Mohring: Nur tatsächliche Alterseinkünfte berücksichtigen
Potsdam/Erfurt – Die Anspruchsprüfung für die
geplante Grundrente soll sich auf die tatsächlichen Alterseinkünfte
beschränken. Selbst genutztes Wohneigentum soll verschont bleiben. Dafür
haben sich Haushalts- und Finanzpolitiker der
Unionsfraktionen in den Landesparlamenten und im Bundestag anlässlich
ihrer Frühjahrskonferenz in Potsdam ausgesprochen. Zugleich erinnerten
sie daran, dass bei der Umsetzung dieses Vorhabens die
Generationengerechtigkeit gewahrt werden muss. „Es geht darum,
denen Sicherheit zu geben, die trotz eines langen Berufslebens von
Altersarmut bedroht sind. Daran muss sich auch die Diskussion über die
möglichen Modelle ausrichten“, sagte der Vorsitzender der Konferenz der
haushalts- und finanzpolitischen Sprecher, Thüringens
CDU-Fraktionsvorsitzender Mike Mohring.
Die Haushalts- und Finanzpolitiker haben ihren
Beschluss unter die Überschrift „Lebensleistung mit vereinfachter
Anspruchsprüfung anerkennen“ gestellt. Die im Koalitionsvertrag für den
Bund von CDU, CSU und SPD vereinbarte Grundrente
soll etwa durch Zuschläge zur regulären Rente zusätzlich zur Höhe der
Grundsicherung ausgestaltet und mit adäquaten Freibeträgen versehen
werden. Wichtig ist Mohring, dass das Modell tatsächlich jenen
zugutekommt, die trotz ausreichender Beitragszeiten auf
Sozialhilfe angewiesen wären. Deshalb halten die Unionspolitiker an der
Anspruchsprüfung fest, die allerdings unbürokratisch ausgestaltet sein
soll. Damit sei auch gewährleistet, dass der Grundsatz der
Leistungsgerechtigkeit nicht ausgehebelt wird. Die Unionspolitiker
erinnern in ihrem Beschluss daran, dass zurzeit drei Erwerbstätige eine
Rente finanzieren, 2050 jedoch nur noch anderthalb Beitragszahler. „Das
müssen wir bei jeder denkbaren Lösung im Blick behalten“, schloss
Mohring.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
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