Kinderzuschlag entlastet Familien mit geringem und mittlerem Einkommen
Die aktuelle
Situation rund um Energiekrise und steigende Kosten trifft Familien ganz
besonders. Der Kinderzuschlag (KiZ) kann hier zu einer erheblichen
finanziellen Entlastung des Familienbudgets beitragen.
Die Familienkasse der BA zahlt diesen nicht nur aus, sondern informiert
und berät.
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde unter
anderem zum Jahreswechsel der Kinderzuschlag abermals erhöht. Dieser
beträgt nun bis zu 250 € monatlich pro Kind und wird nach Bewilligung
mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Der Kinderzuschlag ist
eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die
gesamte Familie reicht. In diesem Fall können Eltern Anspruch auf
Kinderzuschlag haben. Je nachdem, wie hoch Einkommen
bzw. Unterhaltskosten der Familie sind, kann sich der Auszahlungsbetrag
verringern.
Selbst wenn nur 1 € KiZ
gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit
verbundene Vorteile. Sobald KiZ bezogen wird, kann eine Befreiung von
KiTa-Gebühren beantragt werden. Es besteht auch
Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT).
Das sind z.B. Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein
Zuschuss zum Schulmittagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege
oder beispielsweise 174 € pro Schuljahr für
die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.
Karsten Bunk, Leiter der
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA): „Familien müssen gerade
jetzt reagieren! Und die Familienkasse der BA ist die richtige
Anlaufstelle hierzu. Gerade vor dem Hintergrund der
steigenden Energiekosten blicken wir besorgt auf Familien, nicht nur
mit geringen Einkommen. Die steigende Bedeutung des Kinderzuschlags ist
uns in der momentanen Situation ein besonderes Anliegen – weil immer
noch sehr viele Familien den Kinderzuschlag nicht
kennen, ihn nicht beantragen und somit finanzielle Hilfen verschenken.“
Dabei bietet die Familienkasse online sowohl den „KiZ-Lotsen“ (ein Online-Tool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung), als auch eine direkt online buchbare
Videoberatung an, um den Zugang zum KiZ zu erleichtern. Seit Januar kann Kinderzuschlag online auch komplett papierlos mittels
digitalen Personalausweises (eID) beantragt werden.
Gut zu wissen: Informationen zum digitalen Personalausweis (eID) finden Sie auf
https://www.ausweisapp.bund.de. Die Nutzung der eID ist
optional – Der Antrag auf Kinderzuschlag kann auch weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Springer
Pressesprecherin
Telefon: 03631 650-418
Telefax: 03631 650210-418
E-Mail: Thueringen-Nord.Presse@arbeitsagentur.de
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