BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
Erfurt, 29. März 2022
EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden ist verhältnismäßig
Laura Wahl und Babette Pfefferlein betonen gute Grundlage für Klimaschutz
Zur Kritik der CDU-Fraktion am Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des EU-Rates über die Gesamteffizienz von Gebäuden, erklärt Laura Wahl, energie- und klimapolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Die EU-Richtlinie ist verhältnismäßig. Anders als teilweise berichtet, handelt es sich um einen Rahmen, der durch die Mitgliedsstaaten ausgefüllt werden kann und muss. Das Vorhaben, die Umsetzung der Fit-for-55-Ziele, mit denen die Treibhausgasemissionen in Europa bis 2035 um 55 Prozent gesenkt werden sollen, ist angemessen und angesichts der hohen CO2-Emissionen im Gebäudesektor mit keinem milderen Mittel zu erreichen.“
Wahl betont die Notwendigkeit von raschen und tiefgreifenden Maßnahmen zum Schutz des Klimas: „Die CO2-Emissionen müssen schnellstmöglich in allen Sektoren massiv gesenkt werden, um das 1,5 Grad-Ziel überhaupt noch erreichen zu können. Deshalb ist der Vorschlag der EU-Kommission, dass die Gebäude mit dem höchsten Ausstoß an Kohlendioxid spätestens in 10 Jahren auf einen Mindeststandard saniert werden, sinnvoll. Das ermöglicht den Einsatz von erneuerbaren Wärmequellen. Gebäude stoßen derzeit 36 Prozent der Klimagase aus, mehr noch als der Verkehr oder die Industrie.“
Babette Pfefferlein, Sprecherin für Bauen, Wohnen und Sozialpolitik, betont den Nutzen angesichts gestiegener Energiepreise: „Mit diesen Maßnahmen gibt die EU einen guten Anstoß, die drohende Energiearmut gerade finanziell benachteiligter Menschen zu verhindern. Sie stellt mit den Europäischen Klima-Sozialfonds über 72 Mrd. Euro zur Verfügung, um die Sanierungsziele zu erreichen. Diese Mittel lassen sich mit Bundes- und Landesmitteln kombinieren und stellen somit eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Sanierungsoffensive dar.“
„Die Verhältnismäßigkeit muss dabei in jedem Einzelfall geprüft werden, denn Ausnahmen sind möglich. Das sieht der Richtlinienvorschlag ausdrücklich vor. Nur wer eine Immobilie kauft, neu vermietet oder grundhaft saniert, ist verpflichtet einen Energieausweis für dieses Gebäude zu erstellen. Erst dann kann es unter die Sanierungspflicht und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten fallen. Dieses Prinzip wird sich auch dann nicht grundsätzlich ändern, wenn wie in Deutschland geplant, eine Datenbank für alle Gebäude eingeführt wird. In der Richtlinie wird auf eine wirtschaftliche Aktivität als Auslöser für die Sanierungspflicht verwiesen“, ergänzt Pfefferlein abschließend.
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