Bisher
waren Unternehmen im Transportgewerbe bei der Durchführung von
Kabotage-Dienstleistungen nach Frankreich von weniger als 8 Tagen von
der Meldepflicht ihrer Mitarbeiter bei den französischen Behörden
befreit. Ab 1. Juli 2016 gelten in Frankreich neue Vorschriften für
deutsche Transport- und Schifffahrtunternehmen, die Mitarbeiter (d.
h. auch Fahrer) auf französischem Staatsgebiet einsetzen - egal für
welche Dauer. Konkret bedeutet dies für deutsche
Transportunternehmen bei der Mitarbeiterentsendung nach Frankreich ab
1. Juli 2016 unter anderem: Einhaltung des französischen
Mindestlohns, Erstellung einer Entsendebescheinigung sowie Benennung
eines Vertreters in Frankreich. Auf der Homepage der IHK Erfurt,
Dokument-Nr. 3412610, können sich Transportunternehmen über die
neuen Regelungen in Frankreich informieren. Ansprechpartnerin bei der
IHK ist Viola Ludwig, Tel. 0361 3484-203.
Mitteilung der IHK Erfurt am 06.07.2016
Mitteilung der IHK Erfurt am 06.07.2016
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