Dienstag, 31. März 2020

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher Gewalt

Ministerin Giffey stimmt sich mit Ländern über Maßnahmen in der Corona-Krise ab

Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Ausbreitung sind für viele Familien eine enorme Herausforderung. Druck, Existenzängste und Konflikte können insbesondere in bereits belasteten Familien in Gewalt gegen Kinder und Jugendliche münden. Wir im Bundesfamilienministerium nehmen bereits wahr, dass die Beratungsangebote stärker nachgefragt werden. Beim Elterntelefon der „Nummer gegen Kummer“ unter der Rufnummer 0800 111 0550 gibt es aktuell einen Anstieg von 21 Prozent gegenüber den Vormonaten. Bei der Chat-Beratung für Kinder und Jugendliche liegt der Anstieg bei 26 Prozent. Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey steht im intensiven Austausch mit den Jugend- und Familienministerinnen und -ministern der Länder, um Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise abzustimmen. 

Bundesjugendministerin Giffey: „Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt alles tun, damit Kinder und Jugendliche auch während der Corona-Krise vor Missbrauch und Gewalt geschützt sind. Deshalb ist eine funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe in der derzeitigen Lage von ganz erheblicher Bedeutung. Denn Kinder- und Jugendschutz ist Gesundheits- und Lebensschutz. Gemeinsam mit meinen Länderkolleginnen und -kollegen berate ich über flexible Lösungen für einen funktionierenden Kinderschutz, etwa konkrete Maßnahmen zur Durchführung ambulanter Hilfen und die Stärkung der Online- und Telefonberatungsangebote. Wir brauchen dafür dringend die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe. Sie sind systemrelevant, weshalb es für ihre Kinder eine Notbetreuung in Kitas und Schulen geben sollte. Wir als Bundesjugendministerium unterstützen Länder und Kommunen bei ihren Anstrengungen vor Ort, um Leid zu verhindern. Wo die Belastung zu groß wird, muss geholfen werden. Wo Gefahr droht, muss konsequent gehandelt werden.“

Kindeswohlsichernde Hilfen fortsetzen, jeden Einzelfall prüfen

Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, die Kindeswohl sichern, müssen ihre Arbeit weiterführen. Das gilt auch für ambulante Hilfen, sofern es um die Abwehr von Kindeswohlgefährdungen geht. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, in welchem Rahmen die Hilfe fortgesetzt werden kann. Hier sind flexible Lösungen gefragt: Die Fachkräfte können beispielsweise durch telefonischen Kontakt oder Video-Gespräche mit den Familien wichtige Unterstützungsarbeit leisten.

Hilfe über das Sozialschutz-Paket

Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass auch die freien Träger weiterhin ihre für den Kinderschutz relevanten Leistungen erbringen und den Betrieb ihrer Einrichtungen aufrechterhalten. Sie erhalten Sicherheit mit dem gerade beschlossenen Sozialschutz-Paket. Der Bund hat darin einen Sicherstellungsauftrag geregelt, durch den soziale Dienstleister und Einrichtungen weiterhin Zahlungen vom öffentlichen Träger erhalten, unabhängig davon, ob diese ihre ursprünglich vereinbarte Leistung tatsächlich ausführen oder nicht. Die freien Träger sind zugleich angehalten, ihre Ressourcen dort einzusetzen, wo es im Moment dringend nötig ist. Dazu gehört alles, was für einen funktionierenden Kinderschutz notwendig ist. 

Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe sollten Notbetreuung nutzen

Die Kinder- und Jugendhilfe ist nach Auffassung des Bundesfamilienministeriums systemrelevant. Deshalb sollte es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sein, ihre Kinder in eine Notbetreuung in Kitas und Schulen zu geben. Zu dem Kreis der Berechtigten sollte die stationäre Kinder- und Jugendhilfe, die Notbetreuung und die sonst kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe gehören.

Online-Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern 

„Wir verstärken die Beratungsangebote, die wir bereits fördern und bauen sie aus, wo es geht,“ so Ministerin Giffey weiter. „Viele Jugendliche sind im Netz unterwegs, deswegen eignen sich Online-Angebote zur Beratung in Krisensituationen besonders gut. Hier konnten wir eine Reihe von Projekten ausbauen.“Geplant ist der Ausbau der JugendNotmail (jugendnotmail.de), bei der Kinder und Jugendliche von 10 bis 19 Jahren per E-Mail, im Gruppenchat oder in offenen Foren Unterstützung, Rat und Austausch finden. Die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“ für Kinder und Jugendliche (Rufnummer: 116 111) sowie für Eltern (Rufnummer 0800 111 0550) und von jmd4you (Beratung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund) werden erweitert. Der BMFSFJ-Projektpartner Off Road Kids baut sein Angebot Sofahopper.de, Hilfe für junge Menschen auf der Straße weiter aus:Off Road Kids bietet jetzt Live-Chat- und Telefonberatung bis in die Abendstunden hinein an. Zudem sind dann alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Streetwork-Stationen als Online-Berater bei „sofahopper.de“ im Einsatz.Das BMFSFJ hat ad hoc die Online-Jugend- und Elternberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (www.bke.de) ausgebaut. Das erweiterte Angebot steht seit Anfang letzter Woche zur Verfügung. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen hat auf der Seite elternsein.info bundesweit verfügbare Beratungsangebote für Eltern zusammengestellt und stellt Fachkräften in den Frühen Hilfen in Kürze FAQ zur Bewältigung der besonderen Situation zur Verfügung.Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind wird schwangeren Frauen in einer Notlage jetzt vorübergehend eine formlose Antragstellung per Post nach telefonischer Beratung ermöglicht. Zudem stellen die Schwangerschaftsberatungsstellen vielfach auf Videoberatung um.  

Unterstützung für die Fachkräfte in Kitas, Jugendämtern und freien TrägernDas BMFSFJ wird durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz, die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen und die Universität Hildesheim Online-Angebote bereitstellen, die Jugendämter und freie Träger darin unterstützen, flexible Lösungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der gegenwärtigen Situation zu finden. Dafür wird eine Kommunikations- und Transferplattform eingerichtet, die Informationen zum Umgang mit den aktuellen Herausforderungen bündelt und Best-Practice-Beispiele sammelt.Im Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher wird Im April die Online-Lernplattform „Praxisanleitung digital“ freigeschaltet. Damit können Fachkräfte aus Kitas die Zeit der Schließungen für ihre Weiterbildung nutzen.

Bundesfamilienministerium  
Veröffentlicht am 31.03.2020 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:Zur Haushaltsrechnung 2019

Olaf Müller: “Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“

Zur Haushaltsrechnung 2019  erklärt der haushaltspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Olaf Müller: „Das gute Wirtschaften mit dem perfekten Dreiklang aus Investieren, Tilgen und Sparen der letzten Jahre zahlt sich in der aktuellen Notsituation voll aus.“

„Noch nie zuvor ist es so wichtig gewesen, in haushaltspolitisch guten Zeiten so viel anzusparen und trotzdem mutig zu investieren“, meint Olaf Müller weiter und sieht sich durch die Zahlen aus der von Finanzministerin Taubert vorgestellten Haushaltsrechnung 2019 bestätigt. 

Die Investitionsquote lag hier mit 14,3% auf einem sehr hohen Niveau. „Dies ist der Beweis, dass es gelungen ist, die Ambitionen des Haushalts auch in der Realität umzusetzen. Durch das konsequente Sparen für die Rücklage haben  wir  außerdem ein finanzielles Polster geschaffen, mit dem es nun gelingen kann auch die aktuelle weltweite Krise zu meistern. Thüringen ist optimal vorbereitet und wird trotzdem mit Bedacht auf die anstehenden Herausforderungen reagieren, denn wir haben nichts zu verschenken“, so Müller.

Der Haushaltspolitiker zielt damit auch auf die Forderungen aus allen Bereichen der Gesellschaft ab, die nun in der derzeitigen Krise nach finanzieller Unterstützung rufen. „Wir müssen gerade in einer solchen Krise besonnen reagieren, um Gelder an die nun vorrangig benötigten Stellen zu leiten. Das Prinzip, wer am lautesten rufe bekomme am meisten, wird auch weiterhin nicht gelten“, so der Finanzpolitiker. „Gerade jetzt ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und das Geld zusammenzuhalten, sonst werden wir bald handlungsunfähig sein“, so Müller weiter. Die bisher beschlossenen Nothilfepakete im Wirtschaftsbereich und die angekündigte Kompensation des Elternbeitrags bei der ausgefallenen Kinderbetreuung  wertet der grüne Finanzpolitiker als kluge und schnelle Reaktion der Regierung. „Der Landtag ist aber am Zug, wenn es darum geht, längerfristig Hilfspakete für Thüringen mit der Unterstützung möglichst aller demokratischen Fraktionen zu schnüren“, so Müller abschließend.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen 
Erfurt, 31. März 2020

Das Landratsamt Nordhausen informiert:

Grundsicherung - Beantragung wird vorübergehend erleichtert

Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber das Antragsverfahren der Grundsicherung für alle Neuanträge vorübergehend erleichtert. So wird in den nächsten sechs Monaten u.a. darauf verzichtet, das Vermögen und die Angemessenheit der Miete zu prüfen, um Umzüge zu vermeiden. Die Regelungen gelten rückwirkend zum 1. März.

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni dieses Jahres erstmalig Leistungen der Grundsicherung beantragt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen. Ebenso werden für Neuanträge, die von Anfang März bis Ende Juni beginnen, die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt. 

Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die zwischen dem 31. März bis einschließlich 30. August enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. In diesen Fällen ist kein Weiterbewilligungsantrag erforderlich.


Weitere Informationen, eine Übersicht der Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es online unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung. Außerdem können sich Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen auch über eine Sonderhotline unter 0800 4 5555 23 informieren. Das Jobcenter Nordhausen ist telefonisch erreichbar unter 03631 650 129 sowie 03631 650 888 und per E-Mail an Jobcenter-Nordhausen@jobcenter-ge.de. Anträge können auch per Post geschickt oder direkt in den Briefkasten am Jobcenter Nordhausen in der Uferstraße 2 eingeworfen werden.

Montag, 30. März 2020

CDU-Fraktion kritisiert die Verteilung von Asylbewerbern auf die Kommunen

Malsch: „Flüchtlingsproblematik auch in der Corona-Krise nicht in die Fläche verlagern“

 Erfurt - „Linke und Grüne verlagern die Flüchtlingsproblematik mitten in der Corona-Krise in die Fläche. In Zeiten strikter Infektionsschutzbeschränkungen werde so die Freizügigkeit befördert und die Kommunen vor asylrechtliche Probleme gestellt.“ Mit diesen Worten hat der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Marcus Malsch, die heute veröffentlichten Forderungen der Linksfraktion zur Asylpolitik des Landes kritisiert. Ziel ist es offenbar, die Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Suhl so schnell wie möglich in den Kommunen unterzubringen. Die CDU-Fraktion spreche sich weiterhin grundsätzlich gegen die Verteilung von nicht anerkannten Asylbewerbern aus, so der Migrationspolitiker weiter. Falls sie dennoch erfolge, müsse dies zwingend im Einvernehmen mit den aufnehmenden Kommunen geschehen.

Schon am Wochenende hatte die Landesregierung in einem ersten Schritt die in der Jugendarrestanstalt Arnstadt untergebrachten Asylbewerber auf die Landkreise verteilt. „Diese Menschen sind aus der Einrichtung in Suhl mit einem immensen Polizeiaufgebot entfernt worden, weil sie sich behördlichen Maßnahmen völlig inakzeptabel widersetzt haben“, erinnerte der CDU-Politiker. Offenbar solle die derzeitige Krisensituation missbraucht werden, um linksgrüne Asylpolitik in Reinkultur durchzusetzen, so Malschs Verdacht. „Wann immer sich einzelne oder Kleingruppen von Flüchtlingen Anweisungen der Behörden grundlegend widersetzen, andere durch ihr Verhalten gefährden oder gar Gewalt ausüben, muss die Separation an einem zentralen, sicheren Ort und die vorrangige Prüfung der Asylanträge das Mittel der Wahl sein“, so Malsch. „Der Rechtsstaat muss hier konsequent handeln und darf das Problem nicht einfach auf die Kommunen abwälzen.“

Vor der Klärung grundlegender Fragen wie der Identität und des asylrechtlichen Status dürfe keine Verteilung auf die Landkreise erfolgen, so der CDU-Migrationspolitiker weiter. In Zeiten strikter Infektionsschutzmaßnahmen sei eine Verteilung auch mit Blick auf den Schutz offensichtlich nicht infizierter Menschen fahrlässig. „Auf der einen Seite diskutieren wir über umfassende Kontaktsperren und Quarantäneregeln, andererseits legen wir hier völlig andere Maßstäbe an und schaffen neue Möglichkeiten für soziale Kontakte”, kritisierte Malsch. Die Asylbewerber würden in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Suhl gut versorgt. Es gebe dort eine sehr gute Sozialbetreuung, es sei für knapp dreimal mehr Menschen Platz als derzeit dort untergebracht sind und die medizinische Versorgung sei gesichert. Gleichzeitig wies Malsch darauf hin, dass die Landesregierung schon seit 2015 wenig Rücksicht auf eine faire Verteilung von Asylbewerbern auf die Landkreise nehme. Insbesondere kommunale Belegungsstrukturen oder die Mitteilung von Besonderheiten gerieten zum Teil völlig aus dem Blick. Die lang geforderte und immer wieder zugesagte transparente Informationsübermittlung an die Kommunen hinsichtlich des Gesundheitsstatus und des strafrechtlichen Vorlaufs der zu verteilenden Personen sei „Makulatur”.

Felix Voigt

Pressesprecher

Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik

Neuer Höchstwert bei der Zahl der Einbürgerungen in Thüringen seit dem Jahr 2000 

Zahl der eingebürgerten Briten hat sich verdoppelt Im Verlauf des Jahres 2019 haben in Thüringen 790 ausländische Personen (jeweils 395 Männer und Frauen) durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt. Dies ist nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik ein neuer Höchstwert seit dem Jahr 2000. Gegenüber dem Vorjahr mit 640 Einbürgerungen stellt dies einen Anstieg um rund 23 Prozent dar. Die Einbürgerung erfolgte bei 405 Personen (51 Prozent) aus einer europäischen Staatsangehörigkeit heraus, bei 295 Personen (37 Prozent) aus einer asiatischen, bei 45 Personen (6 Prozent) aus einer afrikanischen und bei 30 Personen (4 Prozent) aus einer amerikanischen Staatsangehörigkeit. Weitere 10 Personen (1 Prozent) kamen aus Ozeanien, waren staatenlos oder die Staatsangehörigkeit war nicht bekannt. Nach den 3 häufigsten Staatsangehörigkeiten untergliedert stellten die Ukrainer mit 75 Personen die größte Gruppe, gefolgt von 50 Personen aus Vietnam und ebenfalls 50 Personen aus Syrien. Die Zahl der eingebürgerten britischen Staatsangehörigen lag 2019 bei 40 Personen. Dies waren exakt doppelt so viele Personen wie 2018 (20 Einbürgerungen). 2017 gab es 27 Einbürgerungen von Briten in Thüringen und 2016 insgesamt 8 Fälle. Die Entwicklung ist dahingehend bemerkenswert, da es bis zum Jahr 2016, also bis zum Beginn der Brexit-Debatte, nahezu keine Einbürgerungen britischer Staatsangehöriger in Thüringen gab. Von den im Jahr 2019 in Thüringen eingebürgerten Personen waren 150 bzw. 19 Prozent unter 18 Jahren alt. Der Großteil (485 Personen bzw. 61 Prozent) war zwischen 18 bis unter 45 Jahren alt, gefolgt von der Altersgruppe der 45- bis unter 60-Jährigen mit 110 Personen bzw. 14 Prozent. 40 Personen (5 Prozent) waren bereits 60 Jahre und älter.  240 Personen (30 Prozent) hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung schon mindestens 15 Jahre in Deutschland auf. Bei 290 Personen (37 Prozent) betrug die Aufenthaltsdauer 8 bis 14 Jahre und weitere 255 Personen (32 Prozent) waren noch keine 8 Jahre in Deutschland. Zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerung lebten 150 Personen in der kreisfreien Stadt Erfurt, gefolgt von der Stadt Jena mit 90 Personen und dem Landkreis Gotha mit 60 Personen. Die wenigsten Einbürgerungen gab es im Landkreis Greiz (5 Personen), gefolgt von der kreisfreien Stadt Suhl, dem Landkreis Sömmerda und dem Kyffhäuserkreis (jeweils 10 Personen). Bitte beachten: Alle Ergebnisse der Einbürgerungsstatistik der Berichtsjahre 2018 und 2019 wurden einem Geheimhaltungsverfahren unterzogen, bei dem alle Fallzahlen auf das nächstgelegene Vielfache von 5 gerundet wurden. Infolgedessen können bei Summenbildung Differenzen auftreten. Hinweis: Detaillierte Informationen zur regionalen Entwicklung werden in der beigefügten Kreistabelle dargestellt.

Thüringer Landesamt für Statistik
Erfurt, 30. März 2020

Die Notarkammer Thüringen informiert:


Schenkung – ganz oder nur ein bisschen?


Die eigene Immobilie wird mit zunehmendem Alter oft zur Last. Kommt ein Verkauf nicht in Betracht, soll diese oftmals an die nächste Generation weitergegeben werden. Im Rahmen einer solchen Übertragung stellen sich einige persönliche, rechtliche und steuerliche Fragen.

Übertragung zu Lebzeiten – oder doch vererben?

Viele Immobilieneigentümer wissen nicht, ob sie die eigene Immobilie verschenken oder vererben sollen. Eine schenkweise Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten kann eine Alternative zum Vererben sein. Auch eine Kombination aus beiden Vorgehensweisen ist denkbar. Beweggründe hierfür können neben der Vermeidung von Erbschaftsteuer, das Ausnutzen von steuerlichen Freibeträgen oder auch ein etwaiger drohender Sozialhilferegress sein.  „Welcher Weg der richtige ist, hängt von zahlreichen Aspekten ab. Eine eingehende rechtliche und steuerliche Beratung ist hier unabdingbar“, so Dr. Christian Grüner von der Notarkammer Thüringen.

Möchte der Schenker das Immobilieneigentum übertragen, aber dennoch in der Immobilie wohnen bleiben oder anderweitig Nutzen daraus ziehen, können rechtliche Vorkehrungen getroffen werden: Neben einem vertraglichen Rückforderungsrecht kann sich der Schenker auch Nutzungsrechte, wie etwa ein lebenslanges Wohnrecht, als Absicherung vorbehalten.

Rückforderungsrecht oder „das Geschenk an der Leine lassen“

Ist ein Rückforderungsrecht vereinbart, kann der Schenker bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen das Geschenk zurückfordern. Üblicherweise werden in einer solchen Klausel Situationen wie der Tod des Beschenkten, Insolvenz, Zwangsversteigerung oder Scheidung geregelt. Möchte der Schenker das Geschenk noch enger „an der Leine lassen“, wird ein Rückforderungsrecht auch für den Fall vereinbart, dass der Beschenkte die Immobilie ohne Zustimmung des Schenkers veräußert oder belastet. Ohne eine solche Klausel blieben dem Schenker nur die gesetzlich verankerten Rückforderungsrechte bei eigener Verarmung oder wegen „groben Undanks“ des Beschenkten, deren tatbestandliche Voraussetzungen sehr streng sind. Das vertraglich vereinbarte Rückforderungsrecht wird meist im Grundbuch durch eine sog. Vormerkung abgesichert.

Nießbrauch und Wohnungsrecht

Häufig vorbehaltene Nutzungsrechte sind der Nießbrauch und das Wohnungsrecht. Beide werden im Grundbuch eingetragen. Welches Recht gewählt wird, ist eine Frage des Einzelfalls. „Während der Nießbrauch immer das Nutzungsrecht an der gesamten Immobilie umfasst, kann ein Wohnungsrecht auch an einzelnen Räumen bestellt werden“, erläutert Grüner. Unterschiede bestehen auch hinsichtlich einer Vermietung der Immobilie: Bei einem bloßen Wohnungsrecht erlangt der Berechtigte die Befugnis, die jeweiligen Räume selbst zu bewohnen. Ein Nießbrauchsrecht hingegen ermöglicht eine umfassende Nutzung der Räume, wozu die Vermietung und Mieteinnahmen zählen.

Vorbehaltene Nutzungsrechte reduzieren den Wert des Geschenkes und können so den an sich steuerpflichtigen Erwerb mindern. Neben steuerrechtlichen Aspekten, sind auch Auswirkungen auf Pflichtteilsrechte und Sozialleistungen im Blick zu behalten. Ein Notar informiert darüber umfassend.




Über die Notarkammer Thüringen
Die Notarkammer Thüringen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die Gesamtheit der in ihr zusammengeschlossenen Notare im Freistaat Thüringen. Sie hat derzeit 67 Mitglieder, darunter 21 Notarinnen. Die Notarkammer Thüringen fördert die Pflege des Notariatsrechts und notarspezifischer Rechtsgebiete. Die Beratung und Belehrung der Notare in dienst- und standesrechtlichen Fragen gehören ebenso zu den Aufgaben der Notarkammer Thüringen wie Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben in Rechtsgebieten mit notariellem Bezug. Die Notarkammer Thüringen unterstützt die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit. Außerdem ist sie für die Fortbildung der Notare und die Ausbildung des notariellen Nachwuchses verantwortlich.
Notarinnen und Notare in Thüringen sind im Suchdienst der Notarkammer unter: www.notarkammer-thueringen.de zu finden.

Einreiseverbot gefährdet bundesweit Existenz der Obst- und Gemüsebauern

Malsch: „Ernährungsbranche ist systemrelevant“

Erfurt - "Das Einreiseverbot für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer stellt die Land- und Ernährungswirtschaft vor eine unlösbare Aufgabe." Das hat der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Marcus Malsch, nach einer Telefonkonferenz mit seinen Länderkollegen gesagt. Innenminister Seehofer lege die falschen Maßstäbe an. Während es Pflegekräften, Berufspendlern und LKW-Fahrern zurecht auch künftig möglich sei, innerhalb Europas Grenzen zu überschreiten, dürfen ausländische Saisonarbeitskräfte nicht als Erntehelfer arbeiten. "In diesen schwierigen Zeiten zeigt sich, dass die Land- und Ernährungswirtschaft systemrelevant ist. Pflanzen, die aufgrund des Arbeitskräftemangels nicht gepflanzt werden können, können im Sommer und Herbst nicht geerntet werden. Unsere Grundversorgung bei Obst und Gemüse liegt bei unter 40 Prozent. Die durch den Arbeitskräftemangel entstehenden Ertragseinbußen bei Obst und Gemüse werden am Ende die Grundversorgung in diesen Bereichen weiter verringern und letztlich bei der Lebensmittelversorgung unserer Bevölkerung fehlen", so der Agrarexperte.

Als Mitinitiator eines Briefes der CDU-Agrarsprecher der Bundesländer an Innenminister Seehofer fordert Malsch deshalb, "die Einreise von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern aus Osteuropa unter gewissen Restriktionen und in einem geordneten Verfahren nach Deutschland zu ermöglichen." Es sei nicht nachvollziehbar, das Erntehelfern oder Saisonarbeitskräften, auf die die Landwirtschaft dringend angewiesen ist, die Einreise untersagt werde. "Betriebe aller Branchen erhalten gegenwärtig Unterstützung. Das fordere ich auch für die Landwirtschaft", so Malsch weiter.

Matthias Thüsing

Stellv. Pressesprecher

Freitag, 27. März 2020

Stadt Nordhausen:


Umsetzung der Bundes-und Landesvorgaben gegen die weitere Verbreitung des Virus SARS – CoV-2

Nordhausen (psv) Um die weitere Ausbreitung des Virus SARS – CoV-2 zu begrenzen, sind bundesweit behördlich angeordnete Maßnahmen in Kraft getreten. Diese wurden durch die Verordnungen des Freistaats Thüringen (zuletzt Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO-) vom 26. März 2020) nochmals deutlich verschärft.

„Auf Anordnungen der Bundesregierung und des Freistaats Thüringen ist in unserer Stadt das soziale Leben stark eingeschränkt. Das Hauptziel der behördlich angeordneten Maßnahmen ist es, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, um einen Teil unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit wichtiger Bereiche des öffentlichen Lebens zu erhalten, beispielsweise des Gesundheitswesens, kritischer Infrastruktur sowie die Kranken- und Altenpflege,“ so Oberbürgermeister Kai Buchmann. Die Vorgaben des Landes hat die Stadtverwaltung Nordhausen bereits zu Beginn der vergangenen Woche schnellstmöglich umgesetzt. Eine Übersicht der derzeitig laufenden Maßnahmen der Stadtverwaltung:


1.       Arbeit des Ordnungsamtes - verschärftes generelles Kontaktverbot

Das Ordnungsamt der Stadt Nordhausen unterstützt die zuständige Infektionsschutzbehörde, den Landkreis Nordhausen, im Rahmen der personellen Möglichkeiten bei der Durchsetzung der Festlegungen aus den bestehenden behördlich angeordneten Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Virus SARS – CoV-2. Die Kontaktverbotsregelung wurde durch die entsprechenden Thüringer Verordnungen (zuletzt vom 26. März) in Kraft gesetzt. Das Ordnungsamt wird bei festgestellten Verstößen gegen diese Verordnung die Personen zur Einhaltung der Regelungen aus den Allgemeinverfügungen auffordern und wenn erforderlich, auch Platzverweise aussprechen. Bei uneinsichtigen Personen werden die Sachverhalte aufgenommen und der zuständigen Behörde beim Landratsamt zur weiteren Bearbeitung (OWiG/ Bußgeldverfahren) übergeben. „Die allgemeine Lage in der Stadt Nordhausen ist derzeit entspannt, die Bürgerinnen und Bürger halten sich weitestgehend an die behördlichen Vorgaben. Hinweisen aus der Bevölkerung über mögliche Verstöße ist das Ordnungsamt nachgegangen. Bei Gaststätten und Geschäften gab es rückblickend kaum Auffälligkeiten,“ ordnet Ordnungsamtsleiter Christian Kowal die bisherigen Erfahrungen ein. „Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind mit den erforderlichen Schutzausrüstungen ausgestattet. Unabhängig davon gelten für diese Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit auch die Sicherheitshinweise des RKI. Zu begrüßen ist der Aufbau eines Ordnungsdienstes im Landratsamt,“ so Kowal abschließend.


2.       Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Keine öffentlichen Sprechzeiten mehr – Besuche nur in dringenden Fällen und mit vorheriger telefonischer Anmeldung

Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs hat das Rathaus seit Dienstag, dem 17. März, den Besucherverkehr in den städtischen Dienstgebäuden stark eingeschränkt. Der „Dienst am Bürger“ erfolgt nur in den dringendsten Fällen und mit telefonischer Voranmeldung per Cityruf. Die Nordhäuserinnen und Nordhäuser werden gebeten, unaufschiebbare Behördengänge im Nordhäuser Rathaus vorab telefonisch nachzufragen und ggfs. terminieren zu lassen

In dringenden Fällen erreichen Sie die Stadtverwaltung:
24h-Cityruf: 03631 / 696-115
Zentralfax: 03631 / 696-150

Für das Standesamt gelten weiterhin die bereits kommunizierten Hinweise (Homepage der Stadt)



3.       Geschlossene Einrichtungen

Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen:
Das Land Thüringen hatte die Schließung aller staatlichen sowie privaten Bildungseinrichtungen vorläufig bis zum Ende der Osterferien am 17. April 2020 angeordnet. Konkret betroffen sind Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gemeinsam mit den Trägern und entsprechend der Landesvorgaben hat die Stadt Nordhausen eine Notfallbetreuung organisiert. In zwölf Nordhäuser Kindertageseinrichtungen werden derzeit im Durchschnitt 60 Kinder betreut. Da ab den 26. März die Regelungen zur Notbetreuung gelockert wurden, ist ein Anstieg der zu betreuenden Kinder zu erwarten.
Des Weiteren hat die Stadt Nordhausen die Entlastung der Eltern bei den Kita- und Hortbeiträgen umgesetzt (Pressemitteilung vom 25. März 2020) geregelt. Die Träger haben signalisiert, dies ebenso umzusetzen.

Schließung von Museen, Stadtbibliothek, Dorfgemeinschaftshäuser, etc.:
Die Museen der Stadt Nordhausen, die Stadtbibliothek Nordhausen sowie das Badehaus Nordhausen sind seit Sonntag, den 15. März 2020, geschlossen.
Bereits seit Anfang letzter Woche wurden die Festhallen, Dorfgemeinschaftshäuser sowie Sportanlagen im Stadtgebiet bzw. in den Ortsteilen Nordhausens für jegliche Nutzung gesperrt. Ferner wurden die Spiel- und Bolzplätze in der Stadt Nordhausen seit 18. März 2020 geschlossen. Entsprechende Hinweisschilder und Absperrungen wurden durch die Stadtverwaltung Nordhausen angebracht. Betroffen sind alle Spiel- und Bolzplätze, das heißt 18 in der Kernstadt und 15 in den Ortsteilen.
Die Zugänge zum Petersberggelände wurde ebenfalls gesperrt. Für die Notbetreuung in den Schulen ist ein Eingang geöffnet.
Da die notwendigen infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS – CoV-2 nicht gewährleistet werden können, bleiben auch die öffentlichen Toilettenanlagen im Bürgerhaus (Nikolaiplatz) und im Stadtpark (Am Gondelteich) bis auf Weiteres geschlossen.

Absage von Veranstaltungen und politischen Terminen:
Aufgrund der behördlich angeordneten Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Virus SARS – CoV-2 wurden hat die Stadt Nordhausen bereits am 14. März alle Veranstaltungen der Stadtbibliothek Nordhausen und der Nordhäuser Museen, Kunsthaus Meyenburg, Museum Flohburg, Museum Tabakspeicher, für die Dauer der angeordneten Maßnahmen abgesagt.
Aufgrund der verschärften Regelungen zum Kontaktverbot im Freien ist die Stadt Nordhausen gezwungen, weitere Veranstaltungen abzusagen. Davon betroffen sind die Gedenkveranstaltungen zum 75. Jahrestag der Zerstörung der Stadt Nordhausen (3./4. April 2020). Darüber hinaus muss auch das Brunnenfest, der Verkaufsoffene Sonntag sowie der Wurstmarkt (5. April 2020) abgesagt werden. Die für den 25. April terminierte Nordhäuser Kulturnacht wurde auf den 3. Oktober 2020 verlegt.
Im Zuge der weiteren Verschärfungen der Maßnahmen wurde auch die aktuelle Beratungsfolge aller politischen Gremien der Stadt Nordhausen vorerst abgesagt.


4.       Weitere Maßnahmen

Das Stadtgebiet der Stadt Nordhausen ist als Bombenabwurfgebiet des II. Weltkrieges mit Kampfmitteln belastet. Damit gibt es grundsätzlich in Nordhausen eine latente Gefahr in Bezug auf Kampfmittelbelastung. Die Stadt Nordhausen hat gemeinsam mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt und der Firma Tauber Delaborierung den Umgang mit Tiefbauarbeiten auf Grundlage des Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit den Verordnungen des Freistaats Thüringen dazu getroffen: Bis zum 19. April 2020, 24:00 Uhr, werden keine Tiefbaumaßnahmen im Radius von 1.000 m um das Südharz Klinikum Nordhausen durchgeführt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt einsehbar.

Die Stadt Nordhausen und die SWG Nordhausen unterstützen die Gewerbetreibenden, Unternehmen und Selbstständige bei der Beantragung im Rahmen des Thüringer Soforthilfeprogramms – Stadt erhebt keine Gebühren für Auszüge aus dem Gewerberegister (gemeinsamen Pressemitteilung vom 25. März 2020).


In der Stadtverwaltung wurden innerbetriebliche Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS – CoV-2 getroffen, z.B. Schutz kritischer Infrastruktur, Belehrungen Hygienemaßnahmen, Einrichtung Home-Office-Arbeitsmöglichkeiten, räumliche Trennung Gemeinschaftsbüros und Erhalt Vertretungsregelungen, etc.

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums

Bundesministerin Giffey verabredet mit den Bundesländern konkrete Hilfsmaßnahmen für Frauen in der Corona-Krise

Die Corona-Krise hat auch besondere Auswirkungen auf die Lebenssituation von Frauen. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey ist deshalb mit den Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -ministern der Länder im intensiven Austausch. Es wurden zehn Maßnahmen vereinbart, die Frauen jetzt konkret helfen können. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Es ist wichtig, dass Frauen jetzt schnell und unbürokratisch Schutz und Beratung bekommen. Gemeinsam können Bund, Länder und Kommunen viel dafür tun. Frauen, die zuhause Gewalt erfahren, brauchen Rettungsanker wie das Hilfetelefon oder einen sicheren Zufluchtsort. Dass einzelne Kommunen dafür bereits leerstehende Wohnungen oder Hotels anmieten, zeigt, was alles möglich ist. Und auch bei der Beratung von Schwangeren in Konfliktsituationen muss das übliche Verfahren der Lage angepasst und auf Telefon- oder Internet-Kommunikation umgestellt werden. Es ist jetzt die Zeit für pragmatische und unkonventionelle Lösungen. Da wo Hilfe gebraucht wird, muss geholfen werden.“ 1. Aufrechterhaltung des Hilfetelefons gegen Gewalt an Frauen 08000 116 016 Es ist wichtig, dass das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ weiterhin rund um die Uhr und in 18 Sprachen Beratung für Betroffene, für deren soziales Umfeld und für Fachkräfte zur Verfügung stellt. Beim Hilfetelefon wird alles unternommen, um dessen Betrieb und Funktionsfähigkeit trotz der Corona-Krisenlage aufrechtzuerhalten. Anrufende müssen aufgrund geringerer personeller Besetzung mit Beraterinnen allerdings eventuell mit Wartezeiten rechnen. 2. Aufrechterhaltung des Hilfetelefons „Schwangere in Not“ 0800 40 40 020 Damit schwangere Frauen in Konfliktlagen unverzüglich eine Ansprechpartnerin finden, bleibt auch das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ unter der Nummer 0800 40 40 020 durchgängig in Betrieb. Denn Frauen in Not müssen zu jeder Zeit die erforderliche Hilfe und Unterstützung erhalten können. 3. Schwangerschaftskonfliktberatung Dringend notwendig bleibt die Unterstützung schwangerer Frauen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz. Das Gesetz bietet Spielraum dafür, dass Schwangerschaftskonfliktberatung z. B. online und per Telefon durchgeführt und die Beratungsbescheinigung zur Fristwahrung per Email oder Post ohne persönliches Erscheinen der Schwangeren versendet werden kann. 4. Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ Seit Januar 2020 unterstützt der Bund den Ausbau von Frauenhäusern und anderen Hilfseinrichtungen mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Das Volumen liegt bei 120 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren. Um in der aktuellen Situation möglichst viele Anträge bewilligen und die in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Bundesmittel möglichst weitgehend ausschöpfen zu können, werden die Antragsfristen erweitert. Die erste Antragsfrist endet am 30.06.2020; die zweite am 15.09.2020. Der Abgabeschluss im folgenden Jahr ist der 31.03.2021. Alle Informationen zum Bundesinvestitionsprogramm und dem Förderverfahren finden Sie auf unserer BMFSFJ-Website unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/ausschreibungen-foerderung/foerderrichtlinien/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen . Diese Informationen werden laufend aktualisiert. 5. Schaffung eines sozialen Schutzschirms für die Frauenhaus- und Frauenberatungsinfrastruktur in Deutschland Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen stehen durch die Corona-Auswirkungen, wie viele andere soziale Dienste auch, vor besonderen Herausforderungen und Belastungen. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam alles tun, um diese Einrichtungen auch in der Krise arbeitsfähig zu halten und zu verhindern, dass sie in eine bedrohliche finanzielle Schieflage geraten. Im Sozialschutz-Hilfspaket der Bundesregierung sind im Kontext der Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 Instrumente enthalten, mit denen ausdrücklich auch für Gewaltschutzeinrichtungen Auffangmöglichkeiten geschaffen werden. Dazu gehören Frauenhäuser und Fachberatungsstellen, die in einem Rechtsverhältnis zu Leistungsträgern des SGB stehen. Auch die Belange von Menschen mit Behinderung und ihr Unterstützungsbedarf finden in diesem Entwurf ausdrücklich Berücksichtigung. 6. Pragmatische Lösungen für Corona-bedingte Engpässe bei Frauenhauskapazitäten finden Sofern wegen des Corona-bedingten Wegfalls von Unterbringungsmöglichkeiten in Frauenhäusern oder aufgrund akut ansteigender Nachfrage nach Schutzplätzen dringend neue Kapazitäten benötigt werden, sollten auch unkonventionelle Wege in Erwägung gezogen und beispielsweise die kurzfristige Anmietung von Hotels und Ferienwohnungen geprüft werden. Sachgerechte Lösungen können hierfür allein vor Ort durch Kommunen und Länder gefunden werden. Die Frauenhauskoordinierung und die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, ZIF, als Vernetzungsstellen der Frauenhäuser auf Bundesebene haben bereits mehrere Sonderinformationen und Hinweise für ihre Mitgliedseinrichtungen bereitgestellt. https://www.frauenhauskoordinierung.de/aktuelles/detail/sonderinformation-2-umgang-mit-coronavirus-sars-cov-2-covid-19-in-frauenhaeusern/ 7. Handhabung des Prostituiertenschutzgesetzes Die Beschränkungen zum Zwecke einer langsameren Ausbreitung des Coronavirus haben auch nachhaltige Auswirkungen auf den gesamten Bereich der Prostitution, insbesondere auf die wirtschaftliche und soziale Lage von Sexarbeitenden. Hierzu gehört insbesondere, dass viele in der Prostitution tätige Personen aufgrund der Schließungen von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen von Obdachlosigkeit bedroht sind. Durch den Einbruch der finanziellen Einnahmen fehlen die Mittel für alternative Übernachtungsmöglichkeiten. Die Bundesländer sind für die Anwendung und Umsetzung des ProstSchG zuständig. Dies ermöglicht gerade auch in der gegenwärtigen Situation, dass sachgerechte Entscheidungen unter Berücksichtigung der konkreten Bedingungen vor Ort getroffen werden können. Das BMFSFJ bietet den Ländern Auslegungshinweise an, welche sie bei ihren eigenen Entscheidungen mit einbeziehen können. Die Schließung von Prostitutionsbetrieben bedeutet nicht, dass Sexarbeitende nicht mehr in diesen übernachten dürfen. 8. Nutzung der Wegweisungsmöglichkeiten der Landespolizeigesetze und des Gewaltschutzgesetzes Bedingt durch die Corona-Krise könnte es zu einem Anstieg der Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt kommen. Umso wichtiger ist, dass die Opfer die ihnen zur Verfügung stehenden Schutzmechanismen nach dem Gewaltschutzgesetz und nach den Landespolizeigesetzen kennen und nutzen. Nach dem Gewaltschutzgesetz können Opfer von häuslicher Gewalt zivilrechtliche Schutzanordnungen wie Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote gegen den Täter/die Täterin beantragen sowie die Wegweisung der gewalttätigen Person aus der Wohnung erwirken. Entsprechende Entscheidungen treffen die Familiengerichte. Auch die Polizei kann eine gewalttätige Person aus der Wohnung verweisen und soweit landesrechtlich bestimmt eine solche polizeiliche Wegweisung für mehrere Tage aussprechen. In der aktuellen Situation sollten alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, den Täter aus der Wohnung zu verweisen, um Frauen und Kinder zu schützen. 9. Verstärkung der Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Länder, die Täterarbeit fördern, sollten die besondere Situation während der Corona-Pandemie berücksichtigen, falls Täterarbeitseinrichtungen ihrer wichtigen Tätigkeit nicht wie gewohnt nachgehen können. Arbeit mit den Tätern bei häuslicher Gewalt ist ein enorm wichtiger Baustein zur Prävention häuslicher Gewalt. Wegen der Corona-Auswirkungen empfiehlt die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG) aktuell ihren knapp 80 Mitgliedsorganisationen, von persönlichen Kontakten mit Klienten bis auf Weiteres abzusehen, d.h. Gruppen-, Einzel- sowie Paargesprächsangebote sollten ausgesetzt werden. Dennoch sollten anderweitige Kontakte mit Klienten möglich sein, diese sollten sich auf Telefon oder online beschränken. Das BMFSFJ und die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG) möchten die Qualität von Täterarbeit durch eine bundesweite Vernetzung verbessern. Die BAG TäHG soll mit Hilfe einer Förderung in die Lage versetzt werden, ihre bisherige Arbeit weiter auszubauen. Die in der Istanbul-Konvention vorgesehene Kooperation mit spezialisierten Hilfsdiensten für Opfer ist ein wichtiger Schwerpunkt dieser Arbeit. 10. Initiative www.staerker-als-gewalt.de weist auf Hilfsangebote hin Die Website der Initiative #Stärker als Gewalt (www.staerker-als-gewalt.de) des BMFSFJ bündelt bestehende Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen und Männer und zeigt praktische Maßnahmen und Wege zu Hilfe und Unterstützung auf. Um Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind oder sich in anderen akuten Krisensituationen befinden, eine noch schnellere Übersicht und schnellen Zugang zu den wichtigsten telefonisch und online erreichbaren (Notfall-)Hilfsangeboten zu bieten, werden diese direkt beim Öffnen der Website auf einen Blick angezeigt. Die Website bietet auch Informationen und Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Männer.

 Bundesfamilienministerium  
Veröffentlicht am 27.03.2020 

CDU fordert harte Strafen gegen die Quarantäne-Verweigerer von Suhl

Malsch: „Landfriedensbruch darf nicht belohnt werden“

Erfurt – Der integrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Malsch, fordert ein hartes Vorgehen gegen die Quarantäne-Verweigerer der Erstaufnahme-Einrichtung in Suhl. „Die Asylanträge der betreffenden Personen sind sofort zu prüfen und bei fehlendem Anspruch ist die Abschiebung anschließend anzuordnen“, erklärte Malsch. An die Adresse des neuen Migrationsministers Dirk Adams (Grüne) formulierte der CDU-Politiker die Erwartung, von einer Verteilung dieser etwa 25 Flüchtlinge auf die Landkreise abzusehen. „Teilweise wurde hier versucht, Forderungen unter der Flagge des IS durchzusetzen. Das ist nicht hinnehmbar“, sagte Malsch. Der Unionsexperte warnte auch vor dem „fatalen Signal“, dass ein Nachgeben gegenüber den Forderungen der Quarantäne-Verweigerer auf andere, integrationswillige Asylbewerber haben werde. „Widerstand gegen die Staatsgewalt und Landfriedensbruch dürfen nicht auch noch belohnt werden.“

Noch bis Anfang April befinden sich die betreffenden Flüchtlinge in überwachter Einzelquarantäne in der Justizvollzugsanstalt Arnstadt. Sofern keine Symptome einer Corona-Erkrankung vorliegen, ist danach ein Rücktransport in eine Thüringer Flüchtlingseinrichtung vorgesehen. „Das muss Suhl sein. Hier ist eine Kontrolle dieser Personengruppe gewährleistet“, so Malsch. In den Landkreisen dagegen fehle es oft genug an Erfahrung im Umgang mit problematischen, nicht integrierbaren oder gewaltbereiten Flüchtlingen. „Wir dürfen die Kreise hier nicht alleine lassen“, so Malsch weiter. Aus der Erfahrung der letzten Jahre wissen wir, welche Probleme in den Landkreisen mit problematischen, nicht integrierbaren oder gewaltbereiten Flüchtlingen aufgetreten sind. „Wenn diese Menschen sich dann auch noch strafbewehrten Infektionsschutzmaßnahmen widersetzen, stehen die Landkreise gänzlich allein da“, so Malschs Befürchtung.
Malsch rät daher allen Landkreisen, die diese problematischen Personen nicht in ihrer Region unterbringen wollen, gegenüber dem Migrationsministerium Widerspruch einzulegen.


Matthias Thüsing

Stellv. Pressesprecher

Die Arbeitsagentur Nordhausen teilt mit:

Mehr Zeit für andere betriebliche Prioritäten

Arbeitsagentur verschiebt Termin für die Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Arbeitgeber können Anzeigen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 30. Juni 2020 erstatten. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.

Gemeinsam unterstützen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter Arbeitgeber in der aktuellen Situation bei den Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Die BA und die Integrations- und Inklusionsämter akzeptieren, dass Anzeigen für das Anzeigenjahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2020 abgegeben werden. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.

Das bedeutet, dass die BA bis zu diesem Zeitpunkt keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer verspäteten Abgabe einleiten wird und die Integrations- und Inklusionsämter für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge erheben werden.
Die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen wird dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Hintergrund: Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht haben diese Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten normalerweise bis 31. März eines Jahres der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Sofern die Beschäftigungsquote nicht erfüllt ist, müssen Arbeitgeber gleichzeitig eine Ausgleichsabgabe an die Integrations-/Inklusionsämter zahlen.

Aktuell sind Arbeitgeber aufgrund der Pandemie Sars-CoV-2 mit einer Vielzahl unterschiedlicher Probleme beschäftigt, z. B. Schließungen von Einrichtungen/Geschäften, Unterbrechung von Lieferketten, Mitarbeitende im Homeoffice. Diese Widrigkeiten erschweren die fristgerechte Erstattung der Anzeige und Zahlung der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX, so dass der Termin verschoben worden ist.

Allgemeinverfügung gilt ab 28. März 2020


Abstimmung mit Land Thüringen zum Umgang mit Tiefbauarbeiten

Nordhausen (psv) Das Stadtgebiet der Stadt Nordhausen ist als Bombenabwurfgebiet des II. Weltkrieges mit Kampfmitteln belastet. Damit gibt es grundsätzlich in Nordhausen eine latente Gefahr in Bezug auf Kampfmittelbelastung. Die Stadt Nordhausen hat gemeinsam mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt und der Firma Tauber Delaborierung den Umgang mit Tiefbauarbeiten auf Grundlage des Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit den Verordnungen des Freistaats Thüringen dazu getroffen: Bis zum 19. April 2020, 24:00 Uhr, werden keine Tiefbaumaßnahmen im Radius von 1.000 m um das Südharz Klinikum Nordhausen durchgeführt.
Sollte es auf Grund von Erdaushubarbeiten zu einem Kampfmittelfund im Umkreis von 1.000 Metern zum Südharz Klinikum Nordhausen kommen, ist die Notwendigkeit einer Evakuierung des Klinikums sehr wahrscheinlich. Dies gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

Dem Südharz Klinikum Nordhausen kommt eine besondere Bedeutung bei der Behandlung von Erkrankten und der allgemeinen Daseinsfürsorge im Landkreis Nordhausen, und darüber hinaus, zu. Da diesem bei der Behandlung von stationären und ambulanten Kranken und insbesondere Corona-Infizierten mit ggf. schweren Verläufen ein besonders hoher Stellenwert zu Teil wird, ist dieses während der Pandemie als besonders schutzbedürftige Einrichtung zu betrachten. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Infektionen weiterhin zunimmt. Dadurch bedingt ist eine uneingeschränkte medizinische Versorgung unabdingbar. Somit ist sicherzustellen, dass der Betrieb des Südharz Klinikums Nordhausen nicht durch einen zufälligen Kampfmittelfund unterbrochen wird.

Das Nähere regelt die heute erschienene „Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen“ der Stadt Nordhausen (nebst beigefügtem Lageplan), die zum 28. März 2020, 00:00 Uhr, in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt einsehbar.

Anlagen:
-        Allgemeinverfügung vom 27.03.2020

-        Lageplan 

Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik

Gemeindezahlen für Thüringen erschienen 

Mit der jetzt erschienenen Ausgabe 2020 der „Gemeindezahlen für Thüringen“ veröffentlicht das Thüringer Landesamt für Statistik zum 12. Mal im Abstand von jeweils 2 Jahren Ergebnisse für alle Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden des Freistaates Thüringen. Die insgesamt 109 Einzelmerkmale dieser Querschnittsveröffentlichung beinhalten Angaben von der Bevölkerungsstruktur über die Gewerbeanzeigen, das Produzierende Gewerbe, die Bautätigkeit, die Nutzung der Bodenfläche, den Wohnungsbestand bis hin zur finanziellen Situation der Gemeinden und dem kommunalen Personal. Die Daten beziehen sich in der Hauptsache auf das Jahr 2018 mit dem einheitlichen Gebietsstand 31.12.2018. Eine Zusammenstellung der Tabellenköpfe am Beginn des Heftes dient den Nutzerinnen und Nutzern als inhaltliche Orientierung. Die Gemeinden sind entsprechend der Hierarchie der Thüringer Gebietsgliederung in systematischer Reihenfolge dargestellt und mit einer laufenden Nummer versehen. Eine alphabetische Übersicht aller Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden im Gemeindeverzeichnis am Ende der Broschüre erleichtert das gezielte Auffinden. Die Gemeindezahlen richten sich an alle interessierten Nutzerinnen und Nutzer aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, an Studierende, Verbände, Institute, Schulen sowie Bürgerinnen und Bürger. Die „Gemeindezahlen für Thüringen, Ausgabe 2020“ sind als Download im PDF-Format kostenfrei verfügbar im Webshop unter www.statistik.thueringen.de.

Die Printausgabe (Bestellnummer: 40 601) kann zum Preis von 10,00 Euro zuzüglich Versandkosten bestellt werden. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: Thüringer Landesamt für Statistik Postfach 90 01 63 99104 Erfurt Telefon: 03 61 57 331-96 42 Fax: 03 61 57 331-96 99 E-Mail: auskunft@statistik.thueringen.de

Thüringer Landesamtes für Statistik

Erfurt, 27. März 2020 

Absage der Gedenkveranstaltung am 3. April 2020 „75. Jahrestag der Zerstörung der Stadt Nordhausen“

Nordhausen (psv) Um die weitere Ausbreitung des Virus SARS – CoV-2 zu begrenzen wurden bundesweit, weitgehende behördliche Maßnahmen getroffen. Diese wurden durch die „Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ vom 24. März 2020 nochmals deutlich verschärft. Aus diesem Grund sagt die Stadt Nordhausen das Gedenken zum 75. Jahrestag der Zerstörung der Stadt Nordhausen, am 3. April 2020 an der Stele vor dem Rathaus, ab.
„Auch, wenn sich in diesem Jahr die Zerstörung unserer Stadt zum 75. Mal jährt und so bitter die Absage des Gedenkens für unsere Stadt und Ihre Bürgerinnen und Bürger ist, so ist unter den gegebenen Umständen diesen Schritt unausweichlich,“ so Oberbürgermeister Kai Buchmann. „Trotzdem wird die Stadt Nordhausen am 3. April 100 weiße Rosen vor der Stele auf dem Markt bereitstellen, so dass die Bürgerinnen und Bürger – einzeln und im gebotenen Abstand – diesem Schicksalstag unserer Stadt gedenken können“, so Buchmann weiter. Zugleich dankte der Oberbürgermeister den Kirchen und Pfarrgemeinden der Stadt für die Zusage, dass anlässlich der Bombardierung Nordhausens vor 75 Jahren und zu den Zeiten der Angriffe am 3. April, von 16.00 bis 16.20 Uhr und am 4. April, von 9.00 bis 9.20 Uhr, die Nordhäuser Kirchen läuten werden.


Die Stadtverwaltung weist noch einmal darauf hin, dass im Rahmen des Gedenkens an die Zerstörung der Stadt am 3. und 4. April, das Ablegen von Kränzen nicht erwünscht ist. 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen teilt mit:

Earth Hour 2020 – Time to Act!
Laura Wahl: Für einen lebendigen Planeten


Am 28. März 2020 findet zum 14. Mal die Earth Hour statt. Überall auf der Welt werden Menschen und Städte um 20:30 Uhr das Licht für eine Stunde ausschalten. Sie wollen damit ein Zeichen für Klimaschutz setzen. In Thüringen beteiligen sich neben Jena und Erfurt viele weitere Städte an der Aktion.

Dazu erklärt Laura Wahl, umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Veranstaltungen zur Earth Hour sind dieses Jahr wegen der Corona-Krise völlig zurecht abgesagt. Dennoch kann sich jede*r an der Aktion beteiligen und ein Zeichen für Klimaschutz setzen, indem man bei sich zuhause für eine Stunde das Licht ausschaltet.“

„Die Earth Hour bietet eine gute Gelegenheit, über die aktuelle Situation unseres Planeten in Ruhe nachzudenken. Das Corona-Virus hat es innerhalb weniger Wochen geschafft, die Welt still zu legen. Menschen haben nicht nur die berechtigte Angst, sich an dem Virus anzustecken. Es bringt auch existenzielle Sorgen für viele mit, die jetzt nicht mehr arbeiten gehen können oder Angst haben müssen, dass ihr Unternehmen zahlungsunfähig wird. Dabei kritisieren Klimaschützer*innen und alternative Ökonom*innen seit Jahren die Krisenanfälligkeit unseres Wirtschaftssystems. Soforthilfen die jetzt verteilt werden, sind notwendig. Aber bei weiteren Hilfspaketen muss eine ökologische und soziale Lenkungswirkung mitgedacht werden. Wenn Gelder verteilt werden, sollten wir sie nutzen, um beispielsweise Unternehmen Umstellungen auf ressourcenschonenderes Wirtschaften basierend auf regionalen Kreisläufen zu ermöglichen“, so Wahl abschließend.

Alle Informationen zur Earth Hour gibt es unter https://www.wwf.de/earthhour/.BÜNDNIS

90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen 
Erfurt, 27. März 2020

Donnerstag, 26. März 2020

CDU-Innenpolitiker verlangen Einblick in Gutachten zum Verfassungsschutz

Walk: „Papier sollte in vertraulicher Sitzung diskutiert werden“

Erfurt – Der Innenarbeitskreis der CDU-Landtagsfraktion fordert die sofortige Vorlage des Gutachtens zur Speicherung von personenbezogenen Daten beim Thüringer Verfassungsschutz. „Wir sollten die Ergebnisse in vertraulicher Sitzung im Innenausschuss auswerten“, forderte der innenpolitische Sprecher der Christdemokraten, Raymond Walk. „Bei gleicher Gelegenheit sollte der Thüringer Innenminister den Abgeordneten Auskunft darüber erteilen, wie dieses sensible Gutachten an die Medien gelangen konnte“, so Walk weiter.

2014 hatte die rot-rot-grüne Koalition gegen die Stimmen der Unionsfraktion beschlossen, zu überprüfen, ob personenbezogene Daten beim Verfassungsschutz unrechtmäßig gespeichert werden. Nach langem Vorlauf hatte eine Kommission unter Vorsitz eines ehemaligen hochrangigen Beamten des Bundesjustizministeriums die Arbeit aufgenommen. Wie Medienberichten vor einigen Tagen zu entnehmen war, liegt nun ein Ergebnis vor. Demnach scheinen zwar Verstöße festgestellt worden zu sein, doch nur in geringerem Umfang und weit weniger gravierend, als von Rot-Rot-Grün zu Beginn der 6. Legislatur vermutet. So sollen etwa in mehreren Dutzend Fällen Löschfristen für die Speicherung der personenbezogenen Daten übersehen worden sein. „Um sich aber als Abgeordneter und Innenpolitiker ein abschließendes Bild zu machen, müssen wir das Papier im zuständigen Ausschuss diskutieren“, machte Walk deutlich.

Matthias Thüsing

Stellv. Pressesprecher
Erfurt, 26.März 2020

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – unverzichtbar gerade auch in der aktuellen Corona-Krise
Ausgehbeschränkungen, Sorgen um die Gesundheit, Existenzängste und ein Familienleben dauerhaft auf engstem Raum: Angesichts der Corona-Krise befürchten Expertinnen und Experten eine Zunahme von Fällen häuslicher Gewalt. Umso wichtiger ist es, dass die Hilfestrukturen funktionieren – allen voran auch das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (08000-116 016). Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey dankt den Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons für ihren Einsatz, der gerade auch in der gegenwärtigen Corona-Krise unverzichtbar sei. Zugleich stellt sie eine Studie zur Wirksamkeit des Hilfetelefons vor. „Das seit 2013 bestehende Hilfetelefon ‚Gewalt gegen Frauen’ ist fest verankert und inzwischen aus dem Hilfesystem nicht mehr wegzudenken“, so Ministerin Giffey. „Die Studie zeigt, dass die Qualität des Beratungsangebots hoch ist und dass die Anonymität, die Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit sowie die Beratung in insgesamt 18 Sprachen gesichert sind. Belegt ist außerdem, dass die Vermittlung von Anrufenden in das örtliche Hilfesystem gut angenommen wird. Das sind erfreuliche Nachrichten in dieser schwierigen Zeit, in der das Hilfesystem besonders herausgefordert ist.“ Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die INTERVAL GmbH Berlin das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ nach fünfjähriger Betriebszeit auf seine Wirksamkeit hin untersucht. Als Basis nutzten die Forscherinnen und Forscher die Vorgangsdaten des Hilfetelefons, Befragungen und Interviews mit Fachkräften des Hilfetelefons, repräsentative Bevölkerungsbefragungen von Frauen und Männern sowie spezifischer Zielgruppen, Online-Erhebungen und Interviews bei/von Nutzerinnen und Nutzern sowie von Fachkräften des Hilfe- und Unterstützungssystems vor Ort. Kernergebnisse der Studie: Mit dem rund um die Uhr erreichbaren Hilfetelefon ist es gelungen, eine Leerstelle im Unterstützungssystem zu schließen, das Angebot fachpolitisch einzubetten und im bestehenden Hilfe- und Unterstützungssystem fest zu verankern. Der Bekanntheitsgrad des Angebots ist laut der Studie vergleichsweise hoch. Laut Befragungen würden über 60 Prozent der Frauen im Internet nach Beratungsangeboten suchen und somit auf das Hilfetelefon stoßen. Auch stieg die Zahl der Kontaktaufnahmen in den ersten fünf Jahren des Hilfetelefons kontinuierlich an. Über 90 Prozent erfolgen telefonisch, der Rest per Internet. Über drei Viertel der Beratungskontakte sind Erstkontakte. Der Großteil der Beratungen wird mit von Gewalt betroffenen Frauen, der eigentlichen Zielgruppe, geführt (70 Prozent). In weit geringerem Maße werden Unterstützerinnen und Unterstützer (21 Prozent) sowie Fachkräfte (6 Prozent) beraten. In sieben Prozent der Beratungen war es nötig, eine Dolmetscherin hinzuzuziehen. Rund ein Viertel der Beratungen fand in den Abend- und Nachtstunden zwischen 20.00 und 8.00 Uhr statt. Weitervermittlungen erfolgten in rund zwei Dritteln der Beratungen. Bundesfrauenministerin Franziska Giffey: „Auch in Zeiten von Corona müssen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Ich freue mich, dass die offene und auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete Beratung des Hilfetelefons so positiv bewertet wird. Betroffene Frauen bekommen hier wichtige erste Hilfe: Wie kann ich mich aus der Gewaltsituation befreien? Wer unterstützt mich dabei vor Ort? Welche Angebote des Unterstützungssystems gibt es überhaupt? Mit dem Hilfetelefon ist es uns gelungen, einen niedrigschwelligen und zentralen Zugang in das örtliche Hilfe- und Unterstützungssystem zu schaffen, der auch von den Fachkräften der Angebote vor Ort sehr wertgeschätzt wird. Auch während der aktuellen Corona-Krise setzen wir alles daran, um den Betrieb und die Funktionsfähigkeit des Hilfetelefons aufrecht zu erhalten. Mit den Bundesländern haben wir verabredet, dass, sollten Frauenhauskapazitäten erschöpft sein, unbürokratisch Hotels oder leerstehende Ferienwohnungen durch Länder und Kommunen für die Unterbringung ausgeweitet werden können.“ Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreien Nummer 08000 116 016 leistet Erst- und Krisenunterstützung, bei Gewalt gegen Frauen gibt es Rat und Hilfe rund um die Uhr, anonym, in insgesamt 18 Sprachen, barrierefrei. Seit März 2013 wurden mehr als 200.000 Personen beraten, darunter auch Ratsuchende aus dem sozialen Umfeld gewaltbetroffener Frauen sowie Fachkräfte. Das Hilfetelefon ist online zu erreichen unter www.hilfetelefon.de. Angesichts der Corona-Krise könnten Druck und Konflikte in Familien auch in Gewalt gegen Kinder und Jugendliche münden. Das BMFSFJ wird deshalb unter anderem die vorhandenen telefonischen Beratungsangebote stärken. Dazu gehören die „Nummer gegen Kummer“ (116 111) für Kinder und Jugendliche oder das Elterntelefon (0800 111 0550). Zudem werden im Netz niedrigschwellige Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern ausgebaut. Die komplette Studie der INTERVAL GmbH Berlin zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wird in Kürze veröffentlicht.

Bundesfamilienministerium  
Pressemitteilung 013 
Veröffentlicht am 26.03.2020 
Newsletter der CDU Thüringen
25. März 2020


Danke

Liebe Mitglieder und Freunde der CDU Thüringen

Wir befinden uns in der größten Krise seit dem zweiten Weltkrieg und die Politik, besonders die CDU, zeigt jetzt in Bund und Land Verantwortung. Unser Gesundheitssystem, die Wirtschaft und auch das private Leben eines jeden Einzelnen werden durch den Corona-Virus auf eine harte Probe gestellt. Kontakt- und Ausgangssperren bedeuten persönlichen Verzicht und sind eine Einschränkung unserer Freiheitsrechte, die gerade hier in den neuen Bundesländern mühsam erstritten wurden. Als Christdemokraten steht für uns fest, solche Einschnitte sind nur in Ausnahmesituationen zulässig und müssen zeitlich begrenzt bleiben. Doch die Krise zeigt auch unsere Stärken: Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist so groß wie lange nicht.
Daher danke ich an dieser Stelle allen, die ihren Beitrag zur Lösung dieser Krise leisten. Sei es in Krankenhäusern, Polizeistationen, Supermärkten oder zu Hause.
Auch im Landtag kümmern wir uns um den Schutz der Thüringer und schaffen Entlastung für diejenigen, die besonders stark unter der Krise leiden. Wir haben schon einiges erreicht: Es gibt Soforthilfen für Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige und für Familien entfallen die Gebühren von Horten und Kindertagesstätten in den kommenden Wochen.
Passen Sie auf sich und andere auf.
Ihr Raymond Walk MdL
Generalsekretär der CDU Thüringen

Stadt Nordhausen regelt Eltern-Entlastung bei Kita- und Hortbeiträgen

Ausbreitung des Corona-Virus

Nordhausen (psv) „Als Stadt Nordhausen und Kita-Träger haben wir auf Grundlage der Landesvorgabe schnellstmöglich eine einheitliche Regelung gefunden, die die Eltern in dieser schwierigen Phase unbürokratisch entlastet,“ so Nordhausens Bürgermeisterin und zuständige Dezernentin Jutta Krauth. 

„Die Stadt Nordhausen wird in den eigenen Kita-Einrichtungen den Einzug der Kitagebühren zum ersten April, die durch die Eltern selbst entrichtet werden, stornieren. Ebenso wird der Einzug der Hortgebühren zum 1. April storniert bzw. der Lastschrifteinzug automatisch durch die Stadtverwaltung gestoppt. Die Eltern von Kita- und/oder Hortkindern, die selbst einzahlen und nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir, die Zahlungen für April selbstständig auszusetzen bzw. einen bestehenden Dauerauftrag anzupassen,“ so Jutta Krauth zum Prozedere.

Den Kita-Trägern in der Stadt Nordhausen wurde das gleiche Verfahren empfohlen. Der größte freie Träger, das JugendSozialwerk Nordhausen e. V., wird dieses Verfahren analog anwenden. Holger Richter, stellvertretender Vorsitzender des Vereins, ergänzt: „Auch wir werden im April die Lastschriften für die Elternbeiträge der Kindertagesbetreuung für alle Standorte in Thüringen und Sachsen aussetzen. Eine genaue Rückrechnung und Verrechnung mit eventuell schon zurückgebuchten Beiträgen aus März erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt mit der gebotenen Sorgfalt.“

Um die rasche Ausbreitung des Coronavirus, das die Krankheit COVID-19 auslösen kann, einzudämmen, sind alle staatlichen sowie privaten Bildungseinrichtungen vorläufig bis zum Ende der Osterferien am 17. April 2020 geschlossen. Konkret betroffen sind Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen. Gemeinsam mit den Trägern und entsprechend der Landesvorgaben hat die Stadt Nordhausen eine Notfallbetreuung organisiert. In zwölf Nordhäuser Kindertageseinrichtungen werden derzeit rund 60 Kinder betreut.


Die Thüringer Landesregierung hatte gestern die Grundsatzentscheidung getroffen, dass die Elternbeiträge für Kindergärten und Horte für die Zeit der derzeitigen Schließungen den Kommunen und freien Trägern erstattet werden. In diesem Zusammenhang regt Bürgermeisterin Jutta Krauth an, seitens des Landes auch die Kosten für die Eltern zu übernehmen, deren Kinder derzeit aus Systemrelevanz in der Notbetreuung sind. 

Mach mit – werde Erntehelfer*in!

Auf Grund der Maßnahmen zur Eindämmung von Covid19 fehlen vielen Agrarunternehmen notwendige Erntehelfer*innen. DIE LINKE.im Kreistag Nordhausen ruft daher zur Unterstützung des Kreisbauernverbandes dazu auf: Wer zu Hause ist und die Möglichkeit hat, sich körperlich zu betätigen, meldet euch beim Agrarunternehmen in eurem Ort oder beim Kreisbauernverband unter kbv-nordhausen@gmx.de
Die Landwirt*innen, die maßgeblich zur Absicherung unserer Nahrungsversorgung beitragen, sind über jede helfende Hand dankbar. 


Tim Rosenstock 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
DIE LINKE.im Kreistag Nordhausen 

Buchmann und Klaan begrüßen Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft

Die Corona-Krise stellt auch in Nordhausen viele Gewerbetreibende, Unternehmen und Selbstständige vor große wirtschaftliche Probleme. Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann und Inge Klaan, Geschäftsführerin der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft (SWG), begrüßen deshalb die finanziellen Soforthilfen vom Bund und dem Land Thüringen. Seit Montagnachmittag können Betroffene die Finanzhilfe-Anträge unter anderem auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank herunterladen. „Die Finanzhilfen sollen als Überbrückung unter anderem für den innerstädtischen Handel beziehungsweise Dienstleistungen nutzbar sein. Das wird allen Beteiligten helfen, die Auswirkungen der behördlich angeordneten Schließung abzumildern und zu überstehen. Wir wollen unser Möglichstes tun, damit auch zukünftig das Nordhäuser Stadtgebiet attraktiv bleibt,“ richtet sich Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann direkt an die Nordhäuser Unternehmer und Selbstständige.

Inge Klaan verdeutlicht, dass die Finanzhilfen rechtzeitig kämen und unter anderem auch für Mietzahlungen genutzt werden können. Die SWG hat rund 150 Gewerbetreibende als Mieter. „Wir sind für unsere Mieter da. Niemand muss in dieser Situation mit einer Kündigung rechnen. Bei Zahlungsproblemen bitten wir die Gewerbetreibenden darum, sich bei uns zu melden. Wir werden eine Lösung finden“, so die SWG-Geschäftsführerin. Aber, so Klaan weiter, die gewerblichen Mieter müssten jetzt ihre Anträge auf Finanzhilfe schnellstmöglich stellen, die SWG könne dies nicht für die Mieter tun. 

Das Soforthilfeprogramm der Thüringer Landesregierung richtet sich an gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigte, einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das beinhaltet Soloselbständige aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen. Die Fördersummen belaufen sich - je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) - auf bis zu 5.000 (bis fünf Beschäftigte), 10.000 (sechs bis zehn Beschäftigte), 20.000 (elf bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte). Die Bundesregierung hat am Montag ebenfalls ein Soforthilfe-Zuschussprogramm auf den Weg gebracht.

Wir werden im Bedarfsfall angemessene Mietstundungen und Ratenvereinbarungen ermöglichen. „Auch wir als Unternehmen müssen fortlaufend Rechnungen bezahlen, Finanzierungen bedienen, Rechnungen von Bauunternehmen und Handwerkern sowie für kommunale Dienstleistungen begleichen,“ so Klaan weiter. Herr Wetzler, SWG-Leiter Wohnungswirtschaft, wird in den nächsten zwei Wochen alle Gewerbemieter persönlich kontaktieren, um allen Gewerbetreibenden die Möglichkeiten, der Soforthilfe zu vermitteln. Klaan appelliert, in der jetzigen Ausnahmesituation besonnen zu handeln und Ruhe zu bewahren.

Heute, am Mittwoch will die Bundesregierung ein Gesetz verabschieden, mit dem auch privaten Mietern geholfen werden soll, die aufgrund des Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. „Wir warten jetzt die Entscheidung am Mittwoch ab“, so Klaan abschließend.

Weiterführende Hinweise für Unternehmer, die Finanzhilfe beantragen wollen:
-        Zentrale Internetseite für die Thüringer Wirtschaft zu allen Fragen rund um Corona und Antragsformulare: www.aufbaubank.de/corona.

-        Hotline der Thüringer Aufbaubank: 0800-534-5676.

Corona-Krise: CDU-Fraktion fordert Rettungsschirm für Sportvereine

König: „Drohendes Sportvereinssterben abwenden“

Erfurt – „Ohne sofortige unbürokratische Hilfe sind zahlreiche Sportvereine in Thüringen unmittelbar in ihrer Existenz bedroht.“ Mit diesen Worten hat der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Dr. Thadäus König, auf die existenzielle Krise zahlreicher Sportvereine in Thüringen hingewiesen und Hilfen von der Landesregierung eingefordert. „Sind die Vereine erst einmal verschwunden, wird es nach der Corona-Krise sehr schwer, die Menschen wieder für das Sport- und Vereinsleben zurückzugewinnen“, so König weiter. Daher sei es wichtig, dass die Vereine jetzt liquide blieben und ihre laufenden Kosten bezahlen könnten.

Viele Vereine würden durch ausfallende Einnahmequellen wie Sponsoren- und Eintrittsgelder in Bedrängnis geraten und können laufende Kosten für Mieten, Büroinfrastruktur und Übungsleiter nicht mehr decken, so König weiter. Damit unterstützt die CDU-Fraktion einen Hilferuf des Deutschen Olympischen Sportbunds und des Thüringer Landessportbunds. „Thüringen ist Sportland – und das soll es auch zukünftig bleiben. Ob im Leistungs- oder Breitensport – Sport verbindet die Menschen in Thüringen und trägt maßgeblich zum gesellschaftlichen Miteinander bei“, erklärte König.

Felix Voigt

Pressesprecher
Erfurt, 26. März 2020

Mittwoch, 25. März 2020

Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik

 Rückgang bei Schlachtungen und Fleischerzeugung in Thüringen setzt sich 2019 fort 

Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden im Jahr 2019 nach vorläufigen Ergebnissen rund 945 200 als tauglich beurteilte Tiere (ohne Geflügel) geschlachtet. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 37 200 Tiere bzw. 4 Prozent. Eine rückläufige Entwicklung war bei allen Tierkategorien (mit Ausnahme der Ziegen) zu verzeichnen. Die Zahl der Schweineschlachtungen sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum um 30 900 Tiere bzw. 4 Prozent. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr rund 849 200 Schweine geschlachtet. Die Anzahl der geschlachteten Rinder verringerte sich um 6 000 Tiere bzw. 6 Prozent auf insgesamt 88 700 Tiere. Auch die Anzahl der geschlachteten Schafe (-300 Tiere bzw. -4 Prozent) folgte dem allgemeinen Trend. Bei den Ziegen konnte dagegen ein leichter Anstieg registriert werden (+33 Tiere bzw. 5 Prozent). Fast alle (99 Prozent) der 945 200 Tiere wurden gewerblich geschlachtet. Nur rund 10 900 Tiere waren Hausschlachtungen. Die Zahl der Hausschlachtungen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 740 Tiere bzw. 6 Prozent. Aus den geschlachteten Tieren wurden im vergangenen Jahr rund 108 700 Tonnen Fleisch erzeugt. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich die Schlachtmenge um 2 900 Tonnen bzw. 3 Prozent. Auf die einzelnen Fleischarten entfielen im Berichtszeitraum gegenüber 2018:  27 500 Tonnen Rindfleisch (-1 000 Tonnen bzw. -4 Prozent), darunter 108 Tonnen Kalbfleisch (- 4 Tonnen bzw. -4 Prozent)  81 000 Tonnen Schweinefleisch (-1 900 Tonnen bzw. -2 Prozent)  157 Tonnen Schaffleisch (-6 Tonnen bzw. -4 Prozent)  12 Tonnen Ziegenfleisch (+1 Tonne bzw. 5 Prozent)  8 Tonnen Pferdefleisch (-2 Tonnen bzw. -22 Prozent) Verbreitung der Pressemitteilung mit Quellenangabe erwünscht. Herausgeber: Thüringer Landesamt für Statistik Grundsatzfragen und Presse Kontakt: Telefon 03 61 57 331-91 10 / 91 13 Telefax 03 61 57 331-96 98 presse@statistik.thueringen.de www.statistik.thueringen.de www.twitter.com/statistik_tls Postanschrift: Thüringer Landesamt für Statistik Postfach 90 01 63 99104 Erfurt Bitte beachten: Die Berechnung der Entwicklung der Schlachtmenge erfolgt auf der Maßeinheit Kilogramm. 

Thüringer Landesamt für Statistik
Erfurt, 25. März 2020 

Nordhausen: Aufruf von Pfarrer Riechelmann:

Liebe Gemeinde, liebe Gäste,
 
Papst Franziskus hat für Mittwoch, 25. März, um 12:00 Uhr, zum gemeinsamen Gebet des Vaterunser aufgerufen. Die Glocken des Domes werden aus diesem Anlass länger als gewöhnlich läuten. Die Glocken werden auch am kommenden Freitag, 27. März um 18:00 Uhr an die Gebetsstunde erinnern, zu der Papst Franziskus die ganze Christenheit aufruft. Der Segen Urbi et Orbi des Papstes wird diese Andacht beschließen.
 

Ich lade Sie herzlich ein, sich dieses Gebetszeiten anzuschließen und sich mit der Gemeinschaft der Christinnen und Christen zu verbinden.