2010 dem
VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgelegt. Im Jahr 2013 wird sich die
Bundesregierung mit dem VN-Ausschuss über den Staatenbericht und den
Umsetzungsstand in Deutschland austauschen.

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