Mohring: Ausgestaltung durch Landesgesetzgeber muss möglich sein
Potsdam/Erfurt – Bei der anstehenden Reform der
Grundsteuer sollen die Länder das Recht erhalten, bundesrechtliche
Regelungen auszugestalten oder die Steuer gar neu zu gestalten. Das
fordern die Haushalts- und Finanzpolitiker der Unionsfraktionen
in den deutschen Landesparlamenten und dem Bundestag anlässlich ihrer
Frühjahrskonferenz, die heute in Potsdam zu Ende ging. Sie bezweifeln
die alleinige Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die von
Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Modelle halten
sie aufgrund des bürokratischen Aufwands und der darin angelegten
Ungleichbehandlung zwischen den Ländern nicht für mehrheitsfähig.
Der Vorsitzende der Konferenz der haushalts- und
finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen, Thüringens
CDU-Fraktionsvorsitzender Mike Mohring, warb für ein „möglichst
einfaches und nachvollziehbares Modell, das vor allem nicht
zu einer versteckten Steuererhöhung führen darf“. Der finanz- und
haushaltspolitische Sprecher der Brandenburger CDU-Landtagsfraktion,
Steven Breetz konkretisierte: „Wir wollen die Grundsteuer möglichst
einfach, transparent und nachvollziehbar gestalten. Dafür
bietet sich ein Modell an, nach dem Grundstücke und Gebäude nach Fläche
und pauschalen Werten bemessen werden. Damit lässt sich viel Bürokratie
verhindern. Unser Ziel ist es Bürger nicht über Gebühr zu belasten und
gleichermaßen die Einnahmen der Kommunen
zu sichern.“ Die Reform soll aufkommensneutral ausfallen, Regional
nicht zu einem sprunghaften Anstieg der Belastungen führen und die
kommunale Selbstverwaltung nicht aushebeln. „Das gemeindliche
Hebesatzrecht muss erhalten bleiben“, sagte der Thüringer
CDU-Fraktionsvorsitzende.
Der Gesetzgeber steht bei der Reform zeitlich
unter Druck. Das Bundesverfassungsgericht hat eine verfassungskonforme
Neuregelung bis Ende 2019 angeordnet. Kommt kein Gesetz zustande, fällt
die Steuer weg, deren Aufkommen von derzeit
rund 14 Milliarden Euro zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen
gehört. Deshalb plädieren die Haushalts- und Finanzpolitiker für ein
gestuftes Vorgehen. Erst soll die Grundsteuer gemeinsam neu gestaltet
werden, zugleich soll laut dem in Potsdam gefassten
Beschluss das Ziel vereinbart werden, den Ländern die Ausgestaltung
bundesrechtlicher Regelungen oder die Neugestaltung auf Länderebene zu
ermöglichen.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Erfurt am 02.04.2019
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