Umsetzung der Bundes-und Landesvorgaben gegen die weitere Verbreitung des Virus SARS – CoV-2
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Nordhausen (psv) Um die weitere Ausbreitung des
Virus SARS – CoV-2 zu begrenzen, sind bundesweit behördlich angeordnete
Maßnahmen in Kraft getreten. Diese wurden durch die Verordnungen des
Freistaats Thüringen (zuletzt Thüringer Verordnung
über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer
SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO-)
vom 26. März 2020) nochmals deutlich verschärft.
„Auf Anordnungen der Bundesregierung und des
Freistaats Thüringen ist in unserer Stadt das soziale Leben stark
eingeschränkt. Das Hauptziel der behördlich angeordneten Maßnahmen ist
es, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen,
um einen Teil unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen und
gleichzeitig die Funktionsfähigkeit wichtiger Bereiche des öffentlichen
Lebens zu erhalten, beispielsweise des Gesundheitswesens, kritischer
Infrastruktur sowie die Kranken- und Altenpflege,“
so Oberbürgermeister Kai Buchmann. Die Vorgaben des Landes hat die
Stadtverwaltung Nordhausen bereits zu Beginn der vergangenen Woche
schnellstmöglich umgesetzt. Eine Übersicht der derzeitig laufenden
Maßnahmen der Stadtverwaltung:
1.
Arbeit des Ordnungsamtes - verschärftes generelles Kontaktverbot
Das Ordnungsamt der Stadt Nordhausen unterstützt
die zuständige Infektionsschutzbehörde, den Landkreis Nordhausen, im
Rahmen der personellen Möglichkeiten bei der Durchsetzung der
Festlegungen aus den bestehenden behördlich angeordneten
Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Virus SARS – CoV-2. Die
Kontaktverbotsregelung wurde durch die entsprechenden Thüringer
Verordnungen (zuletzt vom 26. März) in Kraft gesetzt. Das Ordnungsamt
wird bei festgestellten Verstößen gegen diese Verordnung
die Personen zur Einhaltung der Regelungen aus den Allgemeinverfügungen
auffordern und wenn erforderlich, auch Platzverweise aussprechen. Bei
uneinsichtigen Personen werden die Sachverhalte aufgenommen und der
zuständigen Behörde beim Landratsamt zur weiteren
Bearbeitung (OWiG/ Bußgeldverfahren) übergeben. „Die allgemeine Lage in
der Stadt Nordhausen ist derzeit entspannt, die Bürgerinnen und Bürger
halten sich weitestgehend an die behördlichen Vorgaben. Hinweisen aus
der Bevölkerung über mögliche Verstöße ist
das Ordnungsamt nachgegangen. Bei Gaststätten und Geschäften gab es
rückblickend kaum Auffälligkeiten,“ ordnet Ordnungsamtsleiter Christian
Kowal die bisherigen Erfahrungen ein. „Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes
sind mit den erforderlichen Schutzausrüstungen
ausgestattet. Unabhängig davon gelten für diese Mitarbeiter bei der
Ausübung ihrer Tätigkeit auch die Sicherheitshinweise des RKI. Zu
begrüßen ist der Aufbau eines Ordnungsdienstes im Landratsamt,“ so Kowal
abschließend.
2.
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Keine
öffentlichen Sprechzeiten mehr – Besuche nur in dringenden Fällen und
mit vorheriger telefonischer Anmeldung
Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs hat das
Rathaus seit Dienstag, dem 17. März, den Besucherverkehr in den
städtischen Dienstgebäuden stark eingeschränkt. Der „Dienst am Bürger“
erfolgt nur in den dringendsten Fällen und mit telefonischer
Voranmeldung per Cityruf. Die Nordhäuserinnen und Nordhäuser werden
gebeten, unaufschiebbare Behördengänge im Nordhäuser Rathaus vorab
telefonisch nachzufragen und ggfs. terminieren zu lassen
In dringenden Fällen erreichen Sie die Stadtverwaltung:
24h-Cityruf: 03631 / 696-115
Zentralfax: 03631 / 696-150
Für das Standesamt gelten weiterhin die bereits kommunizierten Hinweise (Homepage der Stadt)
3.
Geschlossene Einrichtungen
Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen:
Das Land Thüringen hatte die Schließung aller
staatlichen sowie privaten Bildungseinrichtungen vorläufig bis zum Ende
der Osterferien am 17. April 2020 angeordnet. Konkret betroffen sind
Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen
und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gemeinsam mit den
Trägern und entsprechend der Landesvorgaben hat die Stadt Nordhausen
eine Notfallbetreuung organisiert. In zwölf Nordhäuser
Kindertageseinrichtungen werden derzeit im Durchschnitt 60 Kinder
betreut.
Da ab den 26. März die Regelungen zur Notbetreuung gelockert wurden,
ist ein Anstieg der zu betreuenden Kinder zu erwarten.
Des Weiteren hat die Stadt Nordhausen die Entlastung der Eltern bei den Kita- und Hortbeiträgen umgesetzt (Pressemitteilung vom 25. März 2020) geregelt. Die Träger haben
signalisiert, dies ebenso umzusetzen.
Schließung von Museen, Stadtbibliothek, Dorfgemeinschaftshäuser, etc.:
Die Museen der Stadt Nordhausen, die
Stadtbibliothek Nordhausen sowie das Badehaus Nordhausen sind seit
Sonntag, den 15. März 2020, geschlossen.
Bereits seit Anfang letzter Woche wurden die Festhallen, Dorfgemeinschaftshäuser sowie
Sportanlagen im Stadtgebiet bzw. in den Ortsteilen Nordhausens
für jegliche Nutzung gesperrt. Ferner wurden die Spiel- und Bolzplätze
in der Stadt Nordhausen seit 18. März 2020 geschlossen. Entsprechende
Hinweisschilder und Absperrungen wurden durch
die Stadtverwaltung Nordhausen angebracht. Betroffen sind alle Spiel- und Bolzplätze, das heißt 18 in der Kernstadt und 15 in den Ortsteilen.
Die Zugänge zum Petersberggelände wurde ebenfalls gesperrt. Für die Notbetreuung in den Schulen ist ein Eingang geöffnet.
Da die notwendigen infektionsschützenden Maßnahmen
gegen die Ausbreitung des Virus SARS – CoV-2 nicht gewährleistet werden
können, bleiben auch die
öffentlichen Toilettenanlagen im Bürgerhaus (Nikolaiplatz) und im Stadtpark (Am Gondelteich) bis auf Weiteres geschlossen.
Absage von Veranstaltungen und politischen Terminen:
Aufgrund der behördlich angeordneten Maßnahmen
gegen die weitere Verbreitung des Virus SARS – CoV-2 wurden hat die
Stadt Nordhausen bereits am 14. März alle Veranstaltungen der
Stadtbibliothek Nordhausen und der Nordhäuser Museen, Kunsthaus
Meyenburg, Museum Flohburg, Museum Tabakspeicher, für die Dauer der
angeordneten Maßnahmen abgesagt.
Aufgrund der verschärften Regelungen zum
Kontaktverbot im Freien ist die Stadt Nordhausen gezwungen, weitere
Veranstaltungen abzusagen. Davon betroffen sind die
Gedenkveranstaltungen zum 75. Jahrestag der Zerstörung der Stadt
Nordhausen
(3./4. April 2020). Darüber hinaus muss auch das Brunnenfest, der
Verkaufsoffene Sonntag sowie der Wurstmarkt (5. April 2020) abgesagt
werden. Die für den 25. April terminierte Nordhäuser Kulturnacht wurde
auf den 3. Oktober 2020 verlegt.
Im Zuge der weiteren Verschärfungen der Maßnahmen
wurde auch die aktuelle Beratungsfolge aller politischen Gremien der
Stadt Nordhausen vorerst abgesagt.
4.
Weitere Maßnahmen
Das Stadtgebiet der Stadt Nordhausen ist als
Bombenabwurfgebiet des II. Weltkrieges mit Kampfmitteln belastet. Damit
gibt es grundsätzlich in Nordhausen eine latente Gefahr in Bezug auf
Kampfmittelbelastung. Die Stadt Nordhausen hat gemeinsam
mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt und der Firma Tauber
Delaborierung den Umgang mit Tiefbauarbeiten auf Grundlage des Vollzugs
des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit den Verordnungen des
Freistaats Thüringen dazu getroffen: Bis zum 19. April 2020,
24:00 Uhr, werden keine Tiefbaumaßnahmen im Radius von 1.000 m um das
Südharz Klinikum Nordhausen durchgeführt. Die Allgemeinverfügung ist auf
der
Homepage der Stadt einsehbar.
Die Stadt Nordhausen und die SWG Nordhausen
unterstützen die Gewerbetreibenden, Unternehmen und Selbstständige bei
der Beantragung im Rahmen des Thüringer Soforthilfeprogramms – Stadt
erhebt keine Gebühren für Auszüge aus dem Gewerberegister
(gemeinsamen Pressemitteilung vom 25. März 2020).
In der Stadtverwaltung wurden innerbetriebliche
Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS – CoV-2 getroffen, z.B.
Schutz kritischer Infrastruktur, Belehrungen Hygienemaßnahmen,
Einrichtung Home-Office-Arbeitsmöglichkeiten, räumliche
Trennung Gemeinschaftsbüros und Erhalt Vertretungsregelungen, etc.