|
|
|
|
|
Die
Ausbildung von Pflegefachkräften wird modernisiert und stärker
vereinheitlicht. Das ist Ziel einer neuen Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe, mit der sich das Bundeskabinett
auf Vorlage von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute befasst hat.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey
betont: „Mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schaffen wir die
Basis für einen guten Start der neuen Pflegeausbildungen. Alle Azubis
bekommen im Rahmen der Generalistik erstmals die Möglichkeit einen
Berufsabschluss zu erwerben, der automatisch europaweit anerkannt sein
wird und der ihnen neue Karriereperspektiven eröffnet. Das Schulgeld
wird abgeschafft und die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung
sichergestellt. Niemand wird sich mehr die Frage stellen müssen: Kann
ich es mir leisten, Pflegefachfrau oder -mann zu werden? Wichtig ist
aber auch, dass wir für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege sorgen.
Das werde ich als nächstes gemeinsam mit meinen Kollegen Herrn
Bundesminister Spahn und Herrn Bundesminister Heil im Rahmen der
Konzertierten Aktion Pflege in Angriff nehmen.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
erklärt: „Gute Pflege braucht neben Einfühlungsvermögen und hoher
Einsatzbereitschaft das nötige Fachwissen. Diese Verordnung ist ein
wichtiger Schritt, um den Pflegeberuf moderner und attraktiver zu
machen. Wir wollen, dass sich möglichst viele für diesen verantwortungs-
und anspruchsvollen Beruf entscheiden. Dazu gehört neben einer
Ausbildungsvergütung selbstverständlich auch die Abschaffung des
Schulgeldes, welches in einem Mangelberuf nichts zu suchen hat.“
Grundlage
der Reform der Pflegeberufe ist das in der letzten Legislaturperiode
verabschiedete Pflegeberufegesetz, das die Pflegeausbildungen umfassend
modernisiert. Pflegefachkräfte werden damit besser auf die veränderten
Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet, und es werden ihnen
neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.
Die
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung setzt die Vorgaben des Gesetzes um.
Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den
Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Zudem trifft sie Regelungen
für die neue hochschulische Pflegeausbildung. Die Verordnung
konkretisiert die Aufgaben einer Fachkommission, die die Rahmenlehr- und
Rahmenausbildungspläne entwickelt. Diese Vorschläge für die inhaltliche
Ausgestaltung der beruflichen Pflegeausbildungen werden den
Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung zur Erstellung
von schulinternen Curricula und Ausbildungsplänen dienen.
Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.
Die
Verordnung wird nun unmittelbar dem Deutschen Bundestag zur
Beschlussfassung zugeleitet. Im Anschluss daran bedarf sie der
Zustimmung durch den Bundesrat.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.bmfsfj.de
www.bundesgesundheitsministerium.de | |
|
|
|
|
|
|
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen