Mohring: Ehrenamtsförderung und Nachhaltigkeitsprinzip als Staatsziel in die Landesverfassung
Erfurt - „Der ehrenamtliche Einsatz für das
Gemeinwohl soll den Schutz und die Förderung des Staates genießen. Wir
wollen deshalb die Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel in der
Landesverfassung verankern.“ Mit diesen Worten hat der
CDU-Fraktionsvorsitzende Mike Mohring für einen Gesetzentwurf geworben,
den die Union heute in den Thüringer Landtag eingebracht hat.
Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, auch das Nachhaltigkeitsprinzip als
ausdrückliches Staatsziel in der Thüringer Landesverfassung
festzuschreiben. Mit ihrem Vorschlag zur Änderung der Verfassung des
Freistaats Thüringen legt die CDU-Fraktion bereits den zweiten
Gesetzesentwurf in dieser Legislaturperiode vor. „Damit steigen wir
umgehend in die inhaltliche Arbeit ein“, machte Mohring
deutlich.
„Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement sind
tragende Säulen unseres Gemeinwesens. In Thüringen leisten rund 850.000
Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Engagement einen unverzichtbaren
Beitrag zu unserem lebenswerten Land“, betonte
Mohring die Bedeutung der Gesetzesinitiative. „Ehrenamtliche stehen
anderen Menschen zur Seite, sie sorgen für gesellschaftlichen
Zusammenhalt und schaffen ein Stück Heimat“, so Mohring weiter.
Besonders im ländlichen Raum und insbesondere in den
Gebietskörperschaften,
die von einem starken Bevölkerungsrückgang und den damit einhergehenden
Folgen betroffen sind, sei das ehrenamtliche und bürgerschaftliche
Engagement unverzichtbar für den gesellschaftlichen Zusammenhalt,
erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende. „Mit unserem
Gesetz wollen wir die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamtes unter
besonderen Schutz stellen.“ Mohring lud die Kommunalen Spitzenverbände
dazu ein, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob und wie
die Gebietskörperschaften in die Verwirklichung
dieses Staatsziels einbezogen werden können.
Mit der gleichzeitigen Aufnahme des
Nachhaltigkeitsprinzips als Staatsziel macht sich die Fraktion daran,
einen weiteren Punkt aus dem Wahlprogramm der CDU Thüringen in
Gesetzesform zu gießen. „Damit verfolgen wir einen umfassenden Ansatz,
der einen interessengerechten Klimaschutz, welcher mit Förderungen,
Anreizen und Offenheit für neue Technologien zur Einsparung von CO²
beiträgt, und um zahlreiche weitere Fragen der Generationengerechtigkeit
ergänzt. Dabei gilt es insbesondere die finanzielle
Nachhaltigkeit des staatlichen Handelns bei der Gestaltung und
Entwicklung des Landeshaushalts in den Blick zu nehmen“, erläuterte
Mohring.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher
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