Nordhausen
(psv) Im Rahmen der gestrigen Sitzung des Stadtrates informierte
Oberbürgermeister Kai Buchmann u. a. über den Stand der großen Baumaßnahmen
Feuerwache und Theater. Der zuständige Sachgebietsleiter, Heiko Müller,
erläuterte die Umbaumaßnahmen in den Kindertagesstätten der Stadt. Des Weiteren
informierte Oberbürgermeister Buchmann über die bevorstehende Eingemeindung von
Buchholz voraussichtlich zum 07.07.2018.
Im
öffentlichen Teil der 41. Sitzung des Stadtrates wurden u. a. folgende
Beschlüsse gefasst:
Einführung
Schülerfreizeit Ticket
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH der
Beschlussfassung über die Änderung der Tarife und Tarifbestimmungen im
Öffentlichen Personennahverkehr zuzustimmen.
Veräußerung
der Anteile an der BIC Nordthüringen GmbH
Der
Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen als bevollmächtigter Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der BIC Nordthüringen GmbH wird ermächtigt, die
Geschäftsanteile der Stadt Nordhausen an der BIC Nordthüringen GmbH den
Mitgesellschaftern zur Übernahme anzubieten bzw. zum Ende des Geschäftsjahres,
erstmals möglich 2018, den Austritt erklären.
Austritt
der Stadt Nordhausen - OT Bielen aus dem Trinkwasserzweckverband „Alter
Stolberg“ und Eintritt in den Wasserverband Nordhausen
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Der
Stadtrat der Stadt Nordhausen hat den Austritt der Stadt Nordhausen – OT Bielen
aus dem Trinkwasserzweckverband „Alter Stolberg“ und den Eintritt in den
Wasserverband Nordhausen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen. Die
Verbandsräte werden beauftragt, alle rechtlich erforderlichen Schritte,
insbesondere die Beschlussfassungen in den jeweiligen Verbandsversammlungen, zu
veranlassen.
Entgelte
für Marktstände Weihnachtsmarkt der Stadt Nordhausen - Privatrechtliche
Entgeltordnung für den Weihnachtsmarkt der Stadt Nordhausen
(NdhEntgOWeihM)
Der
Stadtrat hat die Satzung über die Entgeltordnung des Weihnachtsmarktes der Stadt
Nordhausen beschlossen. Entsprechend der am 30. Mai 2018 im Stadtrat
beschlossenen Nordhäuser Marktsatzung beabsichtigt die Stadt Nordhausen auch den
Weihnachtsmarkt in der Rolandsstadt in eigener Regie als öffentliche Einrichtung
im Sinne des Thüringer Kommunalrechts zu betreiben. Im Rahmen der Durchführung
des Marktes will die Stadt zur Deckung des Finanzbedarfes des Weihnachtsmarktes
privatrechtliche Standentgelte erheben.
Beschluss
über den Lärmaktionsplan der Stadt Nordhausen (Stufe 3) gemäß
EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG
Die
Stadträte beschlossen ebenfalls über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes.
Die Lärmbelastung für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von
durchschnittlich mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr wurde durch die Thüringer
Landesanstalt für Umwelt und Geologie 2017 aktuell ermittelt und anschließend in
Lärmkarten abgebildet. Die darauf basierende Zusammenstellung von Maßnahmen zur
Vermeidung bzw. Verminderung von Lärmbelastungen in einem Lärmaktionsplan
obliegt der Stadt Nordhausen und geht 2018 in die dritte Stufe der Bearbeitung.
Die Stufe 3 sieht nunmehr sieben Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten
fünf Jahre vor.
Übertragung
des Albert-Kuntz-Sportparkes nach § 11 Absatz 2 des Thüringer
Sportfördergesetzes an den Landkreis Nordhausen
Der
Stadtrat hat beschlossen, den Albert-Kuntz-Sportpark mit einer Gesamtfläche von
insgesamt ca. 60.000 Quadratmetern auf Grundlage des § 11 Absatz 2 des Thüringer
Sportfördergesetzes (ThürSportFG) an den Landkreis Nordhausen zu übertragen.
Beschluss
über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 "Zur Schönen Aussicht“
Der
Geltungsbereich dieses Beschlusses umfasst im Wesentlichen die Flächen des
dortigen Aldi-Marktes und der Gaststätte „Schöne Aussicht“ am nördlichen Ende
der Stolberger Straße. Die Aufstellung des Bauleitplanes zielt grundsätzlich
darauf ab, das Nahversorgungsangebot in Nordhausen Nord an die aktuellen
Entwicklungen anzupassen und langfristig zu sichern.
Hierfür
beabsichtigt der Grundstückseigentümer und Vorhabenträger den Neubau des
dortigen Aldi-Marktes (vergrößerte Verkaufsfläche von mehr als 1.000m²) sowie
die Neustrukturierung der umliegenden Flächen. Im Rahmen des Planverfahrens soll
zudem die Gaststätte „Schöne Aussicht“ in den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes einbezogen und deren Nutzung hierdurch langfristig gesichert
werden.
Straßenneubenennung
Die
im Zuge der Errichtung von Eigenheimen in der Straße der Genossenschaften
entstehende Anliegerstraße erhält den Namen Frühlingsweg. Nach Fertigstellung
verbleibt die Anliegerstraße in privatem Besitz.
In
diesem Zusammenhang hat sich der Oberbürgermeister für die Reaktivierung der
Straßenbenennungskommission ausgesprochen.
Die
Beschlüsse können unter dem Stadtrats-Informationssystem (https://ratsinfo-online.de/nordhausen-bi/)
abgerufen werden.
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