Beschäftigte im Gastgewerbe besonders betroffen
In der Pandemie 410 Minijobs im
Kreis Nordhausen verloren gegangen
Gewerkschaft NGG warnt: „Geplante 520-Euro-Jobs sind nicht krisenfest“
Wenn
Corona den Job kostet: In der Pandemie ist die Zahl der Minijobs im
Kreis Nordhausen deutlich zurückgegangen. Mitte vergangenen Jahres gab
es im Landkreis rund 3.600 Stellen auf 450-Euro-Basis – das sind
410 weniger als zwei Jahre zuvor (minus 10 Prozent). Besonders betroffen
ist das Gastgewerbe: Hier gingen im selben Zeitraum 100 Minijobs
verloren – ein Einbruch von 21 Prozent. Das teilt die Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG beruft sich hierbei auf Zahlen
der Bundesagentur für Arbeit.
„450-Euro-Kräfte
zählen zu den Hauptverlierern der Pandemie. Von der Küchenhilfe im
Restaurant bis zur Verkäuferin an der Bäckereitheke – viele Minijobber
leben in ständiger Angst, gekündigt zu werden. Dabei haben sie weder
Anspruch auf das Arbeitslosen- noch auf das Kurzarbeitergeld“,
kritisiert Jens Löbel, Geschäftsführer der NGG-Region Thüringen. Der
Gewerkschafter warnt davor, dass künftig noch mehr Menschen in solche
unsicheren Jobs abrutschen könnten und damit zu prekären Bedingungen
arbeiten müssten. „Wenn die Bundesregierung die Verdienstgrenze bei den
Minijobs anhebt, dann dürfte das viele reguläre Arbeitsplätze
verdrängen. Für die Betroffenen, zu einem Großteil Frauen, wird das zur
Karrierefalle. Und spätestens im Alter ist Armut vorprogrammiert“, so
Löbel.
Nach den Plänen der Berliner Ampel-Koalition sollen
Minijobber künftig 520 statt wie bislang 450 Euro im Monat verdienen
können – ohne dafür beispielsweise automatisch arbeitslosenversichert zu
sein. Den entsprechenden Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch im
Frühjahr beraten wird, kritisiert die Gewerkschaft scharf: „Die Politik
baut prekäre und krisenanfällige Stellen weiter aus, statt sie
einzudämmen. Das ist ein Irrweg – gerade nach den Erfahrungen mit
Corona. Viele Minijobber haben bei der Kurzarbeit in die Röhre geguckt
oder ihre Stelle verloren.“
Die NGG verweist auf den
Koalitionsvertrag. Darin schreiben SPD, Grüne und FDP, es müsse
verhindert werden, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre
Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle werden“. Die
Gewerkschaft ruft deshalb die heimischen Bundestagsabgeordneten der
Ampel-Koalition dazu auf, sich an dieses Versprechen zu halten und „das
Gesetz auf solide Füße zu stellen“. Abhilfe könne langfristig allerdings
nur eine grundlegende Reform schaffen: Für Minijobs müsse bereits ab
dem ersten Euro die Sozialversicherungspflicht gelten. Erst wenn
Sozialabgaben, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt
würden, könnten Beschäftigte wirksam geschützt werden.
Nach
Einschätzung von NGG-Regionalchef Jens Löbel hätte dies positive Effekte
vor Ort: „Die Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs würde dabei
helfen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Im Kreis Nordhausen klagen
vor allem Hoteliers und Wirte, kein Personal mehr zu finden. Aber
Fachleute gewinnt man nicht, indem man kaum abgesicherte Stellen mit
wenigen Wochenstunden bietet, sondern reguläre Arbeitsverträge mit
Perspektive und sozialem Netz. Davon würden am Ende alle profitieren –
die Beschäftigten, die Betriebe und durch höhere Einnahmen auch der
Staat und die Sozialversicherungen.“
Wir
danken für Ihr Interesse und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus lassen wir Ihnen auch noch ein Foto zukommen, das Sie im
Zusammenhang mit dem Thema dieser Pressemitteilung frei verwenden
können.
Ihre
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Region Thüringen
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