Mittwoch, 20. Februar 2013

Egon Primas: Hände weg von ThüringenFORST!


Schockierende Unkenntnis bei der Expertenkommission offenbart

Erfurt – „Diese Experten kennen Thüringen nicht. Anders kann ich mir das Unruhestiften im Forstbereich nicht erklären“, stellt der forstpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Egon Primas, mit Blick auf die Expertenempfehlungen zur Zerschlagung des Gemeinschaftsforstamtes und dessen teilweiser Kommunalisierung fest.

Die Thüringer Landesforstanstalt blickt auf ein sehr erfolgreiches erstes Jahr nach Umwandlung des Landesforsts in eine Anstalt öffentlichen Rechts zurück. Die Forstverwaltung in Thüringen hat wieder eine Perspektive bekommen“, erklärt Primas. Dies sei vor allem dem hochmotivierten Personal zu verdanken, welches es nun verdient habe, die Reform in Ruhe zu vollenden.

Dass bereits ein Jahr nach einer von Fachschaft und Politik breit getragenen und so erfolgreichen Umstrukturierung die Expertenkommission die Forstverwaltung erneut reformieren will, schockiert den Forstpolitiker: „Durch die Umwandlung der Forstverwaltung in die Anstalt öffentlichen Rechts ersparen wir dem Landeshaushalt bis 2018 somit 20 Prozent der zuvor veranschlagten Kosten“, betont der Abgeordnete. Nicht nur dies scheinen nach Primas´ Ansicht die Experten völlig übersehen zu haben. Wer in einer flächenbezogenen Verwaltungs- und Wirtschaftsstruktur, wie sie die Forstanstalt nun einmal darstelle, Einsparnotwendigkeiten mit dem Rückgang der Bevölkerungszahl begründe, „muss seine Kompetenzen auf anderem Gebiet, jedenfalls nicht in der Verwaltung und Bewirtschaftung des Waldes haben“, so Primas.

ThüringenFORST bewirtschaftet 200.000 Hektar landeseigenen Wald, betreut und berät die privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer im Freistaat, übernimmt die Umweltbildung und den Naturschutz im Forst. „Experten aller Länder und jeder Couleur blicken mit Respekt auf Thüringen und beneiden uns um unser Modell des Gemeinschaftsforstamtes. Also Hände weg davon“, so Primas abschließend.

Hintergrund: ThüringenFORST wurde am 1. Januar 2012 als juristisch selbständige Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegründet und mit der Wahrnehmung der Aufgaben der vormaligen Thüringer Landesforstverwaltung, unter Beibehaltung der Organisationsform des Gemeinschaftsforstamtes, beauftragt. Grundlage dafür ist das Thüringer Gesetz über die Reform der Forstverwaltung vom 25. Oktober 2011. Der Zuführungsbetrag aus dem Landeshaushalt zum Zeitpunkt der Gründung der AöR wird bis 2018 um 20 % reduziert.

Heiko Senebald
Pressereferent

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