Nachbesserungen an Corona-Verordnung nötig
Vor dem morgigen Kabinettsbeschluss und der
anschließenden gemeinsamen Sitzung von Bildungs- und Sozialausschuss zur
Neufassung der Thüringer Corona-Verordnung erklärt der sozialpolitische
Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thadäus König:
„An dem Verordnungsentwurf der Landesregierung
sehen wir noch Nachbesserungsbedarf. Wie unter anderem in Bayern,
Sachsen und Sachsen-Anhalt sollten die Kontaktbeschränkungen mit Blick
auf mehr Familienfreundlichkeit bei privaten Treffen
erweitert werden. Die Regelung des Treffens mit einem Haushalt und
einer weiteren Person soll bestehen bleiben, aber mit dem Zusatz
versehen werden, dass Kinder unter drei Jahren nicht mit eingerechnet
werden. Somit könnte eine Mutter oder ein Vater zu einem
Treffen mit einem anderen Haushalt ihr Baby mitnehmen. Zusätzlich
sollten Betreuungsgemeinschaften für Kinder bis 14 Jahre möglich sein
und nicht, wie derzeit noch, nur für Kinder bis 6 Jahre. Auch
Beerdingungen sollten zumindest im engeren Familien- und Freundeskreis
stattfinden können, indem die maximale Teilnehmerzahl von 15 auf 25
Personen erhöht wird, um beispielsweise die Teilnahme aller Enkelkinder
zu ermöglichen.
Auch in der Dienstleistungsbranche und im Handel
lässt die positive Entwicklung der Inzidenzwerte aus unserer Sicht erste
Lockerungen zu. Dies sollte, analog zu der noch vergangenen Herbst in
Thüringen getroffenen Regelung, ein Angebot
der gesamten Bandbreite der körpernahen Dienstleistungen ermöglichen
und nicht nur der Friseure. Auch Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und
Blumenläden sollten mit Blick auf die anstehende Gartensaison schon
jetzt öffnen dürfen, so wie dies beispielsweise
in Hessen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und ab dem Wochenende auch in
Schleswig-Holstein und Niedersachsen Gärtnereien möglich ist.”
Für den Bereich der Feuerwehren ergänzt der CDU-Innenpolitiker Jonas Urbach:
„Die neue Corona-Verordnung muss so angepasst
werden, dass die Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren unter
Einhaltung der vorhandenen Hygienekonzepte wieder möglich ist. Auch im
vergangenen Jahr wurde dies nach dem Lockdown schnell so
geregelt. Die Kameradinnen und Kameraden sind durch die Einsätze in den
vergangenen Monaten geübt im Umgang mit den Vorsichtsmaßnahmen und
haben gezeigt, dass sie verantwortungsvoll mit der Situation umgehen.
Eine regelmäßige Ausbildung ist wichtig, um den
Ausbildungsstand aufrecht zu erhalten. Zudem sind insbesondere
Atemschutzausbildungen dringend geboten, da sich ein Rückstand bei der
Ausbildung nur schwer aufholen lässt, diese Kameradinnen und Kameraden
aber besonders dringend gebraucht werden. Auch die
Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule muss mit einem
geeigneten Konzept kurzfristig wieder ihren Dienst aufnehmen, um dem
Ausbildungsstau zu begegnen.“
Felix Voigt
Pressesprecher
Pressestatement der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Erfurt, 15. Februar 2021
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen