Vertragsabschluss bundesweit komplett: 16. „Gute-Kita-Vertrag“ unterzeichnet 412,6 Millionen Euro für Hessen
Mit 412,6 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 unterstützt der Bund das Land Hessen darin, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu sichern und weiterzuentwickeln. In der Hessischen Staatskanzlei haben heute Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, den Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes für das Land Hessen unterzeichnet. Es ist der 16. Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes. Damit sind die Verträge zwischen dem Bund und allen Bundesländern geschlossen und der Überweisung der Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz an die Länder steht nichts mehr im Wege. Aus dem Programm „Starke Heimat“ gibt Hessen bis 2024 zusätzlich insgesamt 720 Millionen Euro zusätzlich in die Kitas.
Bei der Unterzeichnung der Vereinbarung sagte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Gute Kinderbetreuung bedeutet, sich für jedes einzelne Kind Zeit zu nehmen. Darum freue ich mich, dass Hessen sich entschieden hat, in das Personal zu investieren. Mit den rund 412,6 Millionen Euro werden mehr Fachkräfte eingestellt. So können die Erzieherinnen und Erzieher sich noch intensiver den Bedürfnissen der einzelnen Kinder widmen und die Kita-Leitungen bekommen Zeit, um neue Konzepte zu entwickeln und die pädagogische Arbeit voranzubringen. Das sind wichtige Schritte, um die Qualität in den hessischen Kitas weiter zu verbessern. Dazu passt auch, dass Hessen zusätzlich aus Landesmitteln in die Fachkräftesicherung- und Gewinnung investiert und damit an die Fachkräfteoffensive des Bundes anknüpft.“
Sozial- und Integrationsminister Kai Klose freute sich über diesen Vertragsabschluss: „Die Kinderbetreuung in Hessen auszubauen und weiter zu verbessern ist uns besonders wichtig. Ein ausreichendes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot trägt dazu bei, dass alle Kinder faire Chancen beim Start ins Leben haben – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Deshalb eröffnen wir nicht nur den Kindern bestmögliche Startchancen von Anfang an, sondern ermöglichen auch den Eltern, Familie und Beruf gut miteinander zu verbinden. Die Unterzeichnung dieses Vertrags zum ‚Gute-KiTa Gesetz‘ zwischen der Bundesregierung und der Hessischen Landesregierung unterstreicht diese hohe Bedeutung der frühkindlichen Bildung“, so Klose weiter.
Konkret werden die Bundesmittel im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes in Hessen eingesetzt, um die Personalausstattung und damit die Qualität der Kindertagesbetreuung vor Ort zu stärken. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel wird verbessert und die Kita-Leitungen werden gestärkt. „Das trägt auch dazu bei, Fachkräfte in den Kitas zu halten und Menschen neu für dieses Berufsfeld zu gewinnen,“ so Klose.
Das Gute-KiTa-Gesetz in Hessen:
Die Mittel des „Gute-KiTa-Gesetzes“ – 412,6 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – investiert Hessen vor allem in folgende Handlungsfelder:
1. Fachkraft-Kind-Schlüssel
Um die Fachkräftesituation in Kitas zu verbessern, wird die gesetzlich vorgeschriebene Berechnung des Mindestpersonalbedarfs so verändert, dass mehr Fachkraftkapazitäten zur Verfügung stehen. Dabei werden die im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch geregelten Ausfallzeiten für Urlaub, Krankheit und Fortbildungen vom 1. August 2020 an von derzeit 15 auf 22 Prozent erhöht. Mit dieser Erhöhung steigt im Ergebnis der Mindestpersonalbedarf der Kita und es steht mehr Zeit für das einzelne Kind zur Verfügung.
2. Stärkung der Kita-Leitungen
Um die Kita-Leitungen zu stärken, wird erstmals in Hessen ein fester Zeitanteil für die Leitung einer Kita in Höhe von 20% festgeschrieben. Durch diese zusätzlichen Leitungskapazitäten erhöhen sich die Kapazitäten für alle in der Einrichtung beschäftigten Fachkräfte. Die Arbeitszeit für Leitungsaufgaben wird künftig immer separat vom Mindestpersonalbedarf der Erzieherinnen und Erzieher berechnet und gesetzlich verankert. So bekommen die Leitungen der hessischen Kindertageseinrichtungen die notwendige Zeit, um ihren vielfältigen Aufgaben nachzukommen, denn ihnen kommt für die Entwicklung und Sicherung der Einrichtungsqualität eine Schlüsselfunktion zu.
Weitere Maßnahmen, die das Land Hessen aus eigenen Mitteln ergreift:
• Stärkung der Träger und Investition in Fachkräfte
Aus dem Programm „Starke Heimat“ fließen bis 2024 insgesamt 720 Millionen Euro an die Träger der Kitas. So unterstützt das Land durch eine höhere Betriebskostenförderung die pädagogische Arbeit vor Ort. Auch Investitionen in zusätzliche Fachkräfte werden aus diesen Mitteln finanziert. Dazu kommen nochmals 40 Millionen Euro für ein Landesinvestitionsprogramm für Kita-Bauten, damit weiter massiv in die Kinderbetreuung investiert wird.
• Fachkräftesicherung und -gewinnung
Ergänzend zur „Fachkräfteoffensive“ des Bundes legt das Land Hessen eine eigene Fachkräfteoffensive auf und investiert zusätzlich in Fachpersonal für die Kindertagesbetreuung. Die Mittel dafür kommen aus dem genannten Programm „Starke Heimat“: Hessen wird die Zahl der praxisintegrierten, vergüteten Ausbildungsplätze erheblich ausweiten. Das Land wird im Ausbildungsdurchgang 2020/21-2022/2023 mindestens 200 Plätze und im Ausbildungsdurchgang 2021/22-2023/2024 (im Rahmen eines eigenen Landesprogramms) erneut mindestens 200 Plätze fördern – zusätzlich zu den knapp 220 Ausbildungsplätzen, die im Rahmen der „Fachkräfteoffensive des Bundes“ finanziert werden.
Außerdem werden auch die Anleitungsfreistellungen gefördert, wodurch der Anreiz für Einrichtungen steigt, sich als „Lernort Praxis“ zur Verfügung zu stellen. Unterstützt werden sollen alle ausbildenden Träger, unabhängig von der Art der Ausbildung. Und schließlich wird das Berufsbild der Erzieherin bzw. des Erziehers durch eine Werbe- und Imagekampagne des Landes für den Beruf gestärkt. Ziel der Maßnahmen ist es, Kommunen und freie Träger bei der Fachkräftegewinnung und -sicherung wirksam zu unterstützen.
Das Gute-KiTa-Gesetz
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche der insgesamt 10 Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.
Die Bundesregierung hat, im Ergebnis der „Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse“, den Beschluss gefasst, die finanzielle Beteiligung des Bundes auch über 2022 hinaus fortzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz
Bundesfamilienministerium
Veröffentlicht am 20.11.2019
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