Rosin: „Passus sollte in der Neufassung des Kitagarten-Gesetzes verankert werden“
Erfurt - Die CDU-Landtagsabgeordnete Marion Rosin
fordert einen ausreichenden Impfschutz als Voraussetzung für die
Aufnahme von Kindern in eine Thüringer Kindertagesstätte. „Wir sollten
prüfen, ob im Rahmen der derzeitigen Novellierung
des Thüringer Kitagarten-Gesetzes eine gesetzliche Grundlage dafür
geschaffen werden kann, nicht hinreichend geimpfte Kinder vom Besuch von
Kindergärten auszuschließen“, so die CDU-Bildungsexpertin. Diese
Bestimmung ziele auf den größtmöglichen Schutz der
Gesamtbevölkerung vor gefährlichen Erregern, wie Masern oder
Windpocken.
Bestätigt sieht sich Rosin in einer Entscheidung
des Verwaltungsgerichts Weimar aus dieser Woche. Die Richter sahen ein
Schulbesuchsverbot als eine geeignete Maßnahme im Sinne des
Infektionsschutzgesetzes an. Die Thüringer Schulbehörde
hatte zwei Geschwister für 16 Tage vom Schulbesuch ausgeschlossen, weil
diese Kontakt zu einem an Windpocken erkrankten Kind hatten, selbst
aber bis zum Schulausschluss daran nicht erkrankt waren.
Das Gericht hat die Entscheidung des Schulamts
bestätigt, die Kinder als ansteckungsverdächtig einzustufen, weil sie
mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Kontakt zu einer infizierten Person
hatten.
„In einer solchen gesetzlichen Regelung liege kein
unzulässiger faktischer Zwang: Die Schutzimpfung bleibt freiwillig“, so
Marion Rosin. „Das Recht der Betroffenen, sich nicht impfen zu lassen,
bleibt gewahrt.“ Allerdings würde eine entsprechende
Änderung des Kindergarten-Gesetzes auch die geimpften Kinder davor
schützen, die Erreger beispielsweise in ihre Familien zu tragen und dort
geschwächte oder alte Personen zu infizieren.
Matthias Thüsing
Pressereferent
Erfurt am 26.04.2019
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