Auch Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hessen übernehmen Verantwortung
Als elftes, zwölftes und dreizehntes Bundesland beteiligen sich
im Rahmen ihrer Verantwortung als Arbeitgeber nun auch die Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hessen am Ergänzenden
Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs im staatlichen
Bereich.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
"Ich begrüße es sehr, dass mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen und
Hessen weitere Länder ihre Verantwortung als Arbeitgeber für
Einrichtungen tragen, in denen es zu sexuellem Missbrauch von Kindern
und Jugendlichen durch Beschäftigte des Landes gekommen ist. Es darf
keine Unterschiede zwischen den Bundesländern geben, das sind wir den
Betroffenen schuldig: Deshalb appelliere ich an jene drei Bundesländer,
die sich zu diesem Schritt noch nicht entschieden haben, ebenfalls dem
EHS beizutreten. Ich möchte alle Betroffenen, die in ihrer Vergangenheit
schlimmstes Leid durch sexuelle Gewalt erfahren mussten, zudem
ermutigen, einen Antrag an das Ergänzende Hilfesystem zu richten."
Weitere
Vereinbarungen bestehen bereits mit der Freien und Hansestadt Hamburg,
den Ländern Schleswig-Holstein, Berlin, Baden-Württemberg, Saarland,
Brandenburg und Rheinland-Pfalz sowie den Freistaaten Sachsen, Bayern
und Thüringen. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich neben dem Bund und
Bayern darüber hinaus auch bei den Hilfen für Betroffene im familiären
Bereich.
Im nicht-staatlichen Bereich beteiligen sich
die katholische und die evangelische Kirche einschließlich der
Diakonie, die Caritas, der Deutsche Olympische Sportbund, das Deutsche
Rote Kreuz, der Deutsche Kinderschutzbund und die Arbeiterwohlfahrt.
Das
Ergänzende Hilfesystem von Bund, Ländern und verantwortlichen
Institutionen soll diejenigen unterstützen, die in ihrer Kindheit oder
Jugend sexuellen Missbrauch im institutionellen Bereich erlitten haben
und noch heute an diesen Folgewirkungen leiden. Die dreizehn
Bundesländer erfüllen damit eine zentrale Forderung des Runden Tisches
"Sexueller Kindesmissbrauchs in Abhängigkeits-und Machtverhältnissen in
privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich"
(RTKM)
Der Bund hat bereits zum 01. Mai 2013 in
Umsetzung der Empfehlungen des RTKM als ersten Teil des Ergänzenden
Hilfesystems für Betroffene sexueller Gewalt den "Fonds Sexueller
Missbrauch im familiären Bereich" errichtet. Für das Ergänzende
Hilfesystem im institutionellen Bereich stellt der Bund die von ihm für
den "Fonds Sexueller Missbrauch" geschaffenen Organisationsstrukturen
zur Verfügung.
Betroffene von sexuellem Missbrauch
können über die Geschäftsstelle des FSM in Berlin subsidiär zu
bestehenden Hilfesystemen und Rechtsansprüchen die Übernahme von
Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen.
Weitere Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem erhalten Sie unter www.fonds-missbrauch.de.
Mitteilung des BMFSFJ am 26.07.2016
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