Dienstag, 19. Februar 2013

Thüringer Wälder stehen nicht für Profitinteressen Einzelner zur Verfügung


Primas: Energiewende gelingt auch ohne Windräder im Wald

Erfurt – „Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist für das Gelingen der Energiewende auch in Thüringen unverzichtbar und er ist im Einklang mit den Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes umzusetzen. Das heißt im Klartext, dass neben der Betrachtung von wirtschaftlichen und technologischen Potenzialen der einzelnen Energieträger auch die Risiken für Umwelt und Landschaft berücksichtigt werden müssen.“
Mit großem Unverständnis reagiert deshalb der Sprecher für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz der CDU-Fraktion, Egon Primas, auf die Kritik an Umweltminister Reinholz für seine ablehnende Haltung zu Windenergieanlagen in Thüringer  Wäldern.

„Unser klares NEIN zu Windrädern im Wald entspricht dem Empfinden der Thüringer, die zu Recht Belange des Natur- und Landschaftsschutzes vor wirtschaftlichen Einzelinteressen einordnen“, so der Abgeordnete. Bei den vereinzelten Wortmeldungen der Wind-im-Wald-Befürworter sollte nach Primas´ Ansicht deshalb immer deren Motivationen Beachtung in der öffentlichen Wahrnehmung finden. Verklärung wirft Primas auch den Umweltverbänden und Teilen der Wissenschaft vor:
„Vermeintliche Naturschützer sprechen mit gespaltener Zunge, wenn sie sich für Windräder im Wald unter Beachtung des Naturschutzes aussprechen. Naturschutzgebiete sind aufgrund ihres Schutzzwecks und der Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz absolute Tabuflächen, das sollten die Umweltverbände in Thüringen eigentlich wissen.“ Aber auch in Landschaftsschutzgebieten – große Teile liegen in den Wäldern Thüringens - seien Windparks und regelmäßig auch einzelne Großwindenergieanlagen nicht vereinbar mit den Schutzzielen.

Hintergrund: Raumbedeutsame Windenergieanlagen sind mit den Schutzzwecken von Landschaftsschutzgebieten nicht vereinbar. Landschaftsschutzgebiete basieren gemäß Bundesnaturschutzgesetz auf drei Schutzzielen, die einzeln oder kumuliert vorliegen: Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft und besondere Bedeutung für die Erholung. Windparks und regelmäßig auch einzelne Großwindenergieanlagen sind damit nicht vereinbar.

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