BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
Erfurt, 14. März 2022
Grüne Fraktion zum Weltverbraucher*innentag
Babette Pfefferlein: Neue Gesetzeslage schützt Verbraucher*innen
In Thüringen informieren die Verbraucher*innenzentralen über neue Regeln, die für mehr Verbraucher*innenschutz sorgen. Anlässlich des Weltverbraucher*innentages am 15. März besucht Babette Pfefferlein mit dem Thüringer Verbraucher*innenschutzminister Dirk Adams um 12.00 Uhr das Info-Mobil der Verbraucher*innenzentrale Thüringen auf dem Willy-Brandt-Platz in Erfurt. Dazu erklärt die verbraucher*innenschutzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Unter dem Motto 'PASS AUF DEINE MÄUSE AUF!' informieren die Verbraucher*innenzentralen in diesem Jahr bundesweit über Kostenfallen und die neue Gesetzeslage, so auch auf das am 01. Oktober 2021 in Kraft getretene 'Faire-Verbraucherverträge-Gesetz‘ hin. Viel zu oft gehen solche Informationen im Alltag unter, dabei schützt die neue Gesetzeslage Verbraucher*innen besser als in den Jahren zuvor.“
„Die rechtzeitige Kündigung des Vertrages für Handys, Zeitungsabonnements oder im Fitnessstudio wird schnell vergessen. Um diese Kostenfallen zu vermeiden, sind Abschlüsse künftig mit kürzeren Laufzeiten und flexibleren Kündigungsfristen möglich“, so Pfefferlein weiter und betont abschließend: „Damit können Verbraucher*innen deutlich flexibler reagieren, wenn sie ein neues, besseres Angebot annehmen wollen. Mit dem 'Faire-Verbraucherverträge-Gesetz' können sich Verbraucher*innen deutlich besser vor untergeschobenen Verträgen oder überlangen Vertragsverlängerungen schützen.“
Hintergrund: Der Weltverbraucher*innentag ist ein Aktionstag der internationalen Verbraucher*innenorganisation Consumers International, an dem auf Verbraucher*innenbelange öffentlich aufmerksam gemacht wird.
Die Umsetzung des 'Faire-Verbraucherverträge-Gesetz' geschieht schrittweise. Künftig sind bei vielen Verträgen stillschweigende Vertragsverlängerungen nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und Verbraucher*innen eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat erhalten. Strom- und Gasverträge können nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen