Mehr BAföG, mehr Chancen |
Bedarfssätze? Maximalförderung?
Vermögensfreibetrag? Klingt kompliziert, lohnt sich aber: Mit dem neuen
Schuljahr bzw. dem kommenden Wintersemester steigt das BAföG für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende. Am 1. August tritt das umfassende Reformpaket des 25. BAföG-Änderungsgesetzes in Kraft. Dadurch wird es substanzielle Verbesserungen bei den BAföG-Leistungen
geben. Die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge werden mit der Reform
um sieben Prozent erhöht. So steigen nicht nur die Förderungsbeträge,
auch der Kreis der BAföG-Empfänger
wird sich im Jahresdurchschnitt um rund 110.000 vergrößern. Prognosen
zufolge wird damit die Zahl der Geförderten im kommenden Jahr auf den
höchsten Wert seit mehr als 30 Jahren anwachsen.
"Schülerinnen, Schüler und Studierende werden die Verbesserungen dieser BAföG-Reform deutlich spüren können", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. "Die Bundesregierung sorgt mit dem BAföG für mehr Bildungsgerechtigkeit und eröffnet Bildungschancen. Wir haben ein modernes BAföG geschaffen, das auf die Anforderungen in der Lebens- und Ausbildungswirklichkeit von heute eingeht." Die Änderungen im Einzelnen: Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge steigen um sieben Prozent. Der Wohnzuschlag für nicht bei ihren Eltern wohnende Studierende wird überproportional auf 250 Euro angehoben, für diese Studierenden steigt damit der monatliche Förderungshöchstsatz sogar um rund 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro. Die Kinderbetreuungszuschläge werden auf einheitlich 130 Euro pro Kind angehoben. Bisher gab es gestaffelt 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Der Kinderbetreuungszuschlag bietet Auszubildenden die Möglichkeit, flexible Fremdbetreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Einrichtungen zur Kinderbetreuung zu organisieren und zu finanzieren. So lassen sich Ausbildung und Familie besser vereinbaren. Der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden wird ebenfalls deutlich angehoben - von bisher 5200 Euro auf 7500 Euro. Die Geförderten können zudem künftig dauerhaft einen sogenannten Minijob bi! s zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf ihre BAföG-Leistungen angerechnet wird. Auch strukturelle Änderungen treten ab dem 1. August in Kraft: Beim Übergang zwischen einem Bachelor- und einem anschließenden Masterstudiengang gilt künftig beim BAföG für Studierende grundsätzlich die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses als Ausbildungsende, nicht bereits die letzte Prüfungsleistung. Damit wird die Förderung um maximal zwei Monate verlängert - und eine Förderlücke geschlossen. Alle BAföG-Anträge können zudem ab 1. August 2016 auch online gestellt werden. Mit dem gesamten Reformpaket investiert der Bund im Jahr zusätzlich 825 Millionen Euro in die bessere Unterstützung von BAföG-Empfängern und mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Bereits ab Anfang 2015 hatte der Bund infolge des 25. BAföG-Änderungsgesetzes die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG übernommen. Damit entlastet der Bund die Länder Jahr für Jahr um rund 1,2 Milliarden Euro. Das schafft finanzielle Spielräume für die Länder, die diese insbesondere zugunsten ihrer Hochschulen nutzen sollen. Weitere Reformteile des 25. BAföG-Änderungsgesetzes sind zudem ebenfalls schon seit einiger Zeit in Kraft. Eine verbesserte Abschlagsregelung während der Bearbeitung eines Erstantrages sowie eine vorzeitige Förderungsmöglichkeit bei nur vorläufiger Einschreibung in ein Masterstudium gibt es bereits seit dem 1. August 2015. Auch Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstiteln aus humanitären oder familiären Gründen oder einer Duldung in Deutschland haben inzwischen nach nur 15 Monaten statt wie bisher vier Jahren die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Weitere Informationen unter: https://www.bmbf.de/de/das-bafoeg-eroeffnet-bildungschancen-878.html und http://www.bafög.de/ |
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