Dienstag, 26. November 2019

CDU-Fraktion bringt erste Gesetzesinitiativen in den neuen Landtag ein

Mohring: Ehrenamtsförderung und Nachhaltigkeitsprinzip als Staatsziel in die Landesverfassung

Erfurt - „Der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl soll den Schutz und die Förderung des Staates genießen. Wir wollen deshalb die Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel in der Landesverfassung verankern.“ Mit diesen Worten hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Mike Mohring für einen Gesetzentwurf geworben, den die Union heute in den Thüringer Landtag eingebracht hat. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, auch das Nachhaltigkeitsprinzip als ausdrückliches Staatsziel in der Thüringer Landesverfassung festzuschreiben. Mit ihrem Vorschlag zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen legt die CDU-Fraktion bereits den zweiten Gesetzesentwurf in dieser Legislaturperiode vor. „Damit steigen wir umgehend in die inhaltliche Arbeit ein“, machte Mohring deutlich.

„Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement sind tragende Säulen unseres Gemeinwesens. In Thüringen leisten rund 850.000 Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Engagement einen unverzichtbaren Beitrag zu unserem lebenswerten Land“, betonte Mohring die Bedeutung der Gesetzesinitiative. „Ehrenamtliche stehen anderen Menschen zur Seite, sie sorgen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und schaffen ein Stück Heimat“, so Mohring weiter. Besonders im ländlichen Raum und insbesondere in den Gebietskörperschaften, die von einem starken Bevölkerungsrückgang und den damit einhergehenden Folgen betroffen sind, sei das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement unverzichtbar für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende. „Mit unserem Gesetz wollen wir die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamtes unter besonderen Schutz stellen.“ Mohring lud die Kommunalen Spitzenverbände dazu ein, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob und wie die Gebietskörperschaften in die Verwirklichung dieses Staatsziels einbezogen werden können.

Mit der gleichzeitigen Aufnahme des Nachhaltigkeitsprinzips als Staatsziel macht sich die Fraktion daran, einen weiteren Punkt aus dem Wahlprogramm der CDU Thüringen in Gesetzesform zu gießen. „Damit verfolgen wir einen umfassenden Ansatz, der einen interessengerechten Klimaschutz, welcher mit Förderungen, Anreizen und Offenheit für neue Technologien zur Einsparung von CO² beiträgt, und um zahlreiche weitere Fragen der Generationengerechtigkeit ergänzt. Dabei gilt es insbesondere die finanzielle Nachhaltigkeit des staatlichen Handelns bei der Gestaltung und Entwicklung des Landeshaushalts in den Blick zu nehmen“, erläuterte Mohring.

Felix Voigt

Stellv. Pressesprecher

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