11. Juli 2016. Hochschulen, Gewerkschaften und Arbeitgeber sehen in der
Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventinnen und -absolventen ein
Schlüsselthema für die Zukunft unseres Landes. Was dies bedeutet und
welche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen Absolventinnen und
Absolventen mitbringen müssen, um auf dem Arbeitsmarkt 4.0. erfolgreich
zu sein, darüber haben sich jetzt Vertreterinnen und Vertreter von
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) und Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB)
gemeinsam mit weiteren Akteuren verständigt. In einer gemeinsamen
Erklärung betonen sie ihre Entschlossenheit, die jeweiligen Aufgaben im
Dialog aller Partner wahrzunehmen:
HRK-Vizepräsident Prof. Dr. Holger Burckhart: „Im Austausch mit
der beruflichen Praxis entwickeln die Hochschulen ihre Studiengänge
kontinuierlich weiter und unterstützen die Studierenden beim Aufbau
wissenschaftlicher und berufsfeldbezogener Kompetenzen. Zentrales
Merkmal akademischer Bildung ist und bleibt aber die wissenschaftliche
Problemlösungskompetenz. Wir bilden also nicht für einen konkreten
Arbeitsplatz aus. Aber so, wie wir den jungen Menschen mit dem Abitur
eine allgemeine Hochschulreife geben, wollen wir ihnen mit Bachelor und
Master eine ‚allgemeine Arbeitsplatzreife‘, das heißt eine
wissenschaftliche Befähigung für Karrieren in und außerhalb der
Hochschulen, geben.“
BDA-Vizepräsident Dr. Gerhard F. Braun: „Die Hälfte der
Fachhochschul- und zwei Drittel der Uniabsolventen sind mit dem
Praxisbezug des Studiums und der Vorbereitung auf eine Beschäftigung
durch die Hochschule unzufrieden. Darum wollen wir die Kooperation
zwischen Hochschulen und Unternehmen weiter stärken. Auch die
Digitalisierung der Arbeitswelt macht eine engere Zusammenarbeit beider
Seiten notwendig. Theorie und Praxis im Studium bilden keinen Gegensatz,
sondern ergänzen sich gegenseitig. Praxisbezüge sind – ebenso wie
Forschungsbezüge – wesentliche Elemente des Studiums, bereiten auf eine
berufliche Tätigkeit vor und können Abbruchquoten senken.“
Stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack: „Nicht zuletzt
durch die rasante technologische Entwicklung ändern sich die
Anforderungen der Arbeitswelt stetig. Die Hochschulen sind gefragt, die
Studierenden beim Erwerb jener Kompetenzen zu unterstützen, die
notwendig sind, damit sie diesen Wandel bewältigen, die Arbeitswelt
aktiv mitgestalten und Verantwortung im Beschäftigungssystem und in der
Gesellschaft übernehmen können. Ein Studium sollte immer ein breites
Spektrum an Beschäftigungsfeldern eröffnen. Es darf nicht zu sehr auf
Einzelbetriebe oder konkrete Tätigkeiten zugeschnitten sein. In diesem
umfassenden Sinne ist ein Studium auch eine wissenschaftliche
Berufsausbildung.“
Die gemeinsame Erklärung finden Sie hier.
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