Das
Landratsamt Nordhausen informiert am Donnerstag, 9. Mai, über die
Arbeit als Kindertagespflegeperson und das Betreiben einer
Kindertagespflegstelle. Los geht es um 16 Uhr,
im Historischen Landratsamt, Grimmelallee 23, Raum 009 im Erdgeschoss.
Wer sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessiert,
bekommt hier alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen für die
Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und
über erforderliche Bedingungen zur Eröffnung einer
Kindertagespflegstelle, beispielsweise zum erforderlichen
Grundqualifizierungskurs zur Anerkennung als Kindertagespflegeperson.
Ein solcher Kurs ist erforderlich, wenn der Berufsabschluss nicht dem
Fachkräftegebot
des Thüringer Kita-Gesetzes entspricht. Weiterhin wird es in der
Veranstaltung um Grundlagen für die Tätigkeit einer Tagespflegeperson,
um Formen der Kindertagespflege, den Versicherungsschutz, um die
Erlaubnis zur Kindertagespflege, um räumliche und sächliche
Grundvoraussetzungen gehen. Es wird natürlich ausreichend Zeit für
Fragen und zum Austausch zur Verfügung stehen.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 26.04.2019
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen