- grundgesetzlich abgesicherte Koalitionsfreiheit darf nicht gefährdet
werden |
04. Juni 2019.
Anlässlich der heutigen Sitzung des Dachgremiums der Konzertierten
Aktion Pflege erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände:
Die
Vereinbarungen können die Attraktivität des Pflegeberufs weiter
steigern und dazu beitragen, Beschäftigte in der Pflege zu halten und
neu für den Pflegeberuf zu gewinnen. Das ist eine wichtige
Voraussetzung, um auch in Zukunft eine ausreichende Pflegeversorgung zu
sichern.Auch für uns Arbeitgeber bleibt das Ziel richtig, für eine bessere Vergütung im Pflegebereich zu sorgen. Aus diesem Grund unterstützen wir den bewährten Weg der Pflegekommission. Dort handeln trägerübergreifend Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Beschäftigten der Branche Mindestarbeitsbedingungen aus, um für die gesamte Altenpflege einheitliche Regelungen zu schaffen. Kein Weg kann dagegen sein, die Entlohnung im Pflegebereich durch die Allgemeinverbindlichkeit eines für die Pflegebranche überhaupt nicht repräsentativen Tarifvertrags zu erzwingen oder von Staats wegen die Gründung eines weiteren Arbeitgeberverbands zu veranlassen. Das wäre ein klarer Eingriff in die verfassungsrechtliche Tarifautonomie. Die Umsetzung der Vereinbarungen werden allerdings nicht zum Null-Tarif zu haben sein. Umso dringlicher ist es, dass die Bundesregierung endlich die Frage der langfristigen Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung beantwortet. Die zugesagte 40%-Grenze bei den Sozialbeiträgen darf auch langfristig nicht überschritten werden. Löhne und Gehälter werden schon heute in Deutschland höher mit Steuern und Sozialbeiträgen belastet als in fast allen anderen Ländern. Die Finanzierung der Pflegeversicherung muss künftig teilweise oder vollständig vom Arbeitsverhältnis abgekoppelt werden. |
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