Freitag, 26. April 2019

Impfung als Voraussetzung für den Besuch eines Kindergartens

Rosin: „Passus sollte in der Neufassung des Kitagarten-Gesetzes verankert werden“

Erfurt - Die CDU-Landtagsabgeordnete Marion Rosin fordert einen ausreichenden Impfschutz als Voraussetzung für die Aufnahme von Kindern in eine Thüringer Kindertagesstätte. „Wir sollten prüfen, ob im Rahmen der derzeitigen Novellierung des Thüringer Kitagarten-Gesetzes eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden kann, nicht hinreichend geimpfte Kinder vom Besuch von Kindergärten auszuschließen“, so die CDU-Bildungsexpertin. Diese Bestimmung ziele auf den größtmöglichen Schutz der Gesamtbevölkerung vor gefährlichen Erregern, wie Masern oder Windpocken.

Bestätigt sieht sich Rosin in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar aus dieser Woche. Die Richter sahen ein Schulbesuchsverbot als eine geeignete Maßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes an. Die Thüringer Schulbehörde hatte zwei Geschwister für 16 Tage vom Schulbesuch ausgeschlossen, weil diese Kontakt zu einem an Windpocken erkrankten Kind hatten, selbst aber bis zum Schulausschluss daran nicht erkrankt waren.
Das Gericht hat die Entscheidung des Schulamts bestätigt, die Kinder als ansteckungsverdächtig einzustufen, weil sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Kontakt zu einer infizierten Person hatten.

„In einer solchen gesetzlichen Regelung liege kein unzulässiger faktischer Zwang: Die Schutzimpfung bleibt freiwillig“, so Marion Rosin. „Das Recht der Betroffenen, sich nicht impfen zu lassen, bleibt gewahrt.“ Allerdings würde eine entsprechende Änderung des Kindergarten-Gesetzes auch die geimpften Kinder davor schützen, die Erreger beispielsweise in ihre Familien zu tragen und dort geschwächte oder alte Personen zu infizieren.

Matthias Thüsing

Pressereferent
Erfurt am 26.04.2019

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