Erzbischof Burger zur Entscheidung des Bundeskabinetts zur Errichtung
der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
Anlässlich
der Pläne zur Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“, denen
das Bundeskabinett heute (9. November 2016) zugestimmt hat, erklärt der
Vorsitzende
der Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz,
Erzbischof Stephan Burger (Freiburg):
„Wer
in den frühen Jahren der Bundesrepublik Deutschland oder in der DDR in
Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht
erfahren hat, kann
nun mit Hilfen zur Bewältigung dieser schlimmen Erlebnisse rechnen. Das
Bundeskabinett hat heute (9. November 2016) den Plänen zur Errichtung
der Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘ zugestimmt. Die vom Bund, von den
Bundesländern und den beiden Kirchen getragene
Stiftung soll die damaligen Geschehnisse öffentlich anerkennen,
wissenschaftlich aufarbeiten und den Betroffenen für das widerfahrene
Leid und Unrecht Hilfen anbieten. Nach den Fonds Heimerziehung West und
DDR, die nur für Betroffene aus Kinder- und Jugendheimen
galten, werden nun endlich auch Betroffene der Behindertenhilfe und
Psychiatrie solche Hilfen erhalten können.
Die
Entscheidung der Bundesregierung ist zwar ein später, aber wichtiger
und absolut notwendiger Schritt zur Anerkennung des Leids der
Betroffenen. Ich bin erleichtert,
dass nun auch die Heimkinder, die in Behinderteneinrichtungen oder in
der Psychiatrie schlimme Erlebnisse machen mussten, Hilfen zur
Bewältigung dieser Zeit erhalten können. Das sind wir diesen Menschen
schuldig! Wir als Kirche haben dabei ebenso die Verantwortung,
der wir uns auch durch das Mitwirken an der Stiftung stellen wollen.
Nach einer im Juni 2016 vorgestellten Studie des Fachverbandes Caritas
Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) haben Kinder und Jugendliche mit
Behinderung in den Anfangsjahren der Bundesrepublik
auch in katholischen Einrichtungen Gewalt, Missbrauch und Leid
erfahren.“
Hintergrund
Die
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ soll am 1. Januar 2017 starten und
eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Sie richtet sich an Menschen, die
als Kinder oder Jugendliche
in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 (Bundesrepublik
Deutschland) bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 (DDR) in
stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären
psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren
und bei denen heute noch eine Folgewirkung aufgrund des dort erlittenen
Leids und Unrechts während der Unterbringung vorliegt. Ihr Ziel ist es,
die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse öffentlich anzuerkennen,
wissenschaftlich aufzuarbeiten und das den
Betroffenen widerfahrene Leid und Unrecht durch Gespräche individuell
anzuerkennen. Betroffene, bei denen aufgrund erlittenen Leids und
erlebten Unrechts während der Unterbringung heute noch eine Folgewirkung
besteht, sollen Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen
erhalten. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, können sie eine
individuelle Unterstützung in Form einer Geldpauschale in Höhe von 9.000
Euro sowie einer Rentenersatzleistung in Höhe von 3.000 Euro bzw. 5.000
Euro bei einer Arbeitsdauer von über zwei Jahren
erhalten. Träger der Stiftung, die 288 Mio. Euro umfasst, sind der
Bund, die Bundesländer und die beiden Kirchen mit ihren
Wohlfahrtsverbänden und den Orden.
Eine Mitteilung der Deutschen Bischofskonferenz am 09.11.2016
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