Gewerkschaft NGG: Bessere Karten in Betrieben mit Tarifvertrag
Beschäftigte im Kreis Nordhausen sollen Urlaubsgeld-Check machen
Augen auf beim Urlaubsgeld: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Beschäftigten im Landkreis Nordhausen, bei ihrer aktuellen Lohnabrechnung auf die Sonderzahlung zur Jahresmitte zu achten. „Für viele Menschen steht der erste Urlaub nach langer Zeit an – ein paar zusätzliche Euro vom Arbeitgeber sind da hochwillkommen. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie, dem Nahrungsmittelhandwerk und der Gastronomie – ist die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt“, sagt Jens Löbel von der NGG-Region Thüringen.
Weitere Informationen zu diesem Thema sowie ein rechtefreies Foto finden Sie im Anhang der Mail.
Wir danken für Ihr Interesse und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Ihre
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Region Thüringen
Jens Löbel
Geschäftsführer
region.thueringen@ngg.net
www.ngg-thueringen.de
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