Klarstellung zu den anhaltenden Gerüchten um Bombenfunde am Theater Nordhausen |
Nordhausen (psv) Aufgrund anhaltender Gerüchte um
den etwaigen Fund eines oder mehrerer weiteren Bombenblindgänger am
Theater und einer möglichen Entschärfung reagiert jetzt die
Stadtverwaltung Nordhausen: „Derzeit gibt es keine bestätigten
Bombenfunde, nicht offiziell und nicht inoffiziell, und damit geplante
Entschärfungstermine in der Stadt Nordhausen. Es gibt zurzeit auch keine
konkreten Verdachtspunkte. Nicht auszuschließen ist ein sogenannter
„Spontanfund“ im Rahmen von Baumaßnahmen im
gesamten Stadtgebiet, wie er in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten
immer wieder vorgekommen ist“, stellt Oberbürgermeister Kai Buchmann
klar. „Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger nicht
„Trittbrettfahrern“ zu glauben, in Panik zu verfallen oder
der Verbreitung von Falschmeldungen Vorschub zu leisten. Bei einem
Blindgängerfund wird die Stadt Nordhausen wie immer unverzüglich
reagieren, d.h. alle notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen ergreifen und
die Öffentlichkeit informieren“, fügt Thomas Schinköth,
Leiter der Berufsfeuerwehr Nordhausen, hinzu.
Die Stadt Nordhausen wurde bei alliierten
Bombardierungen am 3. und 4. April 1945 nahezu komplett zerstört.
Seither wurden hunderte Bombenblindgänger entschärft. Es ist aber
anzunehmen, dass weiterhin Blindgänger im Boden Nordhausens liegen.
Bei Eingriffen in den Boden durch Baumaßnahmen kann jederzeit ein
Bombenblindgänger zur akuten Gefahr werden. „Aus diesem Grund ist gemäß
der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch
Kampfmittel in der Stadt Nordhausen (NdhGefAVOKM) die
Einbeziehung eines Entschärfungsunternehmens notwendig. Sollten also
Fahrzeuge der Firma Tauber in unmittelbarer Nähe zu einer Baumaßnahme
angetroffen werden, so bedeutet dies nicht zwangsläufig auch einen
Bombenfund“, so Christian Kowal, Leiter Ordnungsamt
der Stadt Nordhausen.
Welche Gefahr geht von Bombenblindgängern aus?
Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg stellen auch
sieben Jahrzehnte nach Kriegsende noch eine erhebliche Gefahr dar. Sie
liegen noch unentdeckt im Boden und werden z.B. im Rahmen von
Sondierungen für Baustellen oder bei Bauarbeiten gefunden.
Die Sprengkörper von Bombenblindgängern sind immer noch intakt und
daher genauso gefährlich wie zu Zeiten des Krieges. Bauarbeiter ebenso
wie die Bevölkerung und alle Rettungs- und Schutzkräfte in Nordhausen
sind besonders sensibilisiert und nehmen ihre jeweilige
Aufgabe an, was ein großes Plus darstellt. Niemand in Deutschland ist
besser aufgestellt.
Was ist das Besondere an einem Langzeitzünder
Langzeitzünder können jederzeit reagieren und die
Bombe auslösen im Gegensatz zu konventionellen Zündern. Bei einem
Blindgängerfund
mit Langzeitzünder ist deshalb die sofortige Räumung des
unmittelbaren Bereichs und dann weiterfolgend bis 300 m Umkreis
notwendig. Diese Blindgänger dürfen auf keinen Fall in ihrer Lage
verändert werden und selbst Temperaturschwankungen oder
andere Wetterbedingungen können den Langzeitzünder aktivieren. Der
Kampfmittelräumdienst entscheidet, ob die Bombe entweder entschärft oder
kontrolliert zur Explosion gebracht werden muss.
Bei der Gefährdungslage „Bombe mit Langzeitzünder“
ist es daher im unmittelbaren Gefährdungsbereich keine Evakuierung
mehr, sondern eine Rettung von Personen unter Zeitdruck, notfalls auch
zwangsweise, weil Gefahr für Leib
und Leben aller Beteiligten besteht.
Wer legt den Evakuierungsbereich bei einer Entschärfung fest?
Der Evakuierungsbereich wird von dem zuständigen
Sprengmeister gemäß Sprengstoffgesetz (SprengG) festgelegt: […] werden
bei Eisen- und Stahlsprengungen keine Schneidladungen eingesetzt,
umfasst der Sprengbereich in der Regel einen Umkreis
mit einem Radius von 1 000 m von der Sprengstelle…“. Der
Sprengberechtigte darf im Einvernehmen mit dem Erlaubnisinhaber den
Sprengbereich verkleinern, wenn sichergestellt ist, dass Personen und
Sachgüter nicht gefährdet werden. Dies muss im Rahmen der Ermittlung
und Beurteilung der Gefährdungen dargelegt werden.
Die erforderliche Vergrößerung oder eine zulässige
Verkleinerung des Sprengbereichs kann unter Berücksichtigung der
jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in unterschiedlichen Richtungen und
Abmessungen vorgenommen werden. Dies erfolgt immer
in Abstimmung zwischen dem Sprengmeister und der Einsatzleitung. Zu
beachten ist auch, dass die Auswirkungen der Druckwelle genauso in
Betracht genommen werden, wie der theoretisch und praktische Niedergang
von Explosionsresten in der Umgebung.
Alle Informationen zum Fund von Bombenblindgängern finden Sie auf
www.nordhausen.de.
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