Mohring: Auch in wirtschaftlich schwierigem Umfeld handlungsfähig
Potsdam/Erfurt – Die Haushalts- und 
Finanzpolitiker der Unionsfraktionen in den Landesparlamenten und im 
Bundestag lehnen eine Aufweichung der im Grundgesetz verankerten 
Schuldenbremse grundsätzlich ab. „Die Schuldenbremse im Grundgesetz
 war ein verfassungsrechtlicher Durchbruch zugunsten einer 
generationengerechten Haushaltspolitik. Wir wenden uns strikt gegen jede
 Überlegung aus dem linken Spektrum, sie wieder zu lockern“, sagte der 
Vorsitzende der Konferenz der haushalts- und finanzpolitischen
 Sprecher der Unionsfraktionen, Thüringens CDU-Fraktionsvorsitzender 
Mike Mohring.
Die Haushaltsexperten verweisen in ihrem 
Beschluss darauf, dass es aktuell kaum möglich ist, „die für 
Investitionen vorgesehenen Haushaltsmittel im Rahmen des 
Haushaltsvollzugs tatsächlich zu verausgaben“. Zusätzlich, 
kreditfinanzierte
 Investitionsmittel hätten lediglich einen schädlichen Einfluss auf das 
Preisniveau für die öffentliche Hand. Auch für Zeiten eines Abschwungs 
und zurückgehender Steuereinnahmen reicht der Rechtsrahmen der 
Schuldenbremse nach Ansicht der Haushalts- und Finanzpolitiker
 aus, die Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern zu sichern. „Sie 
zwingt die Politik zur Schwerpunktsetzung und sorge im Sinne der 
Generationengerechtigkeit dafür, zukünftige Steuerzahler nicht weiter zu
 belasten“, sagte Mohring.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Erfurt am 02.04.2019

 
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