Am 10. April 2019 hat der Europäische Rat
beschlossen, einer Fristverlängerung des
Austritts des Vereinigten Königreichs
Großbritannien aus der Europäischen Union nach
Artikel 50 Absatz 3 des Vertrages über die
Europäische Union längstens bis zum 31. Oktober
2019 zuzustimmen.
Der Europäische Rat hat festgestellt, dass das
Vereinigte Königreich Großbritannien während
des Verlängerungszeitraums gemäß Artikel 50 des
Vertrages über die Europäische Union ein
Mitgliedstaat mit allen Rechten und Pflichten
bleibt. Damit sind Bürger, die ausschließlich
die britische Staatsbürgerschaft besitzen, zum
jetzigen Zeitpunkt zur Europawahl am 26. Mai
2019 ebenfalls wahlberechtigt.
Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 17. April 2019
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