Dienstag, 2. April 2019

Haushaltspolitiker der Unionsfraktionen lehnen Aufweichung der Schuldenbremse ab


Mohring: Auch in wirtschaftlich schwierigem Umfeld handlungsfähig

Potsdam/Erfurt – Die Haushalts- und Finanzpolitiker der Unionsfraktionen in den Landesparlamenten und im Bundestag lehnen eine Aufweichung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse grundsätzlich ab. „Die Schuldenbremse im Grundgesetz war ein verfassungsrechtlicher Durchbruch zugunsten einer generationengerechten Haushaltspolitik. Wir wenden uns strikt gegen jede Überlegung aus dem linken Spektrum, sie wieder zu lockern“, sagte der Vorsitzende der Konferenz der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen, Thüringens CDU-Fraktionsvorsitzender Mike Mohring.

Die Haushaltsexperten verweisen in ihrem Beschluss darauf, dass es aktuell kaum möglich ist, „die für Investitionen vorgesehenen Haushaltsmittel im Rahmen des Haushaltsvollzugs tatsächlich zu verausgaben“. Zusätzlich, kreditfinanzierte Investitionsmittel hätten lediglich einen schädlichen Einfluss auf das Preisniveau für die öffentliche Hand. Auch für Zeiten eines Abschwungs und zurückgehender Steuereinnahmen reicht der Rechtsrahmen der Schuldenbremse nach Ansicht der Haushalts- und Finanzpolitiker aus, die Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern zu sichern. „Sie zwingt die Politik zur Schwerpunktsetzung und sorge im Sinne der Generationengerechtigkeit dafür, zukünftige Steuerzahler nicht weiter zu belasten“, sagte Mohring.

Dr. Karl-Eckhard Hahn

Pressesprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Erfurt am 02.04.2019

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen