Mit
großem Interesse verfolgt der Vorstand des Nordthüringer
Unternehmerverbandes (NUV) die Diskussionen um die bevorstehende
Gebiets-, Verwaltungs- und Funktionalreform in Thüringen, die auch
und insbesondere in Nordthüringen an Fahrt aufgenommen hat.
Den
aktuellen Vorschlag der Landesregierung bezüglich der Zusammenlegung
der Landkreise Sömmerda, Kyffhäuser und Nordhausen sehen wir als
nicht ausgereift an.
Bei
der Erarbeitung des Vorschlages hätten wir uns eine stärkere
Einbeziehung der unterschiedlichen Interessengruppen der Regionen
gewünscht oder vielmehr, wie am Beispiel der Kreisfusion von
Göttingen und Osterode, mehr auf Freiwilligkeit der Landkreise
gesetzt.
Die
Mitgliedsunternehmen des Nordthüringer Unternehmerverbandes befinden
sich zu 90 Prozent in den 3 Nordkreisen Eichsfeld, Kyffhäuser,
Nordhausen und zu 0 Prozent im Landkreis Sömmerda.
In
der aktuellen Diskussion wollen wir als Wirtschaftsverband aber
vielmehr unser Augenmerk auf die von der Landesregierung angekündigte
Verwaltungs- und Funktionalreform legen.
Rechnungshofpräsident
Sebastian Dette sagte bei der Vorstellung des Jahresberichtes 2016
„dass beispielsweise jede fünfte Kommunalverwaltung angab,
unzureichend ausgebildetes Personal im Bau und Vergabewesen zu
besitzen“. Gerade bei dem komplexen Antragsverfahren im Baubereich
oder bei der Ansiedlung von Firmen ist es aber wichtig, die
Antragsteller rechtssicher und kompetent zu begleiten.
Nicht
nur die Strukturen in den Kommunen müssen an die demographische
Bevölkerungsentwicklung angepasst und umstrukturiert werden, sodass
auch zukünftig eine rechtssichere und fachliche Bearbeitung für
alle Vorhaben zeitnah möglich ist. Hier muss diskutiert werden, ob
sich ein Bundesland mit gerade mal zwei Millionen Einwohnern eine
dreistufige Verwaltungsstruktur mit einem Landesverwaltungsamt
leisten müsse?
Die
mittlere Verwaltungsebene ist aufzulösen, ohne dass diese Ebene
personell auf die Ministerien und kommunalen Verwaltungen aufgeteilt
wird. Nur so kann die von der Politik viel gepriesene “schlankere
Verwaltung“ und der Bürokratieabbau glaubhaft umgesetzt werden.
Bei
dieser Fragestellung, die Unternehmen schon seit mehreren Jahren
aufmachen, hatte sich Niels Neu mehr Unterstützung seitens der
Industrie- und Handelskammer in Erfurt gewünscht.
Jedoch
wurde bei der aktuellen Stellungnahme der IHK zur geplanten Gebiets-,
Verwaltungs- und Funktionalreform der Landesregierung dieses Thema,
aus welchem Grund auch immer, ausgespart.
Niels
Neu und viele Unternehmer der Region würden nicht verstehen, warum
eine Kammer, die von der Zwangsmitgliedschaft der Betriebe und
Unternehmen “lebt”, nach außen die notwendige Transparenz
vermissen lasse und aktuell vor dem Verwaltungsgericht in Weimar
klagt, um eine Prüfung durch den Landesrechnungshof zu verhindern.
Der
NUV betrachtet es als legitim, dass der Landesrechnungshof die IHK
als Körperschaft mit hoheitlichen Aufgaben prüfe. Vielleicht müsse
dann zum Beispiel auch die Frage beantwortet werden, warum es für
das kleine Bundesland Thüringen drei Kammern mit Erfurt, Gera und
Suhl gibt, wo jede eine eigene Verwaltung mit Geschäftsführer und
einem Dienstwagen der Oberklasse samt Fahrer vorzuhalten sind. Die
meisten Firmenchefs, die mit ihrer IHK-Abgabe ihre
Interessensvertretung ermöglichen, empfinden das als unangemessen.
Von
der Politik, vornehmlich dem Thüringer Wirtschaftsministerium,
erwartet der NUV-Vorstand ein wenig mehr Druck auf die Thüringer
Kammern, gegenüber staatlichen Prüfinstitutionen endlich die Bücher
zu öffnen.
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