Dienstag, 2. April 2019

Grundrente: Haushaltspolitiker der Unionsfraktionen für einfache Anspruchsprüfung

Mohring: Nur tatsächliche Alterseinkünfte berücksichtigen

Potsdam/Erfurt – Die Anspruchsprüfung für die geplante Grundrente soll sich auf die tatsächlichen Alterseinkünfte beschränken. Selbst genutztes Wohneigentum soll verschont bleiben. Dafür haben sich Haushalts- und Finanzpolitiker der Unionsfraktionen in den Landesparlamenten und im Bundestag anlässlich ihrer Frühjahrskonferenz in Potsdam ausgesprochen. Zugleich erinnerten sie daran, dass bei der Umsetzung dieses Vorhabens die Generationengerechtigkeit gewahrt werden muss. „Es geht darum, denen Sicherheit zu geben, die trotz eines langen Berufslebens von Altersarmut bedroht sind. Daran muss sich auch die Diskussion über die möglichen Modelle ausrichten“, sagte der Vorsitzender der Konferenz der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher, Thüringens CDU-Fraktionsvorsitzender Mike Mohring.

Die Haushalts- und Finanzpolitiker haben ihren Beschluss unter die Überschrift „Lebensleistung mit vereinfachter Anspruchsprüfung anerkennen“ gestellt. Die im Koalitionsvertrag für den Bund von CDU, CSU und SPD vereinbarte Grundrente soll etwa durch Zuschläge zur regulären Rente zusätzlich zur Höhe der Grundsicherung ausgestaltet und mit adäquaten Freibeträgen versehen werden. Wichtig ist Mohring, dass das Modell tatsächlich jenen zugutekommt, die trotz ausreichender Beitragszeiten auf Sozialhilfe angewiesen wären. Deshalb halten die Unionspolitiker an der Anspruchsprüfung fest, die allerdings unbürokratisch ausgestaltet sein soll. Damit sei auch gewährleistet, dass der Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit nicht ausgehebelt wird. Die Unionspolitiker erinnern in ihrem Beschluss daran, dass zurzeit drei Erwerbstätige eine Rente finanzieren, 2050 jedoch nur noch anderthalb Beitragszahler. „Das müssen wir bei jeder denkbaren Lösung im Blick behalten“, schloss Mohring.


Dr. Karl-Eckhard Hahn

Pressesprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag

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