Mohring: Auch in wirtschaftlich schwierigem Umfeld handlungsfähig
Potsdam/Erfurt – Die Haushalts- und
Finanzpolitiker der Unionsfraktionen in den Landesparlamenten und im
Bundestag lehnen eine Aufweichung der im Grundgesetz verankerten
Schuldenbremse grundsätzlich ab. „Die Schuldenbremse im Grundgesetz
war ein verfassungsrechtlicher Durchbruch zugunsten einer
generationengerechten Haushaltspolitik. Wir wenden uns strikt gegen jede
Überlegung aus dem linken Spektrum, sie wieder zu lockern“, sagte der
Vorsitzende der Konferenz der haushalts- und finanzpolitischen
Sprecher der Unionsfraktionen, Thüringens CDU-Fraktionsvorsitzender
Mike Mohring.
Die Haushaltsexperten verweisen in ihrem
Beschluss darauf, dass es aktuell kaum möglich ist, „die für
Investitionen vorgesehenen Haushaltsmittel im Rahmen des
Haushaltsvollzugs tatsächlich zu verausgaben“. Zusätzlich,
kreditfinanzierte
Investitionsmittel hätten lediglich einen schädlichen Einfluss auf das
Preisniveau für die öffentliche Hand. Auch für Zeiten eines Abschwungs
und zurückgehender Steuereinnahmen reicht der Rechtsrahmen der
Schuldenbremse nach Ansicht der Haushalts- und Finanzpolitiker
aus, die Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern zu sichern. „Sie
zwingt die Politik zur Schwerpunktsetzung und sorge im Sinne der
Generationengerechtigkeit dafür, zukünftige Steuerzahler nicht weiter zu
belasten“, sagte Mohring.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Erfurt am 02.04.2019
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