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Bundesfamilienministerin
Giffey stellt kindgerechte Fassung des Staatenberichts zur
UN-Kinderrechtskonvention vor und diskutiert darüber mit Schülerinnen
und Schülern | |
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Die Bundesregierung hat heute (Donnerstag) bei den Vereinten Nationen in Genf den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland
zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes offiziell eingereicht.
Zugleich ist der Bericht zur sogenannten UN-Kinderrechtskonvention in
einer kindgerechten Fassung veröffentlicht worden - Anlass für Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey,
die Berliner Grundschule an der Marie, eine Kinderrechteschule des
Deutschen Kinderhilfswerks, zu besuchen. In einer offenen Schulstunde
diskutierte sie mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern der vierten
bis sechsten Klasse über Kinderrechte und politische Beteiligung. Tenor:
Kinder wollen mitreden, vor allem wenn es um ihre Zukunft geht.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey
betonte: „Ich möchte, dass wir Deutschland zu einem der
kinderfreundlichsten Länder in ganz Europa machen. Der Staatenbericht
zeigt anhand vieler Beispiele, dass wir auf einem guten Weg sind.
Kinderrechte müssen aber auch im Alltag gelebt werden. Das setzt voraus,
dass Kinder ihre Rechte kennen. Und dass Erwachsene die Meinung von
Kindern berücksichtigen, wenn es um deren Interessen geht. Mit der
kindgerechten Version des Staatenberichts sorgen wir dafür, dass Kinder
und Jugendliche sich gut informieren können, wie ihre Rechte in unserem
Land umgesetzt werden. Sie erfahren darin zum Beispiel, dass wir beim
Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Verbesserungen erreicht haben
- im Strafrecht, im Strafverfahren und bei der Beratung und
Unterstützung von Kindern. Als nächsten Schritt werden wir die
Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Dafür arbeiten wir mit dem
Bundesjustizministerium in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen. Es
geht also nicht mehr um das ‚Ob‘, sondern um das ‚Wie‘. Spätestens bis
Ende des Jahres 2019 wird die Arbeitsgruppe einen Vorschlag vorlegen.“
Der
Staatenbericht, den das Bundeskabinett im Februar verabschiedet hat,
informiert auf insgesamt mehr als 400 Seiten umfassend über die
wichtigsten Schritte zur Stärkung der Rechte von Kindern in Deutschland
seit 2014. Auf Grundlage des Fünften und Sechsten Staatenberichts macht
sich der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes,
kurz Kinderrechteausschuss, ein Bild über die Fortschritte Deutschlands
bei der Umsetzung der Kinderrechte und gibt Deutschland Empfehlungen für
die weitere Umsetzung der Kinderrechtskonvention.
Das Projekt „Kinderrechteschule“ des Deutschen Kinderhilfswerks wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
gefördert. In dem Projekt werden Schulen angeregt, die Vermittlung von
Kinderrechten zu einem Leitgedanken zu machen. Dabei geht es vor allem
darum, den Schülerinnen und Schülern einen konkreten Alltagsbezug zu den
in der Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechten zu
vermitteln.
Hintergrund zur Kinderrechtskonvention:
Das
Menschenrechtsübereinkommen gilt für alle Kinder unter 18 Jahren und
besteht aus insgesamt 54 Artikeln. Basis der Konvention sind vier
Grundprinzipien: das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Leben und
persönliche Entwicklung, das Beteiligungsrecht und der Vorrang des
Kindeswohls.
In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit
dem 5. April 1992. Deutschland hat sich damit verpflichtet, dem
Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, kurz
Kinderrechteausschuss, gemäß Artikel 44 der Kinderrechtskonvention
regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Kinderrechte und die dabei
erzielten Fortschritte vorzulegen. Mit dem Fünften und Sechsten
Staatenbericht werden zwei Berichtszeiträume zusammengefasst. Das
Bundeskabinett hatte den Fünften und Sechsten Staatenbericht am 13.
Februar beschlossen.
Den gesamten Staatenbericht finden Sie hier:
www.bmfsfj.de/staatenbericht-kinderrechte
Hier der Link zur Fassung für Kinder und Jugendliche:
www.bmfsfj.de/staatenbericht-für-kinder-und-jugendliche | |
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