Die Bundesregierung hat heute die Sechste Jährliche Information der
Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen
und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes
beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungsebenen der
Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes
seit Inkrafttreten des Führungspositionengesetzes insgesamt
kontinuierlich gestiegen. Bundesfrauenministerin Lisa Paus:
"Die gesetzlichen Vorgaben haben dafür gesorgt, dass immer mehr Frauen
in Führungspositionen arbeiten. Bis Frauen allerdings auch in allen
Vorständen vertreten sind, muss noch einiges geschehen. Der Bund geht
mit den eigenen Unternehmen, den Bundesgremien und der Bundesverwaltung
voran: 2020 lag der Frauenanteil bei den wesentlichen Gremien und
Aufsichtsgremien des Bundes bei 48 Prozent. Um insgesamt Parität im
öffentlichen Dienst des Bundes bis 2025 zu erreichen, müssen wir das
Tempo aber noch erhöhen. Dasselbe erwarte ich von der Privatwirtschaft.
Dort lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten vor drei Jahren bei 23,6
Prozent." Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:
"Deutschland braucht mehr Frauen in Führungspositionen. Transparenz in
Bezug auf die Wirkung der bereits getroffenen Maßnahmen ist dabei
hilfreich, denn sie befördert den Kulturwandel in Unternehmen und
Verwaltung. Deshalb veröffentlichen wir auch in diesem Jahr wieder
Zahlen zu Frauen- und Männeranteilen an Führungsebenen und in Gremien
der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Die Zahlen zum
Geschäftsjahr 2019 zeigen: Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der
betrachteten Unternehmen ist in den letzten Jahren kontinuierlich
gestiegen. Der Kulturwandel ist zwar noch nicht abgeschlossen, aber wir
sind auf einem guten Weg." Die Zahlen: Die Sechste Jährliche Information zeigt die Entwicklung des Frauenanteils - in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft bis zum Geschäftsjahr 2019
- in den Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes bis Ende 2020
- im öffentlichen Dienst des Bundes in den obersten Bundesbehörden bis Juni 2021 und im nachgeordneten Bereich bis 2019
- in den Gremien des Bundes bis Ende 2020.
In der Privatwirtschaft
ist der Frauenanteil in Führungspositionen im Geschäftsjahr 2019 für
die etwa 2.300 betrachteten Unternehmen kontinuierlich gewachsen. Der
Frauenanteil im Aufsichtsrat bei den börsennotierten und paritätisch
mitbestimmten Gesellschaften stieg von 25 Prozent im Geschäftsjahr 2015
auf 35 Prozent und lag damit über der für diese Unternehmen geltenden
Mindestquote von 30 Prozent. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 18,6 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 23,6 Prozent im Geschäftsjahr 2019. In den Unternehmensvorständen
der untersuchten Unternehmen waren Frauen im selben Zeitraum allerdings
weiterhin stark unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2019 bei 8,7
Prozent. Im öffentlichen Dienst des Bundes strebt
die Bundesregierung eine paritätische Besetzung der Führungspositionen
bis 2025 an. Hier gab es eine positive Entwicklung: 2021 waren 39
Prozent der Führungskräfte in obersten Bundesbehörden Frauen, sechs
Prozent mehr als beim Inkrafttreten des novellierten
Bundesgleichstellungsgesetzes 2015. In den wesentlichen Gremien und Aufsichtsgremien
des Bundes, die unter die Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes
fielen, lag der Frauenanteil mit 48,1 Prozent Ende 2020 nahe an der
Parität. Bei den 51 Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes lag
der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 43,2 Prozent. Die
Geschäftsführungspositionen waren zu 26,8 Prozent mit Frauen besetzt.
Der Gesamtanteil von Frauen in Überwachungsgremien aller unmittelbarer
Bundesbeteiligungen stieg auf 39,3 Prozent. Über das Führungspositionen-GesetzDas
Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine feste
Mindestquote von 30 Prozent vor, mit der Frauen und Männer jeweils in
den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter
Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG
II) in Kraft. Danach muss ein Vorstandsposten weiblich besetzt werden,
wenn ein Unternehmensvorstand in einem börsennotierten und paritätisch
mitbestimmten Unternehmen aus mehr als drei Personen besteht
(Mindestbeteiligungsgebot; zu beachten für Bestellungen von
Vorstandsmitgliedern seit dem 1. August 2022). Den gesamten Bericht können Sie sich hier herunterladen: www.bmfsfj.de/Sechste-jährliche-Info-FüPoG |
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