Dienstag, 4. Juni 2019

Umsetzungen der Vereinbarungen werden nicht zum Null-Tarif zu haben sein –

- grundgesetzlich abgesicherte Koalitionsfreiheit darf nicht gefährdet werden
 
 

04. Juni 2019. Anlässlich der heutigen Sitzung des Dachgremiums der Konzertierten Aktion Pflege erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:
Die Vereinbarungen können die Attraktivität des Pflegeberufs weiter steigern und dazu beitragen, Beschäftigte in der Pflege zu halten und neu für den Pflegeberuf zu gewinnen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um auch in Zukunft eine ausreichende Pflegeversorgung zu sichern.

Auch für uns Arbeitgeber bleibt das Ziel richtig, für eine bessere Vergütung im Pflegebereich zu sorgen. Aus diesem Grund unterstützen wir den bewährten Weg der Pflegekommission. Dort handeln trägerübergreifend Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Beschäftigten der Branche Mindestarbeitsbedingungen aus, um für die gesamte Altenpflege einheitliche Regelungen zu schaffen.

Kein Weg kann dagegen sein, die Entlohnung im Pflegebereich durch die Allgemeinverbindlichkeit eines für die Pflegebranche überhaupt nicht repräsentativen Tarifvertrags zu erzwingen oder von Staats wegen die Gründung eines weiteren Arbeitgeberverbands zu veranlassen. Das wäre ein klarer Eingriff in die verfassungsrechtliche Tarifautonomie.

Die Umsetzung der Vereinbarungen werden allerdings nicht zum Null-Tarif zu haben sein. Umso dringlicher ist es, dass die Bundesregierung endlich die Frage der langfristigen Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung beantwortet. Die zugesagte 40%-Grenze bei den Sozialbeiträgen darf auch langfristig nicht überschritten werden. Löhne und Gehälter werden schon heute in Deutschland höher mit Steuern und Sozialbeiträgen belastet als in fast allen anderen Ländern. Die Finanzierung der Pflegeversicherung muss künftig teilweise oder vollständig vom Arbeitsverhältnis abgekoppelt werden.

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