Samstag, 23. Juni 2018

Beihilfe zur Berufsausbildung

Welche Förderung gibt es?

 Jugendliche die eine betriebliche Ausbildung oder ein duales Studium absolvieren, können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Sind die Jugendlichen bereits über 18 Jahre alt, verheiratet oder haben mindestens ein Kind, kann der Anspruch auch dann bestehen, wenn sie in erreichbarer Nähe zu den Eltern leben.
Wer allerdings eine schulische Ausbildung oder ein Studium absolviert, kann von der Agentur für Arbeit keine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Eigenes Einkommen und das der Eltern wird angerechnet. Mit einem Berechnungstool kann jeder selbst prüfen, ob und in welcher Höhe ihm Berufsausbildungsbeihilfe zustehen könnte: www.babrechner.arbeitsagentur.de
Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor dem Beginn der Ausbildung bei der Arbeitsagentur zu stellen.
Antragsstellung rund um die Uhr möglich
Die Antragstellung sollte online unter www.arbeitsagentur.de > eServices > e-Services Geldleistungen > Berufsausbildungsbeihilfe beantragen erfolgen.

Dieser Service ist jederzeit bequem von zuhause aus erreichbar. Zusätzlich stehen unter www.arbeitsagentur.de viele weitere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe bereit.

Mitteilung des BAB am 21.06.2018

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