Montag, 29. April 2019

Nachunternehmerhaftung würde unverhältnismäßige Haftungsrisiken für betroffene Unternehmen bedeuten


 
 

29. April 2019. Anlässlich der Pläne zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche erklärt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter:
Der Staat darf seine Aufgabe zur Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns nicht einfach auf andere Unternehmen überwälzen. Unternehmen haben keine auch nur annähernd vergleichbaren Kontrollmöglichkeiten gegenüber anderen Unternehmen wie der Staat. Die neuen Gesetzespläne würden daher unverhältnismäßige Haftungsrisiken für die betroffenen Unternehmen bedeuten, zumal die Haftung langjährige Zeiträume und damit hohe Beträge betreffen kann. Zudem gibt es für niemanden eine verlässliche Möglichkeit auszuschließen, dass ein Vertragspartner Rechtsverstöße begeht.

Wer sich als Arbeitgeber nicht an Recht und Gesetz hält und Beschäftigten nicht den vollen Lohn zahlt und Sozialbeiträge vorenthält, kann und muss nach geltenden Vorschriften bestraft werden. Wenn der Staat Kontrolldefizite bei den Sozialversicherungsbeiträgen sieht, muss er seine Kontrollen verbessern statt rechtstreuen Unternehmen neue Haftungsrisiken aufzudrücken.

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