Der Kreistag Nordhausen hat der
Abschaffung des 2. Beigeordneten nicht zugestimmt. Das akzeptiere ich und werde
nun die Ausschreibung (Besoldung A 15) hierzu vorbereiten. Außerdem, so
Landrätin Keller weiter, sei für sie, gerade mit Blick auf die bevorstehende
Gebietsreform, die Entscheidung über die/den 2. Beigeordnete/n perspektivisch
die richtige Entscheidung.
Ein Wahlbeamter wird für die Zeit
von 6 Jahren gewählt. Da die Leiterin des Fachbereiches Jugend und Soziales
(Besoldung A 14) im Juni in den Ruhestand geht, solle deshalb besser diese
Stelle eingespart und nicht für die nächsten 30 Jahre besetzt werden.
Landrätin
Keller hat dazu bereits Gespräche im Haus geführt, die den Fortgang in diesem Bereich
effizient und verantwortungsvoll ermöglichen. Diese Vorgehensweise stimmt mit
den Möglichkeiten der Thüringer Kommunalordnung überein.
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