Welche Förderung gibt es?
Jugendliche die eine
betriebliche Ausbildung oder ein duales Studium absolvieren, können
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie
nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt
ist. Sind die Jugendlichen bereits über 18 Jahre alt, verheiratet oder haben
mindestens ein Kind, kann der Anspruch auch dann bestehen, wenn sie in
erreichbarer Nähe zu den Eltern leben.
Wer allerdings eine
schulische Ausbildung oder ein Studium absolviert, kann von der Agentur für
Arbeit keine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Eigenes Einkommen und
das der Eltern wird angerechnet. Mit einem Berechnungstool kann jeder selbst
prüfen, ob und in welcher Höhe ihm Berufsausbildungsbeihilfe zustehen könnte: www.babrechner.arbeitsagentur.de
Es ist wichtig, den
Antrag rechtzeitig vor dem Beginn der Ausbildung bei der Arbeitsagentur zu
stellen.
Antragsstellung rund
um die Uhr möglich
Die Antragstellung
sollte online unter www.arbeitsagentur.de > eServices
> e-Services Geldleistungen > Berufsausbildungsbeihilfe beantragen
erfolgen.
Dieser Service ist
jederzeit bequem von zuhause aus erreichbar. Zusätzlich stehen unter www.arbeitsagentur.de viele weitere
Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe bereit.
Mitteilung des BAB am 21.06.2018
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