CDU-Antrag zur Aussetzung der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht verabschiedet
König: „Landesregierung muss Ermessensspielraum vollständig nutzen“
Erfurt – Auf Antrag der CDU-Fraktion fordert der Thüringer Landtag die Landesregierung auf, den Ermessensspielraum zur Aussetzung von Geldstrafen und Betretungsverboten bei der einrichtungsbezogenen Impflicht zu nutzen und vollständig auszureizen. Außerdem soll sie sich weiter auf Bundesebene für die Aussetzung einsetzen. Die Initiative der Union fand die Mehrheit der Stimmen in der heutigen Plenarsitzung. „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Flop und muss endlich ein Ende haben: Dringend benötigte Mitarbeiter werden gegängelt, wichtige Einstellungen in den betroffenen Berufen verhindert“, erläuterte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thadäus König, die Gründe für die CDU-Kritik an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. In dem jetzt verabschiedeten Antrag wird die Landesregierung gleichzeitig aufgefordert, die Regelung, wonach der Zugang für doppelt Geimpfte ab Oktober 2022 nicht mehr möglich ist, analog zur bayerischen Regelung eingehend zu prüfen, um die Belastungen für Gesundheitsämter, Einrichtungen und Mitarbeiter möglichst gering zu halten. Die Kommunen sollen dann von der Landesregierung umgehend und umfassend über die rechtliche Situation und die ihnen zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume informiert werden.
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