Mittwoch, 6. Juli 2016

Geänderte Vorschriften für deutsche Transportunternehmen in Frankreich

Bisher waren Unternehmen im Transportgewerbe bei der Durchführung von Kabotage-Dienstleistungen nach Frankreich von weniger als 8 Tagen von der Meldepflicht ihrer Mitarbeiter bei den französischen Behörden befreit. Ab 1. Juli 2016 gelten in Frankreich neue Vorschriften für deutsche Transport- und Schifffahrtunternehmen, die Mitarbeiter (d. h. auch Fahrer) auf französischem Staatsgebiet einsetzen - egal für welche Dauer. Konkret bedeutet dies für deutsche Transportunternehmen bei der Mitarbeiterentsendung nach Frankreich ab 1. Juli 2016 unter anderem: Einhaltung des französischen Mindestlohns, Erstellung einer Entsendebescheinigung sowie Benennung eines Vertreters in Frankreich. Auf der Homepage der IHK Erfurt, Dokument-Nr. 3412610, können sich Transportunternehmen über die neuen Regelungen in Frankreich informieren. Ansprechpartnerin bei der IHK ist Viola Ludwig, Tel. 0361 3484-203. 
Mitteilung der IHK Erfurt am 06.07.2016

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