Donnerstag, 24. Mai 2012

Hartz-IV ist doch kein Angst-Szenario


Prof. Georg Hey hatte mich vor einigen Tagen angeregt, am Dienstag (23.05.) eine Veranstaltung im Audimax der Fachhochschule zu besuchen dessen Thema das Sozialgesetzbuch II (SGB II) sein würde. Ich sagte zu, ohne mich zuvor näher mit diesem SGB II befasst zu haben. Und nun laufe ich dem Thema hinterher.

Es geht um die Problematik der Hartz IV-Regelungen. Mir wurde schnell klar, dass das SGB II diese Regelungen enthält, die also allgemein unter dem Begriff Hartz IV bekannt sind. Bekannt vor allem aus Sicht der Betroffenen und deren mehr oder weniger qualifizierten, gefragten oder lediglich polemisierenden Interessenvertretern Und kommt man mit Menschen zu dieser Problematik ins Gespräch, muss man gewärtig sein, auf emotionsbehaftete Leute zu treffen. Oder aber auf Vertreter bestimmter Interessen in Verbindung zu diesem Regelwerk.(Manchen gehen sie zu weit, anderen sind sie zu eng gefasst). Andererseits habe ich es bisher unterlassen – auch keinen Anlass gesehen – mich in einem Jobcenter umzuhören, um von sachkundiger Seite Näheres zu erfahren. Ich werde versuchen, das jetzt nachzuholen.

Gestern also fand im Audimax ein Vortrag statt, der die Problematik des Hartz IV zum Thema hatte. Soweit die Zuhörer Studierende der Fachhochschule waren, die im Audimax der Fachhochschule Nordhausen den hoch qualifizierten Sachvortrag zu diesem Thema hörten, dürften sie weitgehend unbefangen gewesen sein.

Dieser Beitrag soll deshalb aus meinen begrenzten Kenntnissen heraus lediglich eine Option auf einen qualifizierteren Sachbericht darstellen, vor dem ich das thematische Umfeld besser sondieren will. Zu diesem Umfeld gehört zum Beispiel ein in 2008 geschlossener Kooperationsverbund der Fachhochschule (FH), zu der auch die Agentur für Arbeit und die ARGE des Landratsamtes Nordhausen gehören - damals geleitet von Hans-Georg Müller - die allerdings mehr auf die Fachkräftesicherung der Unternehmen in Nordthüringen ausgerichtet schien. Das Jobcenter als Nachfolger der ARGE dürfte demzufolge ebenso Kooperationspartner sein. U.a. wird der Studiengang Sozialmanagement der FH diesen Verbund inhaltlich sinnvoll und interessant gemacht haben. Auch darüber werde ich versuchen, mich kundig zu machen..

Insofern versteht sich jedenfalls der gestrige Sachvortrag, gehalten von Prof. Dr. Rainer Göckler, dem Leiter des Studiengangs "Arbeit, Integration, Soziale Sicherung" an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Stuttgart. Und nachdem sich dieser während seiner Professorentätigkeit - zuvor schon an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit – und seinem Bemühen um Konsens zwischen Jobcenter-Beratern und Hartz-IV-Empfängern den Ruf eines „Hartz-IV-Professors“ erworben hatte, war man im Audimax sehr gespannt auf seine Ausführungen. Was er vortrug war schlüssig und überzeugend. Und seine praktischen Erfahrungen ließen manches, was zunächst sehr theoretisch klang, nachvollziehbar erscheinen. Und stellten die Qualifikation eines Jobcenter-Beraters auf ein absolut hohes und anspruchsvolles Niveau.

Der Titel seines Vortrags lautete: „Vom Guten im Bösen – Beratung im Zwangskontext der Grundsicherungsarbeit“. Dazu hieß es in der Ankündigung, sein Vortrag basiere auf einer explorativen empirischen Studie, die der Autor in den Jahren 2006/2007 in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften der Grundsicherung durchführte und seinen Erfahrungen in der Beratung bzw. Weiterbildung in vielen Jobcentern.

Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement ist schon nach wenigen Jahren ein wichtiger Tätigkeitsbereich für Sozialarbeiter (innen), Erziehungswissenschaftler (innen) und Sozialmanager (innen). In der Ausbildung wird dieser Beratungsansatz bisher noch nicht hinreichend berücksichtigt. Dieser Vortrag soll dazu beitragen, diese Situation zu verändern.

Der Vortrag richtete sich dementsprechend an Mitarbeiter und Berater in Jobcentren und Studierende, vornehmlich des Studiengangs Sozialmanagement. Während erstere einschätzen konnten, inwieweit das von Prof Göckler Vorgetragene mit ihrer praktizierten Beratertätigkeit übereinstimmt – oder sich Abstimmungen als wünschenswert erweisen – dürfte den Studierenden möglicherweise deutlich geworden sein, wie schwierig es ist, einer solchen Aufgabe gerecht zu werden. Dass nämlich Berater vielfach der letzte Anker für Menschen sind, die ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen wollen bzw. müssen, es aber auch ihre Aufgabe ist, den zu Beratenden die Einsicht zu vermitteln, dass ihnen geholfen werden soll. Und Sanktionen grundsätzlich nicht zum Standardrepertoire der Beratung gehören, wie in der Öffentlichkeit vielfach angenommen und behauptet wird, sondern letztes Mittel ist.

Prof. Göckler veranschaulichte gleich anfangs seines Vortrags, dass er selbst bei seiner Vortragstätigkeit nicht selten ins Spannungsfeld der Interessengruppen zum SGB II (Hartz IV) gerät. Wenn man ihn nämlich in der Absicht einlädt, ihn für die jeweiligen Interessen der Einladenden gewinnen zu können. Und auf seinen Vortrag verzichtet – ihn wieder auslädt – wenn sich im Vorgespräch abzeichnet, dass er dafür nicht zu gewinnen ist.

Bevor ich aber auf die Ausführungen Prof. Göcklers und seinem damit verbundenen Anliegen näher eingehe, scheinen mir informative Gespräche mit dem Lehrenden des Studiengangs Sozialmanagement an der FH Nordhausen (Prof. Dr. Georg Hey) und wohl auch dem früheren Leiter der ARGE (Hans-Georg Müller) und des jetzigen Leiters des Jobcenters Nordhausen sinnvoll.

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