Dienstag, 2. April 2019

Grundsteuer: Haushaltspolitiker der Union bezweifeln alleinige Zuständigkeit des Bundes

Mohring: Ausgestaltung durch Landesgesetzgeber muss möglich sein

Potsdam/Erfurt – Bei der anstehenden Reform der Grundsteuer sollen die Länder das Recht erhalten, bundesrechtliche Regelungen auszugestalten oder die Steuer gar neu zu gestalten. Das fordern die Haushalts- und Finanzpolitiker der Unionsfraktionen in den deutschen Landesparlamenten und dem Bundestag anlässlich ihrer Frühjahrskonferenz, die heute in Potsdam zu Ende ging. Sie bezweifeln die alleinige Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Modelle halten sie aufgrund des bürokratischen Aufwands und der darin angelegten Ungleichbehandlung zwischen den Ländern nicht für mehrheitsfähig.

Der Vorsitzende der Konferenz der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen, Thüringens CDU-Fraktionsvorsitzender Mike Mohring, warb für ein „möglichst einfaches und nachvollziehbares Modell, das vor allem nicht zu einer versteckten Steuererhöhung führen darf“. Der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der Brandenburger CDU-Landtagsfraktion, Steven Breetz konkretisierte: „Wir wollen die Grundsteuer möglichst einfach, transparent und nachvollziehbar gestalten. Dafür bietet sich ein Modell an, nach dem Grundstücke und Gebäude nach Fläche und pauschalen Werten bemessen werden. Damit lässt sich viel Bürokratie verhindern. Unser Ziel ist es Bürger nicht über Gebühr zu belasten und gleichermaßen die Einnahmen der Kommunen zu sichern.“ Die Reform soll aufkommensneutral ausfallen, Regional nicht zu einem sprunghaften Anstieg der Belastungen führen und die kommunale Selbstverwaltung nicht aushebeln. „Das gemeindliche Hebesatzrecht muss erhalten bleiben“, sagte der Thüringer CDU-Fraktionsvorsitzende.

Der Gesetzgeber steht bei der Reform zeitlich unter Druck. Das Bundesverfassungsgericht hat eine verfassungskonforme Neuregelung bis Ende 2019 angeordnet. Kommt kein Gesetz zustande, fällt die Steuer weg, deren Aufkommen von derzeit rund 14 Milliarden Euro zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen gehört. Deshalb plädieren die Haushalts- und Finanzpolitiker für ein gestuftes Vorgehen. Erst soll die Grundsteuer gemeinsam neu gestaltet werden, zugleich soll laut dem in Potsdam gefassten Beschluss das Ziel vereinbart werden, den Ländern die Ausgestaltung bundesrechtlicher Regelungen oder die Neugestaltung auf Länderebene zu ermöglichen.


Dr. Karl-Eckhard Hahn

Pressesprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Erfurt am 02.04.2019

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